Mitteilungen der Fakultätsleitung
Weitere Verlängerungsoption für Juniorprofessor/innen, Juniordozent/innen und Akademische Räte/innen auf Zeit
Durch die am 23.12.2020 in Kraft getretene Änderung des LHG wurde nun auch für Beamtenverhältnisse auf Zeit die Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu zwölf Monate erweitert. Dadurch sollen die gleichen Regularien wie beim Wissenschaftszeitvertragsgesetz sichergestellt werden. Somit können nun Zeitbeamtenverhältnisse aller Juniorprofessor/innen, Juniordozent/innen und Akademischen Rät/innen auf Zeit, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 31. März 2021 in einem Beamtenverhältnis gestanden haben, auf Antrag um bis zu zwölf Monate verlängert werden.
Nähere Informationen finden Sie in dem Rundschreiben Nr.3 der Zentralen Verwaltung, das hier abgerufen werden kann: https://uni-tuebingen.de/de/20088
Regelungen zur Verlängerung von Höchstfristen im WS 2020/21 (21.01.2021)
Zur Verlängerung von Höchstfristen weisen wir auf die Mail des Rektors vom 11. Januar hin:
„Den Studierenden sollen durch die Pandemie möglichst keine Nachteile entstehen. Etwaige Fristen für Prüfungsleistungen verlängern sich dementsprechend um ein Semester, ebenso werden die Höchstfristen für den Studienabschluss verlängert. Die Fristverlängerung gilt auch für Wiederholungsprüfungen.“
"Studierende haben allerdings keinen Anspruch auf zusätzliche Prüfungstermine. Das heißt, es gelten die regulären Prüfungstermine. Das bedeutet, dass die Fristen sich entsprechend bis zum nächstmöglichen Termin verlängern.“
Wird aufgrund veränderter Vorgaben eine Aktualisierung der hier genannten Regelungen erforderlich, so finden Sie die entsprechenden Änderungen auf den Corona-Seiten der Universität und der Fakultät.
Regelung zu Abgabefristen schriftlicher Arbeiten (14.1.2021)
Regelungen zur Verlängerung von Abgabefristen schriftlicher Arbeiten im WS 2020/21
Auf Basis der „Corona-Satzung“ (Download siehe https://uni-tuebingen.de/de/174564) und der aktuellen universitätsweit geltenden Regelungen (https://uni-tuebingen.de/de/171516) gilt für das Wintersemester 2020/21 Folgendes (siehe auch https://uni-tuebingen.de/de/174564)
Die Bearbeitungszeit für schriftliche Arbeiten (z.B. Haus-, Bachelor- oder Masterarbeiten) wird um die Dauer der Schließzeit der für die Erstellung der Arbeit relevanten Bibliotheken (insbesondere Universitätsbibliothek und Institutsbibliotheken) auf Antrag verlängert, wenn die Studierenden durch die Schließzeiten in ihrer Arbeit behindert werden oder wurden. Die Studierenden legen in ihrem Antrag dar, inwiefern es durch die Schließungen zu einer Behinderung ihrer Arbeit kommt. Die Verlängerung beträgt maximal die Anzahl der Bearbeitungstage, die in diese Schließzeiten fallen.
Eine Verlängerung der Abgabefristen ist auch dann möglich, wenn trotz Wiedereröffnung der Bibliotheken im praktischen Betrieb Schwierigkeiten auftreten und die Studierenden darlegen, dass diese sie in Ihrer Arbeit behindern. Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Bibliotheken Bücher nur verleihen, ansonsten aber nicht oder zeitlich nur sehr begrenzt zugänglich sind.
Um eine Verlängerung der Studienzeiten zu vermeiden, können die Studierenden auf eine solche Verlängerung verzichten:
Die Prüfer*innen haben dann die Schließung der Bibliotheken und die sich daraus ergebenden Einschränkungen für die Studierenden bei der Bewertung der Arbeiten zu berücksichtigen. In diesem Fall sollen die Studierenden diesbezügliche Schwierigkeiten darlegen und beispielsweise jene Literatur nennen, die ihnen aufgrund der Bibliotheksschließung nicht zugänglich war. Wird jedoch eine Fristverlängerung gewährt, können Einschränkungen durch Bibliotheksschließungen bei der Notengebung nicht mehr berücksichtigt werden.
Unverändert gilt weiterhin, dass Abgabefristen bei anderen Schwierigkeiten (aufgrund von Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und unabhängig davon), die die Studierenden nicht zu vertreten haben, auf Antrag verlängert werden. Das gilt beispielsweise im Falle fehlender Kinderbetreuung aufgrund von Corona-Maßnahmen oder bei durch Attest belegten Erkrankungen.
Wichtiger Hinweis zum Verfahren: Unverändert ist für solche Anträge jene Stelle zuständig, die es schon bisher bei Krankschreibungen oder Ähnlichem war: Anträge zu Abschlussarbeiten, die über das Prüfungsamt administriert werden, sind an den Prüfungsausschuss zu richten und an das Prüfungsamt zu senden; bei allen anderen Prüfungsleistungen sind die Lehrenden zuständig. Dies bedeutet in der Praxis, dass beispielsweise bei Hausarbeiten der Antrag direkt an die Lehrperson zu richten ist.
Hinweis: Antrag auf fallweise Telearbeit / Arbeiten von Zuhause
Wenn Sie zur Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie fallweise von Zuhause arbeiten möchten, dann reichen Sie bitte folgenden Antrag in der Zentralen Verwaltung bei der zuständigen Sachbearbeiterin in der Personalabteilung, Dezernat VI.2 ein. Aktuell kann für maximal vier Wochen voraus Telearbeit aus diesem Grund beantragt werden. Diese Frist wird in Abhängigkeit der Pandemielage sukzessive verlängert. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Dr. Kristin Chlosta (geschaeftsfuehrung.personal) wenden. @wiso.uni-tuebingen.de
Corona-Satzung
Zentrale Regelungen zu Studium, Lehre, Prüfungen und Fristen sind in der folgenden Satzung festgehalten: Satzung zur Erweiterung aller Studien- und Prüfungsordnungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie (27.04.2020) und aktuelle Änderungssatzung (20.10.2020)
Archiv Rundschreiben der Fakultätsleitung
Aktueller Hinweis: Mundschutzpflicht in Prüfungen (09.11.2020)
Soweit Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, in Präsenz stattfinden, so muss zumindest bis zum 31.12. diesen Jahres von allen Teilnehmenden eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Dies gibt die Corona-Verordnung des MWK vor.
Dieser Umstand ist bereits jetzt unbedingt zu beachten und wird baldmöglichst in den Text des Hygienekonzepts nachgetragen.
Die Pflicht besteht nur dann nicht, wenn gesundheitliche oder sonstige zwingende Gründe bestehen. Die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe wäre in der Regel durch ein Attest nachzuweisen.
Aktueller Hinweis: Einführungsveranstaltungen ausschließlich online (30.10.2020)
Bitte beachten Sie, dass auch geplante Einführungsveranstaltungen für Bachelor- und Masterstudierende im Wintersemester 20/21 ONLINE stattfinden müssen. Gemäß des Schreibens des Rektorats dürfen keine Veranstaltungen mehr in Präsenz stattfinden, dies schließt auch Einführungsveranstaltungen ein.
Information zum Wintersemester 2020/21 (Rundmail des Rektors vom 17.09.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
nur noch wenige Wochen trennen uns vom Start des Wintersemesters 2020/21. Mitte Oktober werden wir mit ersten Orientierungsveranstaltungen beginnen.
Am 2. November ist Vorlesungsbeginn. Auf zentraler und dezentraler Ebene laufen derzeit die Vorbereitungen, um mehr Präsenzlehre zu ermöglichen, ohne Abstriche am Infektionsschutz zu machen. Zugleich beobachten wir in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden und unserem Betriebsärztlichen Dienst die Entwicklung der Pandemie auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene, um nötigenfalls rasch reagieren zu können. In konstruktiven Gesprächen mit unserem Personalrat ist es in den vergangenen Wochen gelungen, wichtige Rahmenbedingungen für die kommenden Monate zu klären.
Über die Inhalte möchte ich Sie im Folgenden kurz informieren.
Präsenzlehre und Infektionsschutz
Wie Sie wissen, wollen wir im kommenden Wintersemester wieder deutlich mehr Lehre in Form von Präsenzveranstaltungen anbieten. Insbesondere für Studienanfängerinnen und Studienanfänger, aber auch für internationale Studierende ist der unmittelbare Kontakt zu den Lehrenden, aber auch zu Kommilitoninnen und Kommilitonen unverzichtbar. Zugleich müssen wir alles unternehmen, um zu verhindern, dass sich die Universität Tübingen zum Vorlesungsstart in einen Infektionsherd verwandelt. Für die Gebäude der Universität haben wir ein umfangreiches Hygienekonzept entwickelt, um die Gefahr von Ansteckungen auf ein Minimum zu reduzieren. Wir werden auf strikte Einhaltung von Sicherheitsabständen sowie auf regelmäßige Lüftung achten und eine universitätsweite Maskenpflicht einführen. Zudem werden wir Reinigung und Desinfektion verstärken.
Dieses Konzept kann aber nur aufgehen, wenn alle Hochschulangehörigen sich auch außerhalb der Universitätsgebäude ihrer Verantwortung bewusst sind und dementsprechend handeln. Jüngste Erfahrungen zeigen, dass es genügt, wenn einige wenige die Alltagsregeln im Umgang mit dem Coronavirus missachten, um Schutzkonzepte zum Scheitern zu bringen. Hier wird in den kommenden Wochen und Monaten vor allem das Verhalten im privaten Bereich die entscheidende Rolle spielen. Alle Lehrenden möchte ich schon jetzt darum bitten, dies auch gegenüber ihren Studierenden immer wieder deutlich zu machen.
Erlauben Sie mir noch einen Hinweis zum Thema Präsenz: Wir alle sollten es uns zum Ziel setzen, den Studierenden trotz schwieriger Rahmenbedingungen die bestmögliche Lehre anzubieten. Auch im kommenden Wintersemester werden digitale Angebote dabei eine wichtige Rolle spielen. Doch auch wer digital lehrt, muss während der Vorlesungszeit in Tübingen präsent sein. Die Studierenden wie auch Kolleginnen und Kollegen dürfen erwarten, dass insbesondere die Lehrenden ihre Aufgaben in der gesamten Bandbreite vor Ort wahrnehmen.
Lehre und Lernen am Samstag
Wie Sie wissen, sieht unser Konzept für eine teilweise Rückkehr zur Präsenzlehre im Wintersemester die Option vor, auch den Samstag für Lehrveranstaltungen zu nutzen. Zwischen Universitätsleitung und Personalrat wurde nun einvernehmlich festgehalten, dass hierbei folgende Punkte beachtet
werden:
- An Samstagen werden insbesondere Blockveranstaltungen angeboten, so dass die Wochenenden für Lehrende und Studierende in gewohnter Weise weitestgehend frei von Lehrveranstaltungen bleiben.
- Der Einsatz von Beschäftigten am Samstag erfolgt einvernehmlich.
- Die jeweiligen Vorgesetzten sind aufgefordert, beim Einsatz an Samstagen auf familiäre Aufgaben ihrer Beschäftigten Rücksicht zu nehmen; ebenso aber auch auf ehrenamtliche Aufgaben oder Fortbildungen.
- Trotz Einsatz an Samstagen wird eine 5-Tage-Woche eingehalten werden. Es wird hierbei sichergestellt, dass die betroffenen Beschäftigten jeweils zwei Tage am Stück arbeitsfrei haben, außer die Beschäftigten selbst wünschen, dies anders zu gestalten.
- Werden diese Rahmenbedingungen nicht eingehalten, können sich Betroffene wahlweise an die folgenden Ansprechpartner/innen wenden: Die Prorektorin für Studierende, Studium und Lehre, den Kanzler, die jeweils zuständigen Dekane, den Leiter des Dezernats Studierende oder die Personalabteilung. Es bleibt den Beschäftigten unbenommen, sich an den Personalrat zu wenden.
- Studierende verweisen Sie bei Problemen mit Präsenzveranstaltungen, insbesondere mit Lehrveranstaltungen an Samstagen, bitte an die Zentrale Studienberatung.
Homeoffice/Arbeiten von zu Hause
Die sehr weitgehende und während der Lockdown-Phase eingeführte Homeoffice- Regelung ist Anfang August ausgelaufen. Dennoch wird es immer wieder Situationen geben, in denen es angebracht und sinnvoll ist, von zu Hause aus zu arbeiten. Eine dieser Situationen ist der Fall, dass eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter aufgrund von typischen Symptomen den Verdacht hegt, dass er oder sie selbst oder eine Person im gleichen Haushalt an COVID-19 erkrankt ist. In diesen Fällen ist es angebracht, dass die Betroffenen vorsorglich zu Hause bleiben, bis der fragliche Verdacht durch eine ärztliche Untersuchung geklärt werden kann. Eine solche Vorsichtsmaßnahme dient dem Schutz aller Hochschulangehörigen.
Dennoch sind die Beschäftigten in diesen Fällen verpflichtet, ihre Arbeit zu Hause zu erledigen, soweit die technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Art von fallweiser Arbeit von zu Hause kann stundenweise oder tageweise erfolgen und bis zu vier Wochen am Stück dauern. Betroffene wenden sich in derartigen Fällen an die jeweiligen Vorgesetzten und besprechen gemeinsam den voraussichtlichen Umfang und die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit von zu Hause. Im Anschluss daran stellen der oder die Beschäftigte einen Antrag auf „Fallweise Arbeit von zu Hause“, der nach Genehmigung durch die vorgesetzte Person an die Personalabteilung weitergeleitet wird. Die entsprechenden Dienstvereinbarungen und Formulare finden Sie hier (Achtung Intranet, bitte zuerst einloggen): https://uni-tuebingen.de/de/128093#c893047
Beschäftigte, die in Bereichen tätig sind, in denen Gleitzeit gilt, haben bei der Arbeit zu Hause oder einer Telearbeit zudem die Möglichkeit, sich über das Internet mit dem elektronischen Zeiterfassungssystem zu verbinden und ihre geleisteten Arbeitsstunden dort direkt zu erfassen. Dazu ist es erforderlich, von zu Hause aus eine VPN-Verbindung in das Netzwerk der Universität einzurichten. Die Einrichtung einer VPN-Verbindung ist für alle Beschäftigten eigenhändig möglich. Entsprechende Anleitungen finden Sie auf den Webseiten des ZDV. https://uni-tuebingen.de/de/2178
Betriebsausflüge und Weihnachtsfeiern
Das Leben an der Universität besteht nicht nur aus Forschung, Lehre und Büroarbeit. Für viele von uns spielt auch der soziale Austausch mit Kolleginnen und Kollegen eine wichtige Rolle. Vor diesem Hintergrund habe ich volles Verständnis für die Frage, ob inzwischen wieder Betriebsausflüge möglich sind und ob in diesem Jahr betriebliche Weihnachtsfeiern geplant werden können. Auch wenn mir diese Aussage schwer fällt, muss ich Sie alle bitten, auf gemeinsame soziale Aktivitäten bis auf weiteres zu verzichten.
Das Virus verzeiht keine Nachlässigkeit und wir können es uns nicht leisten, dass komplette Arbeitsgruppen oder Abteilungen erkranken oder wegen einzelner Ansteckungsfälle geschlossen in Quarantäne geschickt werden.
Das Land Baden-Württemberg wird in Kürze eine spezielle Corona-Verordnung für die Hochschulen veröffentlichen, über deren Inhalt und Auswirkungen auf unsere Universität wir Sie in der kommenden Woche informieren werden.
Wir alle wissen nicht, was uns der kommende Herbst und Winter bringen wird.
Aber ich denke, dass die Phase, die hinter uns liegt, einiges deutlich gemacht hat: Die größte Stärke der Mitglieder der Universität Tübingen ist Ihre Bereitschaft zu Engagement und Kooperation. Dieser Tübinger Geist, verbunden mit einer hohen Flexibilität angesichts rasch wechselnder Herausforderungen, hat uns gut durch die letzten Monate gebracht. Bitte bewahren Sie sich diese Haltung! Wir werden sie auch im nächsten Semester wieder brauchen. Mit herzlichem Dank für Ihr außergewöhnliches Engagement.
Ihr
Prof. Dr. Bernd Engler
(Rektor)
Lehre im Wintersemester 2020 – Planung an der WiSo-Fakultät (23.07.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Tagen haben uns einige Anfragen zum Thema Präsenz- versus Online-Lehre im kommenden Wintersemester 2020/21 erreicht. Anlass war das Schreiben des Rektors vom 17.07.2020 zum Thema „Vorbereitung auf das Wintersemester 2020/21“ , das der Präsenzlehre im kommenden Semester einen etwas höheren Stellenwert einräumt als die bisherigen Planungen der Fakultät es vorsehen.
Hierzu möchten wir Ihnen folgende Informationen geben:
- Die Fakultät bleibt beim Planungsstand von Ende Juni: Präsenzveranstaltungen sollen vorwiegend für Bachelor-Erstsemester sowie partiell für Master-Erstsemester vorgehalten werden.
- Ergänzend dazu können einzelne (kleine) Veranstaltungen in Präsenz durchgeführt werden, bei denen es didaktisch sinnvoll erscheint. Diese Veranstaltungen sollten (bei Wahrung des Hygienekonzepts und der Abstandsregelungen) vorzugsweise in nicht zentral verwalteten Räumlichkeiten der Institute untergebracht werden. Einzelne Veranstaltungen können wir bei Bedarf noch in den zentral vergebenen Slots/Räumlichkeiten unterbringen, dies werden wir in den nächsten Tagen mit den Instituten abstimmen.
- Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sollen immer online und asynchron durchgeführt werden.
- Wie in der Mail des Rektorats beschrieben, sollen sämtliche Präsenz-Veranstaltungen und alle nur synchronen Online-Veranstaltungen (Hinweis: es sollte immer eine Aufzeichnung für die asynchrone Nutzung in ILIAS vorgehalten werden) in 60 Minuten-Slots durchgeführt werden, unabhängig davon, ob sie in zentral verwalteten Räumlichkeiten oder in den Institutsräumlichkeiten stattfinden.
Bezüglich der Vergabe von Slots in zentral verwalteten Räumlichkeiten bitten wir Sie, sich noch wenige Tage zu gedulden. Wir werden die zentral vergebenen Slots auf die Institute aufteilen. Die weitere Ausplanung erfolgt dann dezentral an den Instituten.
Es hat uns auch eine Anfrage zum Thema geteilte Seminare und die Auswirkung auf Deputate erreicht. Wir möchten Sie darüber informieren, dass es bei den geplanten 2 SWS Deputaten bleibt. Sollten Präsenzveranstaltungen geteilt werden müssen, kann das deputatsmäßig angerechnet werden, aber der zusätzliche Lehrinput muss durch Streichung im Wahlbereich u. ä. geschaffen werden. Wir bitten Sie daher, im Zweifel der Online-Lehre den Vorzug zu geben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an studiendekanat @wiso.uni-tuebingen.de
Mit besten Grüßen
Josef Schmid
Lehrplanung für das Wintersemester (15.07.2020)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dear all,
die Planungen für das WiSe 20/21 laufen und es sind grundlegende, universitätsweite Beschlüsse gefasst worden (die auch zentral noch kommuniziert werden, allerdings voraussichtlich erst Ende der Woche). Daher bereits jetzt vorab eine aktuelle Information seitens des Dekanats:
Ziel ist es – unter den Bedingungen der Knappheit von Räumen und der Gesundheitsvorsorge/Risikominimierung – einen Mix aus Online- und Präsenzlehre so zu organisieren, dass ein erfolgreicher Lehrbetrieb unter den aktuell besonderen Bedingungen möglich ist. Dabei sind bei Präsenz (Lehre „on campus") immer die Sicherheitsvorgaben einzuhalten (v.a. 1,5 m Abstand, Pause mit Lüften, Namen der Teilnehmenden zu jeder Sitzung eigens erfassen).
Zur Einhaltung dieser Bedingungen und aufgrund der Vorgaben des Rektorats gilt aus Sicht des Dekanats Folgendes:
- Alle (!) Vorlesungen/Veranstaltungen über 50 Teilnehmenden müssen online – möglichst asynchron bzw. im Falle von Synchronität mit einer asynchronen Option – stattfinden.
- Seminare/Tutorien etc. v.a. für Erstsemester und andere wichtige interaktive Veranstaltungen können weitgehend in Präsenz stattfinden. Der bereits im Juni ans Dekanat bzw. an den Fachbereich WiWi gemeldete Raumbedarf wurde in entsprechendem Umfang genehmigt. Um die Menge zu bewältigen, werden den Räumen einstündige Zeit-Slots (je 60 min Zeit für die Lehre) zugewiesen und Veranstaltungen werden Montag bis Freitag von 08-21 Uhr sowie am Samstag von 08-18 Uhr durchgeführt.
- Im Rahmen der regulären Deputatsmeldung wird davon ausgegangen, dass der Aufwand der Lehre im Umfang von 60 Minuten durch zusätzlich online Angebote (Beratung, Übungsaufgaben, Lektüre etc.) im Äquivalent von 30 Minuten den üblichen 2 SWS entspricht.
- Folgende Zeit-Slots werden festgelegt: 08-09, 09:30-10:30, 11-12, 12:30-13:30, 14-15, 15:30-16:30, 17-18, 18:30-19:30, 20-21.
- Im Anschluss an diese Zeit-Slots sind 30-minütige Pausen vorgesehen, in welchen die Räume intensiv gelüftet werden müssen.
- Dieser Rhythmus gilt zwingend auch für synchrone Online-Vorlesungen sowie für Lehrveranstaltungen, die in dezentral vergebenen Räumen bereits organisiert wurden. Auf diese Weise sollen Koordinierungsprobleme universitätsweit reduziert werden und Wechsel zwischen Lehrveranstaltungen (auch über Fakultätsgrenzen hinweg) möglich werden. Die bereits erfolgte Planung muss demnach auf die neuen Zeit-Slots angepasst werden.
- Auf Vorgabe des Rektorats hin wird die Zentrale Verwaltung hoffentlich zeitnah die gemeldeten Zeit-Slots den Fakultäten zuweisen. Im Dekanat werden diese dann wie beantragt an die Fachbereiche bzw. Institute weitergegeben.
- Im Fachbereich WiWi werden die Zeit-Slots Lehrveranstaltungen zentral vom Dekanat auf Basis der bereits gemeldeten Präferenzen zugewiesen. Im Fachbereich SoWi, in dem die Lehrplanung dezentral auf Institutsebene erfolgt, wird das Kontingent den Instituten wie gemeldet zugewiesen..
- Sollten einzelne Dozierende mit dem zugewiesenen Zeit-Slot aufgrund von Betreuungsaufgaben in Schwierigkeiten geraten, so sollen diese bitte auf die jeweils für die (dezentrale) Lehrplanung Verantwortlichen zugehen, um eine gute Lösung zu finden. Auch ist hier der Tausch von Zeit-Slots unter Dozierenden möglich.
- Die erforderlichen Planungen bedingen, dass die Angaben im heute veröffentlichten Vorlesungsverzeichnis auf Alma vorläufig sind. Es empfiehlt sich, bei jeder Lehrveranstaltung einen Hinweis zum geplanten Vorgehen im Wintersemester sowie zur Vorläufigkeit der Zeit-Slots bei Präsenzveranstaltungen einzufügen (für den Fachbereich Wirtschaftswissenschaft ist das bereits erfolgt). Bitte halten Sie unbedingt Ihre Einträge in ALMA aktuell!
- Veranstaltungen in englischsprachigen Master-Studiengängen bzw. mit vielen Teilnehmenden im Ausland finden Online (und asynchron) statt.
- Die restlichen (d.h. sehr kleine) Veranstaltungen können je nach Verfügbarkeit von dezentralen Räumen auch als Präsenzveranstaltung im einstündigen Rhythmus (siehe oben) durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass der Raumbedarf aufgrund der 1,5m-Abstandsregel groß ist. Die Dozierenden bzw. Veranstaltenden haften für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen. Eine Genehmigung zur Durchführung ist hier nicht (mehr) nötig (Stand heute).
- Exkursionen und Lehrveranstaltungen der Sportpraxis sind Sonderfälle. Hier muss weiter eine Beantragung und Genehmigung durch den Rektor erfolgen.
- Für PC-Labore gilt die obige Regel (einstündig im neuen Rhythmus und Abstand), sofern es sich um wöchentliche Veranstaltungen handelt. Wir bemühen uns derzeit um zusätzliche Lizenzen für STATA.
- Ferner gilt, dass Online-Lehre planbarer ist, insbesondere wenn es zu erneuten Restriktionen (z.B. im Rahmen einer potenziellen zweiten Infektionswelle) kommen sollte. Bei der Planung von Präsenz-Veranstaltungen soll eine Exit-Option mit bedacht werden.
Vielen Dank für Ihren Einsatz für die Lehre in der Fakultät!
Freundliche Grüße,
Josef Schmid (Dekan), Taiga Brahm (Studiendekanin), Colin Cramer (Studiendekan)
Das Hygienekonzept der Universität finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/universitaet/infos-zum-coronavirus/
Planung WS 2020/21 – Lehre an der WiSo-Fakultät (29.06.2020)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dear all,
die Planungen für das Wintersemester laufen an und vieles ist noch unklar. Grundsätzlich muss es auch im Wintersemester 2020/21 darum gehen, ein höchstmögliches Maß an Sicherheit und Infektionsschutz mit einer möglichst guten Lehre zu verbinden. Dabei werden höchstwahrschlich keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stehen. Wenn wir davon ausgehen, dass die 1,5-2 m Abstandsregel weiter gilt, wird es mit Räumen sehr knapp und es müssen klare Prioritäten gesetzt werden. Nur das erlaubt eine gewisse Planungssicherheit.
Daher schlagen ich in Absprache mit den Studiendekanen Folgendes vor:
1) Alle Vorlesungen und Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden werden online und möglichst asynchron durchgeführt bzw. bei synchronen Angeboten wird zusätzlich eine asynchrone Alternative (z.B. Aufzeichnung) bereitgestellt. Das schafft Flexibilität bei den Teilnehmern und reduziert zeitliche Überlappungsprobleme. Die Veranstaltungen sollten in der Form für das ganze Semester geplant werden. (Bei Fächern mit vielen kleineren Vorlesungen muss die Grenze aufgrund der jeweiligen Raumsituation ggf. nach unten angepasst werden.)
2) Für besondere Zielgruppen wie Erstsemester, Masterstudierende im ersten Fachsemester oder Abschlussveranstaltungen sollen Seminare, Übungen u.ä. prioritär in Präsenz – unter Einhaltung der Abstands- und Hygienestandards – gelehrt werden.
Bei großen einführenden Vorlesungen muss leider die Vorlesung digital abgehalten, aber ggf. durch Tutorate in kleinen Gruppen in Präsenz unterstützt werden, falls das nicht ohnehin schon vorgesehen ist. Große Seminare für Erstsemester müssen ggf. geteilt bzw. mehrfach angeboten oder rollierend bzw. 14 tägig angeboten werden (mit entsprechenden Online-Anteilen).
3) Für die stark internationalen Masterstudiengänge (WiWi, IfP) sollte eine Konzentration auf Online-Angebote stattfinden, weil möglicherweise Restriktionen bei (internationalen) Reisen weiter oder wieder neu bestehen.
Es muss gewährleistet sein, dass diese Studiengänge auf alle Fälle studierbar sind (d.h. auch, dass die Studierenden möglichst immatrikuliert bleiben/werden). Dies ist für die Attraktivität der Studiengänge, die Internationalisierungsstrategie und die Auslastung geboten.
Wir versuchen seitens der Fakultät, im Bereich der internationalen Studierenden die Kommunikation und die sozialen Elemente online durch Zusatzangebote / Tutorate /Vernetzung mit Fachschaften etc. etwas zu kompensieren.
4) Wenn klar ist, wieviel Raumkapazität noch übrig ist, kann ggf. entschieden werden, welche weiteren Veranstaltungen in Präsenz stattfinden können. Dabei sind insbesondere inhaltliche bzw. didaktische Aspekte zu beachten. Ggf. ergeben sich noch neue Lagen und veränderte Sicherheitsbedingungen. Im Zweifel sind Online-Angebote kalkulierbarer.
Sportpraxis ist ein Problem-/Sonderfall. Auch bei Exkursionen ist es schwierig; ev. sind hier aber Online-Museumsbesuche etc. als Ersatz möglich.
5) Alle Präsenzveranstaltungen müssen (nach den jetzigen Regelungen) vom Dekan und von dem zuständigen Studiendekan genehmigt werden. Dabei spielen Aspekte wie Zielgruppe, Didaktik / Inhalt der Veranstaltung und faire Verteilung zwischen den Lehrenden eine Rolle.
6) Über die Studienkommissionen werden die Studierenden an der Gesamtplanung beteiligt.
Ich hoffe, dass diese groben Vorgaben die weiteren Planungen erleichtern, ohne den Spielraum für die Fächer zu sehr einzuschränken. Wir werden Genaueres wissen, wenn wir einen groben Überblick über das Angebot und die Nachfrage an Räumen haben.
Beste Grüße
J. Schmid
Prüfungen SoSe 2020 und Verschiebung WiSe 2020/21 (25.05.2020)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit Beschluss des Senats vom letzten Donnerstag ist das ganze Sommersemester als digital erklärt worden (siehe Rundmail vom 18.05.2020). D.h. es finden keine Präsenzveranstaltungen statt. In dringende Fällen, in denen ein Ausweichen auf Online-Formate nicht geht, ist eine Genehmigung des Dekans erforderlich. Dies hat der Rektor inzwischen so delegiert.
Dies gilt auch für die Prüfungen im Sommersemester. Hier ist bei der Begründung bzw. Prüfung ein strengerer Maßstab anzulegen als bei den Nachklausuren vom vergangenen Wintersemester. Dazu dient das beigefügte Formular. Große Klausuren ( über 150 Teilnehmer) bitte bis Mi 27.5. 24 Uhr an dekanat unter dem Betreff „Große Klausur“ melden. Kleine Klausuren sind bis Do 11.6. ebenfalls dorthin unter dem Betreff „Kleine Klausur“ zu melden. Das weicht vom @wiso.uni-tuebingen.deSchreiben der ZV ab, weil die Klausuranträge von mir geprüft und genehmigt werden müssen, bevor sie vom Prüfungsamt organisiert werden.
Wir werden wahrscheinlich (Stand heute) bei Präsenz- und bei Online-Klausuren mit großen Teilnehmerzahlen mit Engpässen und organisatorischem Aufwand rechnen müssen, da Räume knapp sind und ILIAS nicht immer stabil läuft. Zudem muss bedacht werden, dass im Umfeld von Großklausuren gesundheitliche Risiken durch Anreisen und Verhalten („Abschlussfete“) entstehen. Auch das muss in Betracht gezogen werden.
Daher bitte ich Sie
- wenn irgend möglich auf eine Präsenz-Klausur als Prüfung zu verzichten und auf Hausarbeiten, take home /open book exams etc. auszuweichen. Dies ermöglicht der unten stehende Beschluss des Prüfungsausschusses der Fakultät. Es ist v.a. bei kleinen Veranstaltungen (< 30 Teilnehmer) eher machbar als bei großen – und hängt aber auch vom Thema ab.
- die besonderen Bedingungen für die Nutzung des WiWi PC Labors für den Fachbereich WiWi zu beachten.
- sich bei Online Prüfungen auf ILIAS zu konzentrieren und sich entsprechend zu informieren.
- bei ganz großen Klausuren (>200 Teilnehmer) möglichst die Teilung mit 2 Prüfungsversionen vorzubereiten (sowohl bei Online wie bei Präsenz), sodass ggf. in 2 kleineren Gruppen geprüft werden kann. Auch Prüfungen am Wochenende sind zu bedenken.
Ein kurzfristig vor dem geplanten Präsenztermin ggf. doch nötiger Wechsel von Präsenz auf Online ist wenig realistisch, da bei großen Veranstaltungen eventuell beides Probleme macht. - bei Präsenz-Klausuren dringend um eine mündliche Online Prüfung als Alternative, da Risikopersonen alternative Verfahren benötigen. Bitte dies früh bekannt geben.
Wir versuchen zudem, weitere Formen und Instrumente zur Abwicklung von Online Klausuren wie das Hochladen von gescannten Lösungsformularen, unterschiedliche Abfolge von Fragen etc. zu ermöglichen, um Mogeln zu erschweren. Zudem warten wir auf den Aufbau eines separaten Prüfungsservers für ILIAS. Das stabilisiert dann die Online Klausuren nachhaltig. Ich halte Sie hierzu auf dem Laufenden.
Schließlich hat das Rektorat festgelegt, dass das Wintersemester 2020/21 am 02.11.2020 beginnt und am 27. 02.2021 endet. Da die zentralen Gremientermine nicht verschoben werden, bleibt es auch in der Fakultät wegen den damit verbundenen Abhängigkeiten bei der bisherigen Sitzungsplanung. Ich bitte besonders die Vorsitzenden von Gremien und die Gremienmitglieder zu beachten, dass manche Termine daher bereits vor dem neuen Starttermin des Wintersemesters stattfinden! Die Gremientermine finden Sie immer aktuell hier: https://uni-tuebingen.de/de/12935.
Außerdem wurden die Wahlen der Studierenden von Anfang Juli auf Dezember verlegt, sodass die derzeit amtierenden Studierenden bis zur Neuwahl in den Gremien der Fakultät in ihren Ämtern bleiben (s. Amtl. Bekanntmachungen Nr. 13 vom 12.5.2020).
Soweit eine weitere Information in turbulenten Zeiten.
MFG
J. Schmid
Beschluss des Prüfungsausschusses vom 18.05.2020:
„Zur Wahrung der Corona-VO bzw. zur Umsetzung des Beschlusses des Senats vom 14.5.2020, beschließt der Prüfungsausschuss einstimmig, dass bei Studien-und/oder Prüfungsleistungen von der bisher in einer Studien-und Prüfungsordnung oder einem Modulhandbuch festgelegten Art (schriftlich, mündlich, praktisch) oder Form (z.B. Klausur, Hausarbeit, Referat etc.) abgewichen werden kann. In jedem Fall müssen die Prüfer gewährleisten, dass die Grundsätze eines fairen Prüfungsverfahrens eingehalten werden. Insbesondere muss eine Identitätskontrolle der Studierenden erfolgen. Zudem muss die Einhaltung der an der Universität Tübingen üblichen Prüfungsstandards gesichert sein. Die Hinweise der Universität zu digitalen Prüfungen im Sommersemester 2020 müssen beachtet werden, vergleiche https://www.elp.uni-tuebingen.de/pruefungen“
Schreiben und Regelungen zu On Campus Prüfungen (04.05.2020)
Liebe KollegInnen, lieber MitarbeiterInnen, dear all,
hier finden Sie die neuen Informationen zur Abwicklung von Prüfungen (Abstand + Lüften). Das wird v.a. bei den Staatsexamina relevant: Hier beharrt das Kultusministerium auf Präsenz als Regelform. Diese Prüfungsform und das Verhalten des Landeslehrerprüfungsamtes entsprechen nicht meinen Vorstellungen von einem konstruktiven und flexiblen Krisenmanagement.
Die Regelungen gelten sinngemäß auch für die Bibliotheken, die wieder öffnen, und für Sitzungen sowie – soweit möglich – für Präsenzveranstaltungen. Ich vermute, dass sie bis zum Ende des Semesters gelten werden und die Klausuren für dieses Semester noch betreffen werden. Insofern bietet es sich an, von der Möglichkeit alternativer Leistungsnachweise Gebrauch zu machen, die durch die „Corona-Verordnung“ der Universität möglich sind.
Aus dem Gespräch mit Vertretern/-innen der Studierenden leite ich drei Bitten weiter, die ich unterstütze: a) möglichst auf Anwesenheitsverpflichtung verzichten (was m.E. bei Online-Lehre ohnehin meist obsolet ist). b) Da es bei ILIAS gelegentlich zu Überlastung kommen kann, bitte bei der Abgabe von Aufgaben ausreichend Zeit lassen oder eine E-Mail als zweiten Kanal verwenden. Und c) bitte an interaktive Elemente denken und Initiativen der Studierenden ermöglichen.
Zugleich hat sich in den Gesprächen der letzten Wochen mit Lehrenden, Studierenden und VerwaltungsmitarbeiterInnen – für diese Zeiten - ein bemerkenswertes Maß an Zufriedenheit ergeben. Insofern lohnt sich Ihr großer Einsatz.
Mit besten Grüßen
J. Schmid
Regelung zu Abgabefristen wegen Bibliotheksschließungen (04.05.2020)
Für die Dauer der Schließung der UB oder anderer für die Erstellung von Haus-, Seminar, Bachelor- und Masterarbeiten relevanter Bibliotheken (z.B. das juristische Seminar) wird die Bearbeitungszeit für solche Arbeiten um die Dauer der Schließzeit der für die Erstellung der Arbeit relevanten Bibliotheken verlängert. Entscheidend ist dabei die Schließzeit der Bibliothek, die am längsten aufgrund von Corona geschlossen bleibt.
Die Verlängerung beträgt maximal die Anzahl der Bearbeitungstage, die in diese Schließzeiten fallen (Beginnt z.B. die Frist für eine Bachelorarbeit am 1.5 zu laufen und der Studierende ist auf die Nutzung der UB angewiesen, dann verlängert sich die Abgabefrist um 3 Tage (die UB öffnet am 4.5 wieder)). Eine Verlängerung der Abgabefristen ist auch dann möglich, wenn trotz Wiedereröffnung der Bibliotheken im praktischen Betrieb Schwierigkeiten auftreten und die Studierenden das belegen.
Um eine Verlängerung der Studienzeiten zu vermeiden, können die Studierenden auf eine solche Verlängerung verzichten.
Die Prüfer haben dann die Schließung der Bibliotheken und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten für die Studierenden bei der Bewertung der Arbeiten zu berücksichtigen. Zu diesem Zwecke sollten die Studierenden diese Schwierigkeiten belegen, beispielsweise dadurch dass sie notieren welche Literatur ihnen aufgrund der Bibliotheksschließung nicht zugänglich war. Wird jedoch eine Fristverlängerung gewährt, kann es eine solche Berücksichtigung bei der Notengebung nicht mehr geben.
Unverändert gilt, dass Abgabefristen bei anderen Schwierigkeiten, die die Studierenden nicht zu vertreten haben, auf Antrag verlängert werden. Das gilt beispielsweise für die nicht mehr vorhandene Kinderbetreuung aufgrund von Corona.
Schreiben des Dekans zu Änderungen der Corona-Verordnung (27.04.2020)
Änderungen der Corona-Verordnung des Landes
Hier: Auszug aus dem Schreiben des Rektors vom 23.4.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie studentische Vertreterinnen und Vertreter im Fakultätsrat,
die Corona-Verordnung der Landesregierung wurde bekanntlich geändert. Das Rektorat hat darüber die Dekane informiert; zugleich sind durch eine Rahmensatzung die prüfungsrechtli-chen Möglichkeiten „flexibilisiert“ worden (siehe Anlage 1). Im vorliegenden Schreiben sind die relevanten Änderungen zusammengefasst.
Bevor ich darauf eingehe, will ich aber einige Vorbemerkungen machen:
Ich danke allen für das hohe Engagement und die guten Kooperationen, die sich bislang gezeigt haben. Vielerorts sehe ich aber auch erhebliche Belastungen, nicht zuletzt wenn familiäre Pflichten und berufliche Anforderungen zusammenkommen. Wir müssen hier auch im Blick auf das nächste Semester nach (regelkonformen) Lösungen suchen; ich komme dazu auf die Institute zu. Ansonsten gelten natürlich die offiziellen Möglichkeiten für Homeoffice, Arbeitszeitreduktion etc.
Wir versuchen seitens des Dekanats auf unserer Corona-Seite laufend neue Informationen (etwa zu Datenschutz und Zoom) und Tipps von Kolleginnen und Kollegen bereitzustellen; schauen sie daher bitte regelmäßig nach. Es ändert sich Vieles.
Und last but not least: Wie müssen unsere Studierenden möglichst gut einbinden; nicht nur durch Feedback in Lehrveranstaltungen, sondern in den Fächern und im Rahmen der Studien-kommissionen. Grundsätzlich gilt: Die Studiendekanin und der Studiendekan sowie ich stehen zur Verfügung, wenn es Gesprächsbedarf gibt.
Nun zu den Regelungen:
Das Ministerium erlaubt nun, dass sich aus dienstlichen Zwecken, wozu auch Sitzungen zählen, mehr als fünf Personen treffen dürfen. Auf die gültigen Schutzmaßnahmen wird verwiesen: Vorrangig elektronische Durchführung von Besprechungen, Abstandsgebot (möglichst 2 Meter, mindestens 1,5 Meter zwischen Personen), Belüftung etc. Zudem werden – ebenfalls unter Sicherheitsbedingungen – die Bibliotheken wieder geöffnet. Entsprechende Vorbereitungen laufen.
Für Prüfungen gilt: Das Rektorat überträgt auf die Fakultäten die Entscheidung über die Freigabe von Prüfungen und Auswahlgesprächen mit persönlicher Anwesenheit, soweit a) nicht mehr als fünf Personen im Raum anwesend sind, b) der Abstand von 2 Metern zwischen den anwesenden Personen (einschließlich Wartebereich) eingehalten werden kann und der Raum (einschließlich Wartebereich) ausreichend belüftet ist sowie c) die jeweilige Prüfung nicht durch den Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien ersetzbar ist. Dazu muss ein Antrag an den Dekan/Fakultätsvorstand gestellt und der Vorgang dokumentiert werden. Aus Sicht des Rektorats und des Fakultätsvorstands liegen solche besonderen Vo-raussetzungen z.B. bei Examensprüfungen und bei Nachholprüfungen aus dem Wintersemester 2019/2020 vor. Sind einzelne Prüfende oder zu Prüfende in solchen Fällen aus Gründen der Ge-sundheitsvorsorge am persönlichen Erscheinen verhindert, können sie auf Grund und gemäß den Regelungen von § 9 der Satzung „Lehre und Prüfungen SoSe 2020" online zugeschaltet werden. Analoges gilt für Disputationen; dazu gibt es ebenfalls Regeln des Promotionsausschusses (siehe Anlage 2).
Für schriftliche Wiederholungsprüfungen aus dem letzten Wintersemester gilt: Das Rektorat erteilt die allgemeine Freigabe zur Durchführung, soweit im Einzelfall nicht mehr als zehn Personen geprüft werden und die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Für alle anderen Fälle für erforderlich gehaltener Prüfungen gilt bis auf Weiteres, dass begründete Anträge an das Rektorat zu richten sind; es gilt auch hier: Freigabeanträge hätten a) knapp den Sachverhalt zu schildern, b) auf die Unmöglichkeit oder Schwierigkeit elektronischer Durchführung hinzuweisen und c) auf die Sicherheitsumstände einzugehen; über diese Anträge wird dann kurzfristig, möglichst binnen Tagesfrist, entschieden werden. Soweit im Hinblick auf Staatsexamensprüfungen Anträge eingehen, die mit den zuständigen staatlichen Stellen abgestimmt sind, avisiert das Rektorat bereits jetzt seine Bereitschaft zur Unterstützung unter der Maßgabe einzuhaltender Sicherheitsvorschriften. Das zentrale Prüfungsamt der Universität wird gemeinsam mit dem Betriebsärztlichen Dienst, der Arbeitssicherheit und der Hörsaalverwaltung zeitnah Vorgaben für die Durchführung von weitergehenden Präsenzprüfungen erarbeiten.
Praxisveranstaltungen (incl. Sport) und Exkursionen sollen möglichst verschoben werden. Sie sind aber unter besonderen Schutzmaßnahmen möglich, wenn sie zwingend notwendig sind. Entsprechende Anträge können nach Rücksprache mit dem Betriebsärztlichen Dienst ab so-fort an das Rektorat (s.o.) gerichtet werden. Das Rektorat wird allerdings bei etwaigen Anträgen einen besonders engen Prüfungsmaßstab anlegen.
Damit sind wir rechtssicher – mit möglichst wenig Bürokratie und viel Flexibilität.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Josef Schmid, Dekan
Anlage 1: Übersicht zu den neuen Regelungen der “Satzung für Lehre und Prüfung im SoSe 2020”
Anlage 2: Online-Disputationen
Schreiben des Rektors
Nutzungshinweise für Online-Meetings, Telefonkonferenzen und Webinare mit Zoom, Webex u.ä. an der WiSO Fakultät
Wegen Corona werden derzeit alle Veranstaltungen online durchgeführt. Dazu werden unterschiedliche Tools wie Zoom, Webex u.ä. verwendet. Vor allem zu Zoom gibt es eine kritische Debatte. Dazu sind einige Links beigefügt, die die Problematik m.E. relativieren
Grundsätzlich gilt:
- Die Nutzung aller Tools erfolgt zu dienstlichen Zwecken und freiwillig.
- Es stehen mehrere Tools zur Verfügung, die unterschiedliche Stärken und Schwächen aufweisen.
- Es erfolgt keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle; zudem sind Einstellungen so vorzunehmen, dass personenbezogene Daten nur im Rahmen der rechtlichen Vorgaben verwendet werden.
- Hochgeladene Materialien sind nur für den eigenen Gebrauch und im Rahmen der Lehrveranstaltung zu verwenden. Eine Verbreitung ist nicht gestattet.
- Insbesondere bei Zoom sind die umfangreichen Konfigurationsmöglichkeiten zu beachten, die im folgenden Link beschrieben sind: https://uni-tuebingen.de/de/176136
Weitere Infos
- LfDI: Datenschutzrechtliche Entwarnung bei Zoom (29.06.2020)
- https://www.it-servicedesk.uni-muenchen.de/it-angebote/zoom/nutzung_datenschutz/index.html
- https://ethz.ch/services/de/news-und-veranstaltungen/intern-aktuell/archiv/2020/04/zoom-in-der-kritik-wie-die-eth-damit-umgeht.html
- Datenschutzerklärung der Eberhard Karls Universität Tübingen: https://uni-tuebingen.de/de/336
22.4.2020
J. Schmid, Dekan
Rundmail des Dekans vor Ostern (09.04.2020)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ostern steht vor der Tür, Corona wütet weiter und die Informationslage für die Uni ist immer noch vielfach unklar.
Ich gehe davon aus, dass wir den Präsenzbetrieb am 20.4. noch nicht aufnehmen werden und uns darauf einrichten sollten, dass wir Online Lehre bis Mitte Mai liefern können/müssen. Ggf. können die bereits darüber hinaus vorbereiteten Online Angebote auch dann noch von DozentInnen weitergeführt werden, wenn wir wieder in die Präsenz einsteigen. D.h. es kommt nicht zu Mehrarbeit oder Deputatsproblemen.Vielleicht gibt es für (Einzel-) Prüfungen und kleine Veranstaltungen Ausnahmen, aber dazu hat das MWK noch nichts verlauten lassen. Ziemlich sicher ist dagegen, dass der Vorlesungsbetrieb im WS erst zum 1.11. beginnen wird.
Das ZDV hat jetzt eine große Menge an Zoom Lizenzen (edu; für bis zu 300 Teilnehmer) gekauft und wir haben die Besteller dort gemeldet. Daher werden alle Nutzer zeitnah eine Anmeldemail erhalten. Aber es gibt auch im ZDV Krankheitsfälle und technisch ist das nicht einfach zu implementieren. Aber es kommt! Daher bitte keine Zoom Lizenzen mehr bestellen. Die Fakultät wird sie nicht erstatten. Zoom weist – darauf bin ich inzwischen mehrfach hingewiesen worden - einige datenschutzmäßige Probleme auf, aber der Kauf ist mit dem Datenschutz abgesprochen und durch eine vorsichtige Nutzung und entsprechende Einstellungen zu „zähmen“. Die Nutzung ist immer freiwillig. Alternativ kann eine andere Plattform verwendet werden. Auch ILIAS wird derzeit massiv ausgebaut. Aber auch hier gelten die genannten Probleme und das Versprechen, dass spätestens am 20.4. alles läuft.
Zudem weise ich darauf hin, dass die Form der Nachklausur aus dem vergangenen WS nicht einfach „freihändig“ geändert werden kann. Sie muss in derselben Form wie die Hauptklausur erfolgen! Daher gehen wir derzeit davon aus, dass diese Prüfungen im Laufe des Semesters stattfinden (wahrscheinlich in den Pfingstferien). Austauschstudierende sind von der Regelung ausgenommen (sie dürfen so versorgt werden, wie dies notwendig und sinnvoll ist).
Für das nun beginnende SoSe haben wir bereits angekündigt, dass die Prüfungsformen flexibilisiert werden können. Melden Sie dieses ggf. aber bitte für Ihre Veranstaltungen mit einer kurzen Mail an das Prüfungsamt.
Bitte schauen sie auch immer wieder auf unsere und die universitären Seiten. Wir bemühen uns um Aktualisierungen und Ergänzungen.
Beste Grüße und bleiben Sie gesund
Josef Schmid, Dekan
Und noch ein Tipp: Wer zuhause keine Kamera hat, muss sich keine teure kaufen, sondern kann mit der App DroidCam sein Smartphone dafür verwenden. Das funktioniert leider nicht auf Rundum-Sorglos-Rechnern.
Weitere Hinweise des Dekanats zur digitalen Lehre (02.04.2020)
Liebe Lehrende,
wir möchten Ihnen bezüglich der Umstellung Ihrer Lehrveranstaltungen auf die digitale Lehre nochmals ein paar wichtige Hinweise und Informationen geben:
ALMA
Das Sommersemester wird ohne Präsenzkontakte beginnen. Studierende müssen zunächst ZÜGIG darüber informiert werden, WANN ihr Kurs beginnt und später WO sie die digitalen Veranstaltungsangebote in den Lernplattformen auffinden können. Bitte sorgen Sie bei Ihren Veranstaltungen dafür, dass diese Informationen mit entsprechenden Kurslinks sukzessive auf ALMA eingestellt werden.
ILIAS
Es wurde bereits empfohlen, dass die E-Learning-Angebote konsequent über ILIAS bereitgestellt werden sollen. Unter folgendem Link wurde ein „How to für die digitale Lehre“ eingestellt: https://ovidius.uni-tuebingen.de/ilias3/goto.php?target=cat_2368738
Dort finden Sie Kurzanleitungen zu den Tools für VIDEOAUFZEICHNUNGEN sowie auch zu weiteren Tools für die digitale Lehre unter den Stichworten INHALTE BEREITSTELLEN, KOMMUNIZIEREN, KOORDINIEREN UND ORGANISIEREN, LERNEN und PRÜFEN.
Im Moment wird eine Open Cast-Streaming-Infrastruktur hinter Ilias aufgebaut. Mit diesem asynchronen Streaming-on-Demand-Angebot soll die absehbar große Zahl an "Filmen" oder Screen Casts/Records unter vernünftigen Nutzungsbedingungen laufen. Daher bitten die ILIAS-Zuständigen dringend darum, jetzt noch keine vorproduzierten Filme in Ilias hochzuladen und die Inbetriebnahme von Open Cast abzuwarten. Schauen Sie dazu bitte gelegentlich auf www.elp.uni-tuebingen.de/lehre.
SYNCHRON und ASYNCHRON
Synchrone Kommunikation per Videokonferenz bietet großes Potenzial für die Kommunikation zwischen Seminarteilnehmenden. Da die Qualität der Internetverbindung aller Teilnehmenden unter Umständen nicht sichergestellt ist, bitten wir darum sicherzustellen, dass Studierende im Einzelfall auch ohne Teilhabe an einer Videokonferenz dem Verlauf von Lehrveranstaltungen so folgen können, dass eine erfolgreiche Teilnahme möglich ist. Hierzu bieten sich Aufzeichnungen und Screencasts an. Vorlesungen, die gestreamt werden, können z. B. zusätzlich für eine gewisse Zeit auch noch offline verfügbar sein.
WEBEX und ZOOM
Für synchrone Formate stellt WEBEX eine kostenlose (und datenschutzrechtlich bessere) Alternative zu ZOOM dar. Hierfür gibt es eine Campuslizenz. Bitte wenden Sie sich an webex-admin, wenn Sie einen Account beantragen wollen. Oder geben Sie bei der Anmeldung an: “Passwort vergessen“, warten auf die Mail mit zurückgesetzt und geben ein neues Passwort ein. Gleichwohl haben wir eine größere Menge an Lizenzen für Zoom geordert. @zdv.uni-tuebingen.de
Bitte beachten Sie auch das E-Learning Portal der Uni zur digitalen Lehre im Sommersemester 2020: https://uni-tuebingen.de/de/174591
Die Universität hat hier ein zentrales Portal zur digitalen Lehre eingerichtet. Dort finden Sie weitere wertvolle Hinweise zur Digitalisierung der verschiedenen Lehrformate. Bitte immer wieder nachsehen. Auch auf unserer Seite https://uni-tuebingen.de/de/174567
Wir danken Ihnen für den Kraftakt, sich so kurzfristig in die digitale Lehre einzuarbeiten und Ihre Lehre unter den unsicheren Rahmenbedingungen auf den Weg zu bringen.
Herzliche Grüße
Josef Schmid, Dekan
Taiga Brahm & Colin Cramer, Studiendekane
Empfehlungen für die Umstellung Ihrer Lehrveranstaltungen (E-Mail des Dekans und der Studiendekane vom 27.03.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
teilweise wird an der Fakultät der Wunsch nach konkreteren Hinweisen und Empfehlungen für die Umsetzung von digital unterstützter Lehre geäußert.
Die Ausgestaltung der Online-Lehre liegt, wie bei allen Lehrformaten, in der didaktischen und methodischen Freiheit der Lehrenden. Gleichwohl wollen wir dem geäußerten Wunsch nachkommen und Anregungen geben, dies auch vor dem Hintergrund, dass Studierende dadurch ggf. etwas mehr Kontinuität und Klarheit erhalten, mit welchen Tools sie umgehen (zu lernen) müssen (wobei wir unseren Studierenden hier eine hohe Kompetenz zuschreiben).
Sofern Sie bereits etablierte Tools im Einsatz haben, können und sollen Sie diese natürlich weiter nutzen. Insbesondere, wenn Sie über die Neueinführung von Software und Tools nachdenken, können wir Stand heute die folgenden Möglichkeiten empfehlen:
a) ILIAS: Alle notwendigen Dokumente (z.B. Folien, Syllabi, Literatur, Literaturlisten, Aufgaben) sollten konsequent über ILIAS zur Verfügung gestellt werden. ILIAS bietet vielfältige weitere Möglichkeiten, die Sie teilweise bereits kennen (z.B. Foren, einen Chat-Raum, Ilias-Mail als internes Nachrichtensytem, Portfoliofunktion, Durchführung von Testaufgaben, ein Etherpad, ein LiveVoting, „Übungen“ zur Automatisierung der Verteilung von Übungsaufgaben und ggf. auch zur Organisation von Ablagen). Insbesondere sind über die zentrale Benutzerverwaltung die rechtlichen Voraussetzung für das Einstellen von Dokumenten geregelt.
b) Wenn Sie Ihre Vorlesung oder Teile Ihres Seminars vorab als Screencast aufzeichnen möchten, gibt es hierfür mehrere, z.T. kostenfreie Tools, z.B. Opencast-Studio, Screencast-o-matic oder auch Powerpoint 2019. Die so entstandenen Videos können Sie dann wiederum in ILIAS hochladen, entweder einfach in einem Ordner, so dass Studierende diese wieder herunterladen können (= geringste technische Anforderung auf Seiten der Studierenden) oder mit dem Tool Interaktive Videos, bei dem auch Fragen eingestellt werden können. Das ZDV erhöht die Kapazitäten von ILIAS dynamisch.
c) Wenn Sie synchrone Kommunikation mit einer größeren Gruppe von Studierenden planen, ist z. Zt. wohl Zoom das stabilste Tool. Hier wird aktuell versucht, über das ZDV eine Campus-Lizenz zu erwerben. Da dies allerdings nicht einfach ist, bitten wir diejenigen von Ihnen, die dies nutzen wollen, zunächst Einzellizenzen über die Lehrstuhl-Budgets direkt (!) monatsweise zu erwerben und dann – sobald möglich – auf die Campus-Lizenz umzusteigen. Darüber hinaus gibt es einen ganzen Pool an Möglichkeiten, den Sie bereits auf der Seite der Fakultät (https://uni-tuebingen.de/de/174567) oder der des ZDV (https://uni-tuebingen.de/de/174405) finden. Bei synchroner Kommunikation ist immer zu beachten, dass es hier zu Problemen kommen kann, nicht nur auf Seiten des Tool-Anbieters, sondern auch auf Seiten der Studierenden. Das Live-Streaming von Großvorlesungen kann z.B. über YouTube geschehen – hier ist die entsprechende Bandbreite vorhanden.
Planen Sie Ihre Lehrveranstaltung folglich bitte nach Möglichkeit so, dass auch Studierende daran teilnehmen können, die sich ggf. nicht in synchrone Kommunikationstools einwählen können.
Damit alle zügig an den Start gehen können, bietet die Fakultät einen Zuschuss von 500 € für Lizenzen etc. je Professur (samt JunProfs) an; bei speziellen Projekten oder Bedarfen von Mittelbaulehrenden bitte beim Dekan melden. Die Lehre ist jetzt dringend; Geld können wir noch bis zum Jahresende regeln.
Sofern sich Fragen dazu ergeben, wenden Sie sich bitte weiterhin an Sabine Dann via studiendekanat. Halten Sie uns gerne auch über den Stand der Planungen an Ihrem Institut auf dem Laufenden. @wiso.uni-tuebingen.de
Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihren Einsatz!
Herzliche Grüße
Josef Schmid, Dekan
Taiga Brahm & Colin Cramer, Studiendekane
E-Mail des Dekans zu Online-Lehre vom 25. März 2020 - Aktuelle Infos zu Lehre und Prüfungen an der WiSo-Fakultät
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende der WiSo-Fakultät,
die aktuelle Krisensituation stellt den Lehrbetrieb in den nächsten Monaten vor immense Herausforderungen. Ziel dieses Schreibens ist es, das Signal auszusenden, dass wir alles versuchen, ein Online-Lehrangebot aufrechtzuerhalten und damit grundsätzlich den Erwerb von (ausreichend) Leistungsnachweisen zu ermöglichen.
Optimistisch stimmt mich, dass derzeit bereits von sehr vielen Lehrenden in Eigeninitiative geprüft wird, welche Möglichkeiten sie haben, Lehre unter den herrschenden, schwierigen Rahmenbedingungen zu erteilen. Wir bemühen uns, im Dekanat zu unterstützen, zu koordinieren und ggf. pragmatische Entscheidungen bei formalen Regelungen zu treffen.
Die Rechtslage stellt sich nach der Corona-Verordnung des Landes in der Fassung vom 22. März 2020 so dar, dass der Studienbetrieb an den Hochschulen zwar bis zum 19. April 2020 ausgesetzt ist. Online-Angebote sind aber ausdrücklich möglich – und seitens der Fakultät erwünscht. Es besteht die Gefahr, dass sich die Schließungsphase verlängert und somit Alternativen noch wichtiger werden.
Änderungen der Lehrveranstaltungen sollten immer über alma angekündigt werden, dort kann dann gerne auf die Lehrstuhlseiten verwiesen werden, wo dann nähere Informationen zu finden sind. Bitte also einen kurzen Infotext an diejenigen, die alma im jeweiligen Institut/Fach pflegen.
Möglich sind auch freiwillige Online Einzel-Prüfungen. (Im Falle von technischen Störungen wird ohne Folgen für den Prüfling abgebrochen).
Wegen der Schließung von Universität, Bibliotheken und Betreuungsaufgaben werden die Abgabefristen für Hausarbeiten oder BA/MA- Abschlussarbeiten verlängert. Liegt das Abgabedatum der Arbeit innerhalb der Zeitspanne vom 16.3. bis zum 20.4.2020, so wird die Bearbeitungszeit pauschal und ohne Antrag um fünf Wochen verlängert. Dies gilt auch, wenn die Bearbeitungszeit vor dem 16.3. begonnen hat und das Abgabedatum nach dem 20.4.2020 liegt. (Ggf. werden die Fristen bei weiteren Schließungen entsprechend verlängert).
Individuelle Anträge auf Fristverlängerung bei besonderen Lagen können in der üblichen Weise via Prüfungsamt/ Prüfungsausschuss zusätzlich gestellt werden. Natürlich erleichtert es die Korrekturen, wenn früher abgegeben wird. Die Abgabe von Hausarbeiten kann via Mail erfolgen. Bei Abschlussarbeiten muss zusätzlich der formale Weg mit Druckversion beschritten werden.
Für Klausuren in Großveranstaltungen haben wir derzeit noch keine Lösung. Regelungen für Staatsexamina erfolgen durch die dafür zuständigen Stellen.
Als Rahmen für die in großer Zahl notwendigen Online-Angebote sollen folgende Überlegungen bedacht werden:
1. Es wird aus Gründen der Netzkapazitäten nicht möglich sein, Synchronangebote für 27.000 Studierende im Livestream zu machen. Wir können nur ein Notprogramm realisieren, das bedeutet, dass wir nicht die üblichen Qualitätsansprüche an Online-Lehre stellen können. Daher die Bitte, möglichst auf Aufzeichnungen auszuweichen und nur Teile synchron zu fahren. Auch Mail und Telefon sollten für Feedbacks genutzt werden, weil sie stabiler sind.
2. Es geht darum, die bestmöglichen Angebote zum Erwerb von ECTS für die Studierenden zu machen, was für Vorlesungsformate denkbarer ist, als für Lehrveranstaltungen mit interaktiven Elementen. Da Praktika ohne Präsenz nicht denkbar sind, sollen möglichst die theoretischen Teile vorgezogen und praktische Teile später kondensiert angeboten werden.
3. Greifen Sie ggf. auch auf das „gute alte“ Lehrbuch als Online Version zurück bzw. bestellen Sie zusätzliche Lehrbücher, wenn das hilfreich ist.
4. Regelungen in den Modulhandbüchern (etwa für Prüfungsformate) sollen in dieser Notsituation so flexibel wie möglich und im Sinne der Studierenden gehandhabt werden.
Wir bauen im Dekanat gerade eine Seite mit Hinweisen für Online-Lehre auf: https://uni-tuebingen.de/de/174567, siehe auch https://uni-tuebingen.de/de/174405.
Zugleich vermitteln wir Kontakt zu erfahrenen Lehrenden, die im Bedarfsfalle als Mentoren/-innen zur Verfügung stehen. Für einige große Vorlesungen gibt es auch die Möglichkeit einer Aufzeichnung mit TIMMS.
Bitte dazu Frau Sabine Dann unter studiendekanat @wiso.uni-tuebingen.de kontaktieren.
Beachten Sie bitte, dass sich derzeit alles schnell ändern kann und informieren Sie sich - und auch uns – laufend. Achten Sie auch auf die ausführlicheren Rundmails und Online-Informationen.
Mit vereinten Kräften können wir vieles hinbekommen. Lasst es uns versuchen.
Beste Grüße
Prof. Dr. Josef Schmid, Dekan
PS: Wegen der unterschiedlichen Regelungen und Studienbedingungen erfolgt diese Information auf Fakultätsebene. Die Information soll auch noch als Rundmail an die Studierenden der WiSo-Fakultät versandt werden.
E-Mail vom 23. März 2020 (von Dekan und Studiendekan/innen)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie alle kennen die aktuelle Lage; sie ist schwierig und wenig vorhersehbar.
Gleichwohl wollen wir das Sommersemester beginnen – pünktlich und online. Wann wir in den Normalbetrieb gehen, wird man sehen.
Wir bitten Sie darum, Sitzungen so lange wie möglich online vorzubereiten und durchzuführen, dass eine Teilnahme der Studierenden ohne Präsenz machbar sind. Wir können nicht massenweise Veranstaltungen nach hinten schieben oder ausfallen lassen.
Falls es dazu zusätzlicher Online Bücher oder technischer Geräte etc. bedarf, bitte melden. Sie werden zügig beschafft.
Schwieriger wird es beim Support für Online Veranstaltungen durch Personal aus der Zentrale. Wir können Hilfe bei der Aufzeichnung einiger großer Vorlesungen erhalten und etwas Beratung. Aber es wird nicht viel sein.
Daher bitte ich alle Lehrenden, die auf diesem Feld Erfahrung haben, sich bis Mittwoch 12 Uhr bei mir zu melden und den anderen zu helfen. Ggf. müssen wir Überstunden anordnen oder Deputate anrechnen. Auch dieses bitte bei mir wegen Regelung ankündigen.
Heute, Montag, gibt es ein Treffen des Rektorats mit den Dekanen zu diesem Thema. Ich werde ggf. zeitnah informieren.
Mit besten Grüßen
J. Schmid, Dekan
T. Brahm und C. Cramer, Studiendekane
Brief der Studiendekane vom 16. März 2020
Brief der Studiendekane vom 16. März 2020:
Liebe Lehrende der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät,
in Baden-Württemberg hat das Wissenschaftsministerium beschlossen, den Lehrbetrieb in Präsenz bis 20. April 2020 auszusetzen. Die weiteren Entwicklungen sind dynamisch und unvorhersehbar. In der Folge möchten wir heute Überlegungen dazu teilen, wie ein geordneter Lehrbetrieb an unserer Fakultät auch unter der Annahme stattfinden kann, dass über dieses Datum hinaus keine Präsenzveranstaltungen möglich sein sollten. Wir stellen Ihnen einige Möglichkeiten vor, wie Sie Ihre Vorlesungen und Seminare im Sommersemester unter Nutzung digitaler Techniken auch ohne physische Präsenz aller Beteiligten durchführen könn(t)en.
Für Prüfungen im Wintersemester gelten die aktuell kommunizierten Regeln der Universität Tübingen. Diese Prüfungen basieren auf Seiten der Studierenden auf Freiwilligkeit; ein Rücktritt ist auf vereinfachtem Weg per E-Mail möglich (weitere Informationen siehe https://uni-tuebingen.de/einrichtungen/verwaltung/iv-studierende/zentrales-pruefungsamt/). Auch dieser Informationsstand kann sich jederzeit ändern.
Der Beginn der Präsenzveranstaltungen wird Stand heute um eine Woche verschoben, d.h. in der ersten Vorlesungswoche ist es sinnvoll, die Studierenden über Online-Lehre zu adressieren (siehe Hinweise unten). Kompaktseminare fallen in Präsenz bis 20.04.2020 aus und sollten möglichst auf Online-Lehre umgestellt werden. Bitte bedenken Sie für das Sommersemester auch, wo möglich, alternative Prüfungsformen (z.B. formative assessment) – auch über die Angaben im Modulhandbuch hinaus, um Prüfungen für Studierende sicherstellen zu können.
Regelungen der Universität, des Landes oder Bundes oder auf europäischer Ebene stehen über diesen fakultätsinternen Empfehlungen und sind zu beachten, sobald sie darüber in Kenntnis gesetzt werden. Bitte leisten Sie Ihren Beitrag dazu, dass Studierende sowie Kolleginnen und Kollegen mit der nötigen Ernsthaftigkeit, aber besonnen und engagiert auf die veränderten Bedingungen unseres Lehrbetriebes reagieren.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden. Wir informieren Sie – sobald wie möglich – über eine geänderte Lage, sofern Sie nicht von anderen Instanzen der Universität entsprechend in Kenntnis gesetzt werden.
Mit guten Wünschen für diese besonderen Tage und freundlichen Grüßen,
Taiga Brahm und Colin Cramer