Fachbereich Informatik

Auslandssemester

für Studierende des Fachbereichs Informatik (BSc und MSc) 

Lesen Sie alle detaillierten Informationen, die unten angegeben/verlinkt sind, dann bestimmen Sie Ihren Zielort und die Partneruniversität. 

Vorbereitung 

Sprechen Sie mit Studierenden, die von ihrem Auslandsaufenthalt (idealerweise, aber nicht unbedingt an derselben Hochschule) zurückgekehrt sind, über ihre Erfahrungen und darüber, worauf Sie sich vorbereiten sollten. Sie finden hier einige Berichte. Wir vom Fachbereich Informatik können und werden keine Kontaktdaten von Studierenden weitergeben, aber Sie können sich gerne über Ihre Netzwerke und die Kanäle der Fachschaft an Kommiliton:innen wenden.
Informieren Sie sich insbesondere über die angebotenen Veranstaltungen im jeweiligen Studienangebot (course catalogues) der Partneruniversitäten. Hilfreiche Hinweise bieten auch Vorlesungen und Seminare aus vergangenen Semestern.

Ein Auslandsaufenthalt an einer Universität, die nicht als Partneruniversität aufgeführt ist, wird nicht als Teil Ihres Studiums anerkannt.

Wir empfehlen, Ihr Auslandssemester frühestens im 3. Semester BSc / 2. Semester MSc zu planen. Die Partneruniversitäten können hierfür individuelle Anforderungen stellen.

Während Ihres Auslandsaufenthalts sind Sie weiterhin in Tübingen immatrikuliert, deshalb können Sie bei Bedarf und Möglichkeit auch Lehrveranstaltungen an der Universität Tübingen belegen. Diese Veranstaltung(en) müsste(n) auch im Learning Agreement festgehalten werden (s. unten).

Infos zum Auslandssemester 

Es gibt eine Vielzahl von befristeten Studienmöglichkeiten und fachspezifischen Austauschprogrammen im Ausland.

Allgemeine Informationen: Studieren im Ausland.

Außereuropäische Partneruniversitäten 

Liste der außereuropäischen Partneruniversitäten, deren Bewerbungsverfahren und Fristen nach Regionen: Außereuropäischer Austausch.

Aufgrund der im Vergleich zu europäischen Programmen längeren Bewerbungsverfahren und früheren Fristen sollten Sie beachten, dass die Vorbereitungen weiter im Voraus getroffen werden müssen (je nach Zielland 1,5-2 Jahre). Das akademische Jahr kann in den verschiedenen Ländern unterschiedlich aufgeteilt sein und wird wahrscheinlich nicht mit den Semestern in Deutschland übereinstimmen.

Finanzierung Ihres Auslandssemesters 

Bitte bedenken Sie Ihre finanzielle Situation und die erforderlichen Mittel, bevor Sie sich bewerben. Möglichkeiten zur Finanzierung Ihres Auslandsaufenthalts (einzeln oder in Kombination): 

Kontakt: International Office 

Je nach Austausch(programm) können Sie möglicherweise eine Finanzierung durch verschiedene (Mobilitäts-)Stipendien oder Stiftungen beantragen. Der genaue Betrag und der Zeitpunkt der Auszahlung des Zuschusses können variieren und decken nicht unbedingt alle Ihre Ausgaben ab.

Lernvereinbarung / Learning Agreement 

Vor Beginn Ihres Aufenthalts wird das Programm für Ihr Auslandssemester im sog. Learning Agreement festgelegt. Im Learning Agreement vereinbaren Sie Ihre Lernziele an der ausländischen Partneruniversität und deren geplante Anrechnung in Tübingen:

  • Listen Sie Ihre gewählten Kurse und Studienziele für Ihren Auslandsaufenthalt auf.
  • Legen Sie die gewünschten, thematisch passenden Module für die Anerkennung Ihrer Leistungen (ECTS) fest.
  • Geben Sie – sofern möglich – Kursbeschreibungen an, die dem jeweiligen Modul und Ihrem Studiengang (insbesondere passend zu BSc oder MSc) entsprechen.
  • Sie sollten mindestens 15 ECTS erbringen, wir empfehlen aber möglichst mehr zu erreichen, um Ihr Studium in Tübingen nicht unnötig verlängern zu müssen.
  • Mehr Punkte als belegt können Sie sich nicht anrechnen lassen.
  • Wenn ein Kurs zu keinem Modul passt, kann er als „zusätzliche Leistung“ angerechnet werden.
  • Lassen Sie Ihr Learning Agreement (möglichst digital) unterschreiben.
  • Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie beim Prüfungsausschuss beantragen, dass die erbrachten Leistungen gemäß dem Learning Agreement anerkannt werden (s. Anerkennungsantrag).
  • Sollten Sie nach der Ankunft an Ihrer Gasthochschule Änderungen an Ihrem Learning Agreement vornehmen wollen (etwa weil ein Kurs nicht (in vereinbarter Form) angeboten wird), lassen Sie diese mit den neuen Veranstaltungen und entsprechenden Anerkennungswünschen so bald wie möglich bestätigen.

Abschlussarbeit im Ausland 

Sie können ein Auslandssemester absolvieren, um Ihre Bachelor- oder Masterarbeit an einer ausländischen Einrichtung zu verfassen.
Bitte stellen Sie sicher, dass: 

  • Ihr Thema von einem/r Erstgutachter:in aus einem Bereich der Informatik bzw. der Kognitionswissenschaft in Tübingen angenommen wurde und begutachtet wird (bei Masterarbeiten ist auch ein/e Zweitgutachter:in erforderlich), der/die Ihre Abschlussarbeit und Präsentation benoten wird.
  • Sie (mindestens) eine/n Betreuer:in aus Tübingen haben (der/die mit dem/der Gutachter:in identisch sein oder vom/von der Erstgutachter:in zugewiesen werden kann), der/die Ihre Arbeit regelmäßig begleitet.

Die Finanzierung Ihrer Abschlussarbeit im Ausland kann über ein PROMOS/DAAD-Stipendium beantragt werden (s. Finanzierungsmöglichkeiten weiter oben).

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg für Ihr Auslandssemester! 

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne.