Das Institut für Kriminologie (IfK) der Universität Tübingen (Direktor: Prof. Dr. Jörg Kinzig) hat zusammen mit Lehrstühlen der Universitäten Düsseldorf (Prof. Dr. Karsten Altenhain) und Frankfurt am Main (Prof. Dr. Matthias Jahn) am Ende eines aufwändigen Ausschreibungsverfahrens durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Zuschlag für ein wissenschaftliches Projekt erhalten, das sich der Verständigungspraxis der Gerichte in Strafverfahren widmen soll.
Den Hintergrund des Forschungsvorhabens bildet ein grundlegendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 (2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168). In dieser Entscheidung hat das höchste deutsche Gericht zwar die Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Regelungen zu den sogenannten Absprachen im Strafverfahren bescheinigt, den Gesetzgeber aber zugleich aufgefordert, die weitere Entwicklung der Verständigungspraxis sorgfältig im Auge zu behalten. Die beteiligten Institutionen werden in ihrem Forschungsprojekt durch umfassende empirische Erhebungen überprüfen, in welchem Umfang und in welchen Verfahrenssituationen die Gerichte sich Verständigungen bedienen und wie die gesetzlichen Vorgaben dabei umgesetzt werden.
Um die Praxis der Absprachen in Strafverfahren zu eruieren, beabsichtigt das IfK in dem auf ihn entfallenden Teil der Studie, eine bundesweite onlinegestützte Erhebung unter im Strafrecht arbeitenden Personen bei Gerichten, der Staatsanwaltschaft und der Strafverteidigung durchzuführen. Die Ergebnisse der Studie, die im März 2018 beginnen wird, werden im Frühjahr 2020 vorliegen.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Jörg Kinzig, Dipl.-Psych. Barbara Bergmann