Japanologie

Finanzierungsmöglichkeiten des Kyōtoaufenthaltes

Das Aus­lands­se­mes­ter bringt selbst­ver­ständ­lich er­höh­te Le­bens­hal­tungs­kos­ten mit sich, die auch den Wechselkursschwankungen unterworfen sind. Es ist mit monatlichen Kosten in Höhe von 1.200 Euro zu rechnen. Hinzu kommen einmalige Kosten für Flug, Einschreibung und Krankenversicherung.
Ne­ben der Ei­gen­fi­nan­zie­rung gibt es die Mög­lich­keit, sich um Stipendien und Aus­lands-Bafög zu be­wer­ben.

Allgemeine Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten

Baden-Württemberg Stipendium

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM wird von der Baden-Württemberg Stiftung an den Hochschulen des Landes ausgeschrieben. Ziel des Programms ist es, internationale Kontakte der Institutionen zu pflegen und gleichzeitig den Austausch von qualifizierten deutschen und ausländischen Studierenden zu fördern.
Gefördert werden gute bis sehr gut qualifizierte Tübinger Studierende. Die Stipendiensätze sind abhängig von der Zahl und Qualifikation der Bewerber, sowie den zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Mindestförderungsdauer liegt bei 3 Monaten. Einreichtermin ist der 18. Februar eines jeden Jahres für eine Förderung des im Herbst beginnenden akademischen Jahres. D.h. für einen Japan-Aufenthalt im 4. Semester müssen Sie sich am Ende Ihres 1. Semesters bewerben. Näheres entnehmen Sie bitte folgender Seite:

https://uni-tuebingen.de/de/1418

Aus­lands-Bafög

Aus­lands-Bafög ist ei­ne staat­li­che, fi­nan­zi­el­le För­de­rung für ein Stu­di­um oder Prak­ti­kum im eu­ro­päi­schen bzw. au­ßer­eu­ro­päi­schen Aus­land. Be­kommt man In­lands-Bafög, be­kommt man auch Aus­lands-Bafög. Wenn man kein In­lands-Bafög be­kommt, kann es trotz­dem sein, dass man Aus­lands-Bafög er­hält, da der Be­mes­sungs­satz hö­her an­ge­setzt ist. Aus­lands-Bafög kann nur 1 Mal für max. 1 Jahr in An­spruch ge­nom­men wer­den, teilweise wird es als Zuschuss teilweise als zinsloses Darlehen gezahlt. Ge­zahlt wer­den der Län­der­zu­schlag, der halbjährlich angepasst wird und im 1. Halbjahr 2017 für Japan z.B. 195 Euro beträgt, so­wie Rei­se­kos­ten und Ein­schrei­be­ge­büh­ren. An­trä­ge auf Aus­lands-Bafög für Ja­pan sind bei dem

Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
Amt für Ausbildungsförderung
Wilhelmstr. 15
72074 Tübingen
Tel: 07071 / 75011-0
E-Mail: bafoegspam prevention@sw-tuebingen-hohenheim.de

ein­zu­rei­chen. Dort kön­nen auch die Un­ter­la­gen her­un­ter­ge­la­den wer­den.

Ein­rei­chen müs­sen Sie: