Häufig gestellte Fragen zum Profil des Studiengangs

 

Erfülle ich mit dem Masterabschluss Schulpsychologie die Voraussetzungen für die Psychotherapie-Ausbildung?

Wenn Sie einen ‚alten‘ BSc Abschluss in Psychologie haben (Beginn vor dem WS2021/22), können Sie in den meisten Bundesländern mit einem MSc Schulpsychologie auch zur Psychotherapieausbildung zugelassen werden (bis 2032 sollte diese Ausbildung dann abgeschlossen werden). Die Landesprüfungsämter prüfen die Voraussetzungen einer Ausbildung als Psych. Psych.therapeut*in jedoch genau und wir können aufgrund der individuellen Bewerbung (bei den unterschiedlichsten Ausbildungsstätten mit den unterschiedlichsten Zulassungskriterien) & Begutachtung leider natürlich KEINE Gewähr geben, dass Sie mit dem Master of Science Schulpsychologie einen Ausbildungsplatz als Psych. Psych.therapeut*in erhalten werden.

Welche Berufschancen habe ich mit dem Masterabschluss Schulpsychologie?

Über die Berufschancen von Absolventinnen und Absolventen Auskunft zu geben ist schwierig, da die zukünftige Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt schwer vorherzusehen ist und die beruflichen Aussichten eines Absolventen/einer Absolventin von vielerlei Faktoren abhängig sind; nicht zuletzt auch von politischen Entwicklungen im Bildungswesen. Grundsätzlich qualifiziert ein erfolgreicher Abschluss des Masterstudiengangs Schulpsychologie sowohl für praktische Tätigkeiten als auch für eine wissenschaftliche Laufbahn. Die möglichen praktischen Tätigkeiten von Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs liegen sowohl im Bereich der Schulpsychologie als auch in anderen psychologischen Tätigkeitsfeldern, wie Beratungsarbeit, Diagnostik oder der Weiterbildung zu*m*r psychologischen Psychotherapeut*en*in. Die wissenschaftliche Laufbahn in der Schulpsychologie, der Pädagogischen Psychologie oder der Empirischen Bildungsforschung eröffnet Absolventinnen und Absolventen ebenfalls vielfältige Möglichkeiten. So werden z.B. in Tübingen regelmäßig Doktorand*innen gesucht, die eine schulpsychologische Vorbildung haben. Studierende, die eine Promotion an der Universität Tübingen anstreben, können ihre Masterarbeit als Vorarbeit für die Dissertation einbringen.