Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Kooptation

Kriterien

  • Hochschullehrer*innen (nach LHG §44 = Professor*innen, Juniorprofessor*innen, Dozent*innen) können in anderen Fakultäten durch Kooptation Mitglied werden und haben damit alle Rechte und Pflichten eines regulären Mitglieds der Fakultät.

  • Kooptierte Hochschullehrer*innen sind sowohl in ihrer Ursprungsfakultät als auch in der kooptierten Fakultät wahlberechtigt. Ein kooptiertes Mitglied kann nicht zum Dekan bestellt werden.

  • Hauptgrund für eine Kooptation: Promotionen können in einem zusätzlichen Fach betreut werden.

Eine interne („kleine“) Kooptation besteht, wenn der/die Antragsteller*in bereits an einem Fachbereich der MNF tätig ist.

Ablauf:

  1. Antragsteller*in schickt seinen/ihren CV an den/die Fachbereichssprecher*in und an das Ressort Gremien

  2. Fachbereichssprecher*in schickt an Ressort Gremien eine Stellungnahme des Fachbereichs

  3. Antrag wird in den Fakultätsrat eingebracht

  4. Antragsteller*in und Fachbereichssprecher*in erhalten Rückmeldung über FR-Beschluss vom Ressort Gremien

Eine „große“ Kooptation besteht, wenn der/die Antragsteller*in Mitglied der Universität aber nicht der MNF ist.

Ablauf:

  1. Antragsteller*in schickt seinen/ihren CV an den/die Fachbereichssprecher*in und an das Ressort Gremien

  2. Fachbereichssprecher*in schickt an Ressort Gremien die Stellungnahme des Fachbereichs

  3. Antrag wird in den Fakultätsrat eingebracht

  4. Antragsteller*in wird Mitglied der MNF und bezüglich der Betreuung von Promotionen einem bestimmten Fachbereich zugeordnet.

  5. Antragsteller*in und Fachbereichssprecher*in erhalten Rückmeldung über FR-Beschluss vom Ressort Gremien