Japanologie

Anrechenbarkeit

Für gewöhnlich werden für Praktika im Ausland mit Studienbezug Urlaubssemester ohne Beanstandungen beim Studentensekretariat genehmigt. Im Falle einer Beurlaubung werden nur die Hochschulsemester weitergezählt, nicht aber die Fachsemester, die Verwaltungsgebühr muss aber dennoch entrichtet werden.

Ein Praktikum kann an der Uni Tübingen im Rahmen des Erwerbs überfachlicher berufsfeldorientierter Kompetenzen (Studium Professionale) – also BQ-Punkten – innerhalb des B.A.-Studiums in Höhe von bis zu 10 ECTS-Punkten anerkannt werden. Selbstverständlich ist ein Praktikum auch eine gute Möglichkeit, zum Zwecke von Studienprojekten zu recherchieren oder zu arbeiten.