Uni-Tübingen

Widerspruchsverfahren in prüfungsrechtlichen Angelegenheiten


Welche Verfahrensschritte und Zuständigkeiten sind für Sie bei einem studentischen Widerspruchsverfahren relevant? Wann können Sie sich an die Abteilung III.1 wenden? Wir beraten Sie bei Ihrem Verfahren.

Die einzelnen Verfahrensschritte und verantwortlichen Ansprechpartner sind im Prozessleitfaden »Studentische Widersprüche in prüfungsrechtlichen Angelegenheiten an der Eberhard Karls Universität Tübingen« beschrieben und festgelegt. 

Im Falle der Erhebung eines Widerspruches gegen den Bescheid des Prüfungsausschusses wird dieser zunächst vom Prüfungsausschuss selbst überprüft und unter Berücksichtigung der Einwände des Studierenden/ der Studierenden bewertet.

Entscheidet der Prüfungsausschuss, dass er dem Widerspruch nicht abhilft, so leitet er diesen Abt. III1 weiter. Hier wird der Widerspruch erneut geprüft und eine Entscheidung (Widerspruchsbescheid) der Prorektorin vorbereitet und veranlasst. Sollte anschließend ggf. durch die/den Studierenden vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen den Widerspruchsbescheid der Prorektorin erhoben werden, wird dieses verwaltungsgerichtliche Verfahren weiterhin von den juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abt. III1 geführt.

Bei all Ihren Fragen zu diesem Thema steht Ihnen das Team der Abt. III 1 beratend zur Seite.