Fachbereich Mathematik

Staatsexamen im Lehramtsstudiengang Mathematik

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Anmeldung zum 1. Staatsexamen im Fach Mathematik nach den Studienordnungen WPO und GymPo.

  • WPO (i.d.R. bei Studienbeginn vor 2010)

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung nach Anlage A der Prüfungsordnung (WPO) können Sie hier nachlesen.

  • GymPO (i.d.R. bei Studienbeginn zwischen 2010 und 2014)

Ein Merkblatt zum Ablauf der Prüfung nach der Studienordnung GymPO finden Sie hier.

Für die Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Anmeldung zum Staatsexamen
gibt es auch regelmäßig am Semesteranfang eine Staatsexamen-Informationsveranstaltung.

Die Durchführung der wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien obliegt dem Landeslehrerprüfungsamt.
Für Studenten des Lehramtsstudiengangs Mathematik an der Universität Tübingen findet die Prüfung zur Zeit jeweils in den ersten zwei Semesterwochen statt und wird am Institut für Mathematik abgehalten. Bei der Organisation der Prüfung wird das Landeslehrerprüfungsamt vom Institut für Mathematik unterstützt.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ein halbes Jahr vor der eigentlichen Prüfung beim Landeslehrerprüfungsamt. Im Folgenden möchten wir den chronologischen Ablauf der Anmeldung genau darstellen. (Die offizielle Anmeldung ist Schritt 2 dieser Liste.)

Fristen

Beachten Sie bitte im eigenen Interesse besonders die Fristen des Landeslehrerprüfungsamtes in Bezug auf Schritt 2 und Schritt 4 (d.h. die ersten beiden Fristen auf dem Informationsblatt).

Was bei der Anmeldung zur Prüfung zu tun ist

1. Scheinüberprüfung (WPO) bzw. Erstellung eines Transcript of Records (GymPO):

Lassen Sie im Prüfungsamt Mathematik die für die Zulassung zum Staatsexamen nötigen Scheine überprüfen (GymPO) bzw. lassen Sie sich ein Transcript of Records ausstellen (GymPO).
(Frau Grahl händigt Ihnen dabei auch ein Formular zur Mitteilung von Prüfungsgebieten und Prüfervorschlägen aus, vgl. Schritt 3. Die Scheinüberprüfung bzw. Erstellung eines Transcript of Records entfällt im Fall von Wiederholungsprüfungen. Wenn Sie bei der Wiederholungsprüfung andere Prüfungsgebiete wählen oder andere Prüfer vorschlagen möchten, bitten wir Sie, das Formular erneut auszufüllen.)

2. Offizielle Anmeldung beim Landeslehrerprüfungsamt:

Melden Sie sich hier beim Landeslehrerprüfungsamt an (beachten Sie die relevanten Fristen; der Anmeldezeitraum umfaßt momentan die letzten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit und die ersten zwei Semesterwochen ein halbes Jahr vor der eigentlichen Prüfung).
(Bei der Online-Anmeldung müssen die Fragen nach den Prüfervorschlägen nicht ausgefüllt werden, da die Prüferzuteilung in der Mathematik ausschließlich auf Basis der unter Schritt 1 und Schritt 3 erwähnten Fragebögen vorgenommen wird.)

Weitere Informationen, FAQs und Meldeformulare zur wissenschaftlichen Staatsprüfung finden Sie auf dieser Seite (WPO) bzw. dieser Seite (GymPO) des Landeslehrerprüfungsamtes.

3. Mitteilung der Prüfungsgebiete und Prüfervorschläge:

Lassen Sie dem Beauftragten für das 1. Staatsexamen bitte möglichst bald nach der Anmeldung den ausgefüllten Fragebogen (vgl. Schritt 1) mit Ihren Prüfungsgebieten und Prüfervorschlägen zukommen. Die Prüfer werden auf Basis dieser Fragebögen zugeteilt.

Die Zuteilung erfolgt durch das Landeslehrerprüfungsamt in Absprache mit dem Mathematischen Institut. Die Bekanntgabe der Prüferzuteilung erfolgt ca. vier Wochen nach Ende der auf dem Fragebogen angegebenen Abgabefrist online und durch Aushang am schwarzen Brett des Mathematischen Instituts neben Raum C3A11 (in der Institutsverwaltung im 3. Stock des Mathematikgebäudes) ausgehängt.

4. Offizielle Abgabe der Prüfungsgebiete beim Landeslehrerprüfungsamt:

In das Formblatt zur Angabe der Prüfungsgebiete (WPO) bzw. das Formular (GymPO) tragen Sie bitte Ihre Prüfungsgebiete und die unter Schritt 3 zugeteilten Prüfer ein. Nachdem Sie deren Unterschriften eingeholt haben, lassen Sie das Formblatt dem Landeslehrerprüfungsamt zukommen. Die Abgabefrist ist momentan entsprechend dem Prüfungszeitraum ca. Ende Juni bzw. Anfang Dezember.

5. Prüfungsplan für die mündliche Prüfung:

Der Prüfungsplan wird vom Landeslehrerprüfungsamt auf dieser Seite veröffentlicht.
Der Prüfungsplan wird auch am schwarzen Brett des Mathematischen Instituts neben Raum C3A11 (in der Institutsverwaltung im 3. Stock des Mathematikgebäudes) ausgehängt.

Viel Erfolg!
gez. C. Bohle (Beauftragter für das 1. Staatsexamen)