Institut für Medienwissenschaft

Masterarbeit, Masterprüfung und Studienabschluss

Wo und wie beantrage ich die Masterprüfung?

Die Masterprüfung findet in der Regel im 4. Semester statt. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich, sobald alle erforderlichen Scheine aus den Modulen 1-10 vorliegen.

Aus welchen Teilleistungen besteht die die Masterprüfung?

Die Masterprüfung besteht aus den Prüfungsmodulen 10.1 und 10.2, in denen zusammen 30 LP erbracht werden müssen. Die Masterarbeit kann aus einer theoretischen Arbeit, einer empirischen Arbeit oder einem Werkstück mit einer wissenschaftlichen Dokumentation bestehen. Im Weiteren gelten §15-17 der Allgemeinen und §8-10 der Besonderen Studien- und Prüfungsordnung. Dort ist u.a. festgelegt, dass sich die Master-Gesamtnote zu 25 Prozent aus der Note des Moduls M10 (also der Masterprüfung) und zu 75 Prozent aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Durchschnitt aller Noten der übrigen benoteten Module zusammensetzt.

Muss ich zum Prüfungszeitpunkt eingeschrieben sein?

Ja.

Verliere ich meinen Prüfungsanspruch, wenn ich meine Prüfungen nicht im vierten Semester schaffe?

Nein. Sie müssen sich dann aber für ein weiteres Semester beim Studentensekretariat rückmelden.

Wie werden die Noten der einzelnen Prüfungsleistungen gewichtet?

Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Modul M 10, das zu 25 % eingeht sowie den Modulen 1-9, die 75 % ausmachen.

Welche Termine gelten für die M.A.-Arbeit und die M.A.-Prüfung?

Sie sollten sich möglichst zu Beginn des vierten Semesters zur M.A.-Prüfung anmelden. Ab diesem Termin haben Sie für Ihre Masterarbeit fünf Monate Zeit. Die mündliche Prüfung erfolgt dann innerhalb von 4 Wochen.

Wie finde ich einen Prüfer für die Masterarbeit und meine mündliche Prüfung?

Prinzipiell können Sie jede_n der am Institut tätigen Professor_innen sowie Dr. Pia Fruth, PD Dr. Ulrich Hägele, Dr. Torsten Maurer und Dr. Anne Ulrich als Betreuer_innen oder Prüfer_innen wählen. Es genügt, eine_n Prüfer_in zu finden. Übersicht über das Themenspektrum der in Frage kommenden Personen

Wie schreibe ich die Masterarbeit?

Art und Umfang der Arbeit werden in der Studienordnung geregelt. Das Thema ist so festzulegen, dass die M.A.-Arbeit in den vorgesehenen 5 Monaten abgeschlossen werden kann. Sprechen Sie Ihren Gutachter auf die formale Gestaltung an.

Wie wird einem das Ergebnis der Masterarbeit mitgeteilt?

Das Bewertungsverfahren soll spätestens vier Wochen nach Abgabe der Masterarbeit abgeschlossen sein. Um das Ergebnis zu erfahren, müssen Sie das Prüfungsamt aufsuchen.

Wann bekomme ich mein Zeugnis?

Die Korrektur der M.A.-Arbeit kann bis zu vier Wochen dauern. Das Zeugnis wird darauf von der Fakultät erstellt. Sie können aber um eine vorläufige Bescheinigung bitten, sobald absehbar ist, dass Sie die gesamte Prüfung bestanden haben.

Sind im Abschlusszeugnis alle Noten aufgelistet?

Nein, allerdings kann auf Wunsch ein Transcript nach internationalem Standard gedruckt werden, das die Einzelnoten auflistet.