Gleichstellung an der MNF
Die Gleichstellungsbeauftragte der MNF ist Vorsitzende der Gleichstellungskommission und wird von dieser in ihren Aufgabenbereichen unterstützt.
In diesem Flyer finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Gleichstellung in Kürze.
Aufgabenbereiche der Gleichstellungskommission
Die Gleichstellungsbeauftragte bzw. die Gleichstellungskommission
- berät das Dekanat und den Fakultätsrat in Gleichstellungsfragen,
- unterstützt die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Gleichstellung, insbesondere der Förderung von Wissenschaftlerinnen,
- prüft die Auswirkungen von Gleichstellungsmaßnahmen,
- berichtet regelmäßig über die Umsetzung der Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils,
- entscheidet über die Vergabe der Gleichstellungsmittel der MNF,
- informiert und berät Wissenschaftlerinnen und Studentinnen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Studium,
- informiert über gleichstellungsspezifische Förderprogramme,
- ist Ansprechpartnerin im Fall von Diskriminierung oder sexueller Belästigung.
Mitglieder der Gleichstellungskommission
Gleichstellungsbeauftragte (Amtszeit 01.10.2022 - 30.09.2025) | Stellv. Prof. Dr. Katharina Foerster |
FB Biologie | Apl.-Prof. Dr. Tassula Proikas-Cezanne |
FB Chemie | Apl.-Prof. Dr. Benedetta Casu Stellv. Prof. Dr. Stephanie Grond |
FB Geowissenschaften
| Stellv. Dr. Ilka Schönberg |
FB Informatik | |
FB Mathematik | Dr. Stefan Keppeler |
FB Pharmazie und Biochemie | |
FB Physik | Stellv. Katja Wurster Stellv. Katharina Kilgus |
FB Psychologie | |
Studierende der MNF (Amtszeit 01.10.2022 - 30.09.2023) | Julia Erdei (FB Mathematik) Melina Lau (FB Biologie) Stellv. Kim Kober (FB Psychologie) Stellv. Jette Harfensteller (FB Biologie) |
Generelle Fördermaßnahmen und Antragstellung
Die Fakultät stellt Fördermittel für Maßnahmen zur Verfügung, die das Ziel verfolgen, den Gleichstellungsauftrag und den Gleichstellungsplan der MNF zu erfüllen. Anträge auf Fördermittel können jederzeit formlos über Email bei der Gleichstellungsbeauftragten eingereicht werden. Die Gleichstellungskommission entscheidet in der jeweils darauffolgenden Sitzung über die Bewilligung.
Folgende Mittel können beantragt werden:
- Hilfskraftmittel bis zu 40 Std/Monat zur Unterstützung während der Schwangerschaft und der Elternzeit. Im Antrag muss genau dargelegt werden, wodurch der Zusatzbedarf entsteht.
- Hilfskraftmittel für Promovierende und Habilitierende mit Kind(ern), die sich nachweislich in hohem zeitlichem Maß an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen. Im Antrag muss explizit erläutert werden, warum familienbedingt der Bedarf an zusätzlichen Mitteln entsteht.
- Hilfskraftmittel zum Aufbau von Wissenschaftsnetzwerken mit Genderbezug
- Unterstützung von Workshops für Nachwuchswissenschaftlerinnen
- Unterstützung von flankierenden Maßnahmen z.B. für den Besuch von Weiterbildungsseminaren für Nachwuchswissenschaftler*innen zu Themen der Karriereentwicklung in der Wissenschaft
- Unterstützung von Kongressbesuchen, sofern diese einen konkreten Genderbezug haben
- Unterstützung von familiengerechte Rahmenbedingungen bei Tagungen an der Fakultät
Der Antrag auf Förderung aus Gleichstellungsmittel muss folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift der Antragstellerin/des Antragstellers,
- Zugehörigkeit zum Fachbereich,
- kurze Darstellung des im Rahmen der Antragstellung geplanten Vorhabens mit Ausführungen zum Gleichstellungsaspekts des beantragten Vorhabens,
- Aufstellung zur Verwendung der beantragten Mittel.
Förderung von Doktorandinnen und Habilitandinnen
Die Fakultät schreibt in regelmäßigen Abständen eine Doktorandenstelle (E13 65%) für ein Jahr zur Anschubfinanzierung in den Fachbereichen Informatik, Physik und Mathematik aus, in denen der Frauenanteil unter den Doktorandinnen besonders gering ist.
Weiters strebt die Fakultät eine Steigerung der Habilitationen von Frauen an. Daher wird in regelmäßigen Abständen eine wissenschaftliche Stelle (E13 100%) für 1 Jahr (mit Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr) ausgeschrieben. Hier wird jeweils eine Wissenschaftlerin gefördert, die davor an der Universität Tübingen tätig war und die Voraussetzungen erfüllt, ihre Habilitation innerhalb des Förderzeitraums abzuschließen.
Anfragen zu diesen Programmen und den nächsten geplanten Ausschreibungsterminen beantwortet die Gleichstellungsbeauftragte.
Förderung aus Mitteln des TEA-Programms
Das Teaching-Equality Programm unterstützt Maßnahmen zur Herstellung der Chancengleichheit im Studium. Es stehen Mittel für Lehraufträge, Gastvorträge und Reisekosten zur Verfügung, die im Rahmen von Praxisvorträgen, Lehrveranstaltungen, Workshops oder Diskussionsrunden anfallen. Gefördert werden Veranstaltungen an der Universität Tübingen, die einen der folgenden Punkte erfüllen:
- Praxisvorträge und Diskussionsrunden von weiblichen Fachvertreterinnen (Karriere- und Berufsorientierung erfolgreich berufstätiger Frauen)
- Gender-Studies
- Schulung der fachspezifischen Genderkompetenz von Studierenden
Anträge zur Unterstützung durch TEA-Mittel können jederzeit bei der Gleichstellungsbeauftragten eingereicht werden. Über die Bewilligung der Anträge entscheidet die Gleichstellungskommission.
Weitere Informationen zum TEA-Programm der Universität Tübingen und der Ausschreibung von TEA-Gastprofessuren finden Sie hier.
Athene Mentoring
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