Bundesausbildungsförderungsgesetz
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet Studierenden finanzielle Unterstützung für die Regelstudienzeit eines Erststudiums oder eines aufbauenden Masterstudiums. Die Förderung wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, dementsprechend muss jährlich ein Folgeantrag gestellt werden. Die Höhe der finanziellen Unterstützung bemisst sich nach verschiedenen Faktoren. Eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung etwa wird nur in Ausnahmefällen bewilligt. Die BAföG-Zahlungen setzen sich zu gleichen Anteilen aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem zinslosen staatlichen Darlehen zusammen.
Zuständig für Anträge auf Studienförderung nach dem BAföG ist für Studierende am Deutschen Seminar das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim. Antragsformulare und weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks.
Für die Studienberatung in BAföG-Angelegenheiten am Deutschen Seminar ist PD Dr. Christoph Kleinschmidt zuständig.
Bei Bedarf Vertretung durch Dr. Maria Averintseva-Klisch.