Slavisches Seminar

Übergangsregelungen

  1. Wenn Sie noch keine Veranstaltung eines Moduls besucht haben, gelten für dessen Besuch die neuen Regelungen.

  1. In denjenigen Fällen, in denen die erste Veranstaltung eines Moduls bereits absolviert wurde, kann auch noch die zweite Veranstaltung nach den bisherigen Regeln absolviert werden.

  1. Für alle diejenigen, die mindestens eine Veranstaltung der bisherigen Aufbaumodule I und II besucht haben, gelten ebenfalls die bisherigen Regeln. Dies hat zur Konsequenz, dass diese Studierenden im Modul SLA_BA_10 (neu) nur 3 Leistungspunkte erwerben müssen, also wie bisher drei Gastvorträge protokollieren.

Änderungen

  1. Die wichtigste Änderung überhaupt besteht darin, dass es in Zukunft zu jedem Modul nur noch eine Abschlussprüfung geben wird, die im Kontext einer der beiden Veranstaltungen des Moduls stattfindet. Daneben sind aber in beiden Veranstaltungen sog. „Studienleistungen“ zu erbringen. Konkret wird das dann folgendermaßen aussehen:

  1. Die zweite Änderung besteht darin, dass die beiden Aufbaumodule sich anders zusammensetzen. In Zukunft wird jeweils das sprachwissenschaftliche Proseminar II mit der Sprachgeschichte kombiniert (die als Mittelding zwischen Vorlesung und Seminar stattfindet) und das literaturwissenschaftliche Proseminar II mit der Literaturgeschichte (die ebenfalls als Mittelding zwischen Vorlesung und Seminar stattfindet).

  1. Die dritte Änderung besteht darin, dass im Hauptstudium künftig auch beide Spezialisierungsmodule aus der Sprachwissenschaft oder beide aus der Literaturwissenschaft gewählt werden können. So ist auch im Bachelorstudium schon eine gewisse Spezialisierung möglich.

  1. Bisher haben wir die Studierenden nach ihren sprachlichen Vorkenntnissen in zwei Gruppen eingeteilt, nämlich Studierende, die schon eine slavische Sprache beherrschen, und solche, für die dies nicht gilt. Diese starre Zweiteilung passt nicht mehr zur Realität, denn viele Studierende haben zwar herkunftssprachliche Kenntnisse (vor allem des Russischen), beherrschen die betreffende Sprache aber noch nicht auf einem hohen Niveau. Daher werden wir in Zukunft beim Einstufungstest drei Stufen unterscheiden (keine Vorkenntnisse – Vorkenntnisse auf dem Niveau von Russisch II – Vorkenntnisse auf dem Niveau von Russisch IV).