Institut für Kriminologie

Systematische Rückfalluntersuchung im hessischen Jugendstrafvollzug

1. Eine empirische Studie zur Legalbewährung bzw. zur Rückfälligkeit von jungen männlichen Gefangenen der Entlassungsjahrgänge 2003 und 2006 (Laufzeit 2006 bis 2010)

Am 18. Mai 2004 wurde vom damaligen Hessischen Justizminister Dr. Christean Wagner die "Einheitliche Vollzugskonzeption im hessischen Jugendstrafvollzug" vorgestellt. Dieser Entwurf war das Ergebnis der Beratungen einer Arbeitsgruppe aus Wissenschaftlern, Vollzugspraktikern und Mitarbeitern des Hessischen Ministeriums der Justiz und sah insbesondere die Neugestaltung der erzieherischen, schulischen, berufsbildenden und resozialisierenden Angebote vor. Die mit der "Einheitlichen Vollzugskonzeption" verbundene wesentliche Erwartung ging dahin, "dass durch eine verbesserte Ausgestaltung der Haftbedingungen des Jugendstrafvollzugs und eine intensivere Betreuung die Rückfälligkeit der jungen Gefangenen vermindert und dadurch den berechtigten Sicherheitsinteressen der Bevölkerung Rechnung getragen wird." (Arbeitsgruppe zur einheitlichen Vollzugskonzeption 2004 S. 6).

 

Ein demnach weiterer wichtiger Baustein der Konzeption war die Einführung einer systematischen Rückfalluntersuchung, um Effizienz und Erfolg der Förderung zu prüfen. Das Grundkonzept für  eine solche umfassende Rückfalluntersuchung als quantitativ und qualitativ ausgerichtete Evaluationsstudie wurde im Jahr 2005 von Prof. Dr. Dieter Rössner (Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Marburg) und Dr. Marc Coester (Institut für Kriminologie der Universität Tübingen) entwickelt. Ziel hierbei war die empirisch-wissenschaftliche Evaluation der Vollzugskonzeption unter besonderer Berücksichtigung der Bildungsangebote um damit möglichst abgesicherte Ergebnisse über die Folgen unterschiedlicher Behandlungsmaßnahmen generieren zu können, mit den Ergebnissen der Praxis des Jugendstrafvollzuges  neue Impulse zu vermitteln und insgesamt dazu beitragen, dass die angewandte Forschung im Jugendstrafvollzug gestärkt wird.

 

Zwischen 2006 und 2010 konnte diese im Auftrag des Hessischen Ministeriums der Justiz von zwei eng miteinander zusammen arbeitenden Teams durchgeführt werden. Das Team der Universität Marburg unter Leitung von Prof. Dr. Ulrich Wagner (Fachbereich Psychologie, Arbeitsgruppe Sozialpsychologie) konzentrierte sich auf qualitative Erhebungen anhand von Interviews mit 54 männlichen Jugendstrafgefangenen (ein Interview jeweils am Ende der Haft und ca. 3 Jahre nach Entlassung) und Personen der Nachsorge, ergänzt durch Befunde aus Vollzugsakten. Das Tübinger Team unter Leitung von Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner (Institut für Kriminologie) konzentrierte sich auf quantitative Erhebungen aller in Hessen aus dem Jugendstrafvollzug entlassenen Männer der Jahrgänge 2003 und 2006 anhand einer Analyse von Bundeszentralregisterauszügen und Dokumenten der Vollzugsgeschäftsstellen der JVA Rockenberg und JVA Wiesbaden.

 

Als Kontrollgruppe der Tübinger Teiluntersuchung dient der vollständige Entlassungsjahrgang 2003 (n: 361), dem letzten Jahr vor Einführung der neuen Vollzugskonzeption. Die Behandlungsgruppe setzt sich aus allen jungen Strafgefangenen zusammen, die 2006 entlassen wurden (also etwa zwei Jahre nach Einführung der neuen Vollzugskonzeption) (n: 241). Erhoben wurden für jeden Entlassenen zunächst zentrale soziobiographische und vollzugsbezogene Angaben aus den Vollzugsgeschäftsstellenbögen, und sodann tief untergliederte und nach etlichen kriminologischen Kriterien aufbereitete Angaben aus BZR-Registerauszügen (Zentralregister und Erziehungsregister). Soweit möglich wurden die Befunde aufgeschlüsselt nach folgenden Kriterien: strafrechtliche Vorgeschichte der Probanden bis zum Strafantritt aus der Bezugsentscheidung; sodann die ggf. strafrechtlichen Auffälligkeiten während der Haft; und schließlich der Verlauf der Legalbewährung bzw. der Rückfälligkeit im individuell exakt auf drei Jahre seit dem Entlassungstag überprüften Nachentlassungszeitraum. Die etwaigen neuen zu einem Urteil führenden Taten wurden nach einer Reihe von Schweremaßen codiert: nach Anzahl und Schwere, kategorisiert nach StGB, nach einem adaptierten Strafrahmen-Schlüsselsystem von DESTATIS, sowie nach der Art und Länge bzw. Schwere der von den Gerichten konkret verhängten Strafen bzw. Maßnahmen. Am Ende konnte das Team durch diese differenzierte Betrachtung drei Rückfalldefinitionen und verschiedene Schwere-Indizes aufstellen.

 

Zu dem Gesamtprojekt wurden dem Auftraggeber mehrere Jahres- bzw. Zwischenberichte vorgelegt (2007, 2008, 2009 und 2010). Der Abschlussbericht (bestehend aus dem Hauptband, zwei Anhangsbänden und einer Executive Summary), wurde im Jahr 2011 vorgelegt. Die insgesamt über 800 Seiten können auf der Homepage des Kriminologischen Dienstes für den hessischen Jugendstrafvollzug eingesehen und in Form von PDF-Dateien kostenlos herunter geladen werden.

 

Kriminologischer Dienst im Strafvollzug des Landes Hessen:
http://www.hbws.justiz.hessen.de/irj/HBWS_Internet?cid=b3c8a510f4f9f99b175f0cf7928b33ed

 

Direkter Zugang zum Abschlussbericht:
http://www.hbws.justiz.hessen.de/irj/HBWS_Internet?rid=HMdJ_15/HBWS_Internet/sub/9c7/9c75019a-5bae-6f21-79cd-aae2389e4818,,22222222-2222-2222-2222-222222222222.htm

Veröffentlichungen neben dem Abschlussbericht:

Coester, M., Kerner, H.-J., Stellmacher, J., Wagner, U.: Ergebnisse der systematischen Rückfalluntersuchung im Hessischen Jugendvollzug. In: Kerner, Hans-Jürgen und Marks Erich (Hrsg.): Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages. Hannover 2012. (49 Folien). http://www.praeventionstag.de/Dokumentation.cms/2028.

Stellmacher, J., Wagner, U., Issmer, Ch., Kerner, H.-J., Coester, M.: Bewertung von Behandlungsmaßnahmen durch Inhaftierte im Hessischen Jugendstrafvollzug - Ergebnisse einer qualitativen Studie. Bewährungshilfe 2012, S. 148-162.

Kerner, H.-J.: Überlegungen zu einer differenzierten Rückfallforschung: Das Beispiel Jugendstrafvollzug. Forum Strafvollzug 62 (2013), Heft 6, S. 360-363.


2. Die Evaluierung des neuen Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetzes unter Betrachtung des Entlassungsjahrganges 2009 (Laufzeit 2009 bis 2013)

Zwischen 2009 und 2013 wird - ebenfalls von den beiden Teams - ein vor allem wegen größtmöglicher Vergleichbarkeit der Befunde in wesentlichen Punkten identisches Folgeprojekt durchgeführt. Am 1. Januar 2008 ist das neue Hessische Jugendstrafvollzugsgesetz (HessJStVollzG) in Kraft getreten. Damit wurde die einheitliche Vollzugskonzeption des hessischen Jugendstrafvollzugs abgelöst und modifiziert. Im neuen Hessischen Jugendstrafvollzugsgesetz ist in § 66 kriminologische Forschung als verbindliche Aufgabe festgeschrieben. Hier heißt es u. a., dass Maßnahmen zur Förderung der Gefangenen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu konzipieren, zu standardisieren und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen sind. Beide Teams sind in diesem Zusammenhang beauftragt, die quantitativen und qualitativen Forschungen für den Entlassungsjahrgang 2009 weiterzuführen. Dadurch wird sich bis 2013 eine einmalige Datenbasis zum Rückfall mit drei Jahrgängen (2003, 2006, 2009) in (teilweiser) Vollerhebung für Hessen ergeben.

 

Direkter Zugang zum Abschlussbericht:
https://justizministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmdjie/jugstrvo_hessen_2009_endbericht_final_2015.pdf


Arbeitsgruppe

Hans-Jürgen Kerner

Tel. 07071297 2044

E-Mail: hans-juergen.kernerspam prevention@uni-tuebingen.de

 

Marc Coester [Externer Mitarbeiter]

E-Mail: mailspam prevention@marc-coester.de

 

Anke Eikens

 

Katharina Stelzel

Tel. 07071- 297 20 24

E-Mail: katharina.stelzelspam prevention@uni-tuebingen.de

 

Aktuelle studentische Mitarbeiter:

Filiz Ablak

Philipp Henkes

 

 

Kontaktperson für die Arbeitsgruppe Marburg:

Jost Stellmacher

Tel. 06421- 28 23 622

E-Mail: stellmacspam prevention@staff.uni-marburg.de