Institut für Politikwissenschaft

Informationen für Studierende in den Diplom-Studiengängen

  1. Politikwissenschaft in Diplomstudiengängen
     
    1. Politikwissenschaft kann als Wahlpflichtfach (Pflichtwahlfach, Nachbarfach) in folgenden Diplomstudiengängen studiert werden:

    2. Den Studierenden wird empfohlen, im Grundstudium und im Hauptstudium die Studienberatung aufzusuchen. Zuständig sind Dr. M. Große Hüttmann für die Buchstaben A - M und und Dr. G. Schlag für die Buchstaben N - Z.
    3. Für das Grundstudium werden 10 Semesterwochenstunden empfohlen. Davon entfallen 6 auf Vorlesungen und 4 auf Seminare. Im Einzelnen sind folgende Lehrveranstaltungen zu belegen:

    4. Vorlesungen im Grundstudium Seminare im Grundstudium
      In den Seminaren ist ein Seminarschein zu erwerben. Grundlage für die Vergabe von Scheinen ist neben einem mündlichen Referat in der Regel die Anfertigung Hausarbeit im Umfang von ca. 10 Seiten oder eine Klausur. Bitte beachten Sie die regulierte Platzvergabe in nahezu allen Grundstudiumsseminaren!
    5. Eine Zwischenprüfung im Fach Politikwissenschaft ist in den Diplomstudiengängen nicht vorgesehen.

    6. Im Hauptstudium sind 4 Semesterwochenstunden zu belegen; davon entfallen je 2 auf eine Vorlesung nach Wahl und auf ein Seminar nach Wahl. Empfohlen werden Seminare aus den Bereichen "Analyse politischer Systeme" oder "Internationale Beziehungen". Voraussetzung für die Teilnahme an Seminaren des Hauptstudiums ist der Abschluss der Studienleistungen aus dem Grundstudium (2 Seminare; Pädagogik 1 Seminar).
    7. Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung im Fach Politikwissenschaft ist der Abschluss mindestens eines Seminars des Hauptstudiums. Für die Durchführung der Prüfung gilt in jedem Fall die Diplomprüfungsordnung des jeweiligen Faches.
    8. Die mündliche Prüfung im Rahmen der Diplomprüfung dauert in der Regel 30 Minuten; für die beiden Diplomprüfungen im Bereich der Wirtschaftswissenschaft 15 Minuten. Es wird die Fähigkeit erwartet, grundsätzliche und zeitgenössische Probleme der Politikwissenschaft analysieren und kritische zu beurteilen. Außerdem werden folgende Kenntnisse erwartet:
  2. "Volkswirtschaftslehre international" mit dem Fach Politikwissenschaft
    1. Allgemeiner Studienberatungstermin für Anfänger/innen ist jeweils der Dienstag der 1. Vorlesungswoche, 10 h (s. Anschlag im Wirtschaftswissenschaftlichen Seminar)
      Für den Regionalstudiengang allgemein ist Prof. Dr. R. Hrbek zuständig. Die Studienberatung einschließlich Anerkennung der Scheine teilen sich Dr. Große Hüttmann (Anfangsbuchstabe des Nachnamens A - M) und Dr. Thomas Nielebock (N - Z).
    2. In jedem Semester wird das für diesen Studiengang vorgesehene Lehrangebot im Fach Politikwissenschaft besonders bekannt gegeben (Kommentar zum Lehrangebot der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaft, Anschlag im IfP oder Internet-Ausgabe). Nur die hier aufgeführten Lehrveranstaltungen gelten für diesen Studiengang. Ausnahme: Falls kein Seminar für Politische Theorie speziell ausgewiesen ist, gelten Seminare zur Politischen Theorie aus dem allgemeinen Lehrangebot.
    3. Die Prüfungsordnung für diesen Studiengang sieht vor, dass die Zwischenprüfung im Fach Politikwissenschaft aus insgesamt drei benoteten Leistungsnachweisen (Scheinen) des Grundstudiums besteht (§ 34). Grundlage für die Vergabe von Scheinen ist in der Regel ein mündliches Referat und die Anfertigung einer Hausarbeit im Umfang von ca. 10 Seiten oder eine Klausur. Die drei Scheine sind in folgenden Seminaren / Themenbereichen zu erwerben:

    4. Mittlerweile kann man in fast allen Vorlesungen Scheine erwerben (Anwesenheit + Klausuren). Bitte beachten Sie die regulierte Platzvergabe in nahezu allen Grundstudiumsseminaren!

      Die für den Studiengang VWL international besonders bezeichneten Vorlesungen (vgl. Ziffer 2) sind Bestandteil des Studiums.
      Zum Abschluss der Zwischenprüfung wird der beim Sekretariat des IfP erhältliche Personalbogen zur Zwischenprüfung in doppelter Ausfertigung zusammen mit den Seminarscheinen bei der Studienberatung des IfP (Buchstaben A-M: Dr. Große Hüttmann; Buchstaben N-Z: Dr. Nielebock) eingereicht; er geht von dort bearbeitet an das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
    5. Als Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung im Fach Politikwissenschaft sieht die Prüfungsordnung (§34) den Erwerb eines benoteten Scheins in einem Hauptseminar freier Wahl vor. Die Teilnahme an einem Hauptseminar ist erst nach abgeschlossener Zwischenprüfung möglich. Besonders empfohlen werden Seminare aus den unter Ziffer 5 genannten Bereichen. Ergänzende Vorlesungen sind unverzichtbarer Bestandteil des Hauptstudiums.
    6. Die Diplomprüfung im Fach Politikwissenschaft besteht entsprechend der Prüfungsordnung (§23 und 24) aus einer Klausur und einer mündlichen Prüfung. In der Klausur werden mindesten zwei Themen zur Wahl gestellt, die Bearbeitungszeit beträgt vier Stunden. Die mündliche Prüfung dauert etwa eine halbe Stunde.

    7. Es wird die Fähigkeit erwartet, mit den Methoden der Politikwissenschaft grundsätzliche und aktuelle Probleme der entsprechenden Region zu analysieren und kritisch zu beurteilen. Außerdem werden folgende Kenntnisse erwartet: