Beschäftigte der Universität sind grundsätzlich zur Ausleihe berechtigt, dabei werden bei gleichzeitig vorliegenden Anfragen die Angehörigen des Fachbereichs und der Fakultät bevorzugt. Von Beschäftigten der Universität verlangen wir keine Hinterlegung eines Pfands.
Bei Anderen (z.B. studentischen oder "universitätsnahen" Gruppen) behalten wir uns eine Einzelfallprüfung betreffend die Ausleihanfrage vor. Außerdem erheben wir ein Pfand, dessen Höhe sich nach dem Wert der ausgeliehenen Gegenstände richtet. Im Falle eines Verlusts, einer Beschädigung oder einer nicht vollständigen Rückgabe der Gegenstände wird das Pfand mit dem zu leistenden Ersatz verrechnet (unabhängig von weiteren Schadensersatzforderungen).