Übernachtungsgeld wird bei einer mindestens zwölfstündigen Dienstreise gewährt, wenn diese sich über mehrere Kalendertage erstreckt. Darüber hinaus darf das Ende der Dienstreise nicht vor 03:00 Uhr oder der Antritt der Dienstreise nicht um oder nach 03:00 Uhr sein. Übernachtungsgeld wird nicht gewährt, wenn
Höhe des Übernachtungsgeldes Das pauschale Übernachtungsgeld beträgt 20 Euro. Bei Geltendmachung von Übernachtungskosten im Inland:
Bei Geltendmachung von Übernachtungskosten im Ausland:
Hotelliste Im Downloadbereich von Dez. IV, Abt. 1 finden Sie eine Liste
mit Hotels,
die dem Land Baden-Württemberg rabattierte
Kontingente anbieten. Bitte beachten Sie, dass die Liste für
den Dienstgebrauch bestimmt ist und die Preisnachlasse nur bei Dienstreisen
in Anspruch genommen werden können. Eine Veröffentlichung und
Weitergabe an nichtberechtigte Dritte ist nicht gestattet. Hinweise Sind in den Übernachtungskosten Frühstückskosten enthalten, wird das Tagegeld pro Tag um 20 % bei mehrtägigen Reisen gekürzt. Die Frühstückskosten sind bereits im Tagegeld enthalten. Zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen für den Dienstreisenden ist darauf zu achten, dass die Rechnung des Hotels auf den Arbeitgeber/Dienstherrn ausgestellt ist. Die
Rechnung muss im Adressfeld folgende Angaben
enthalten:
Universität Tübingen (zwingend erforderlich) Institut/Seminar/Einrichtung z. Hd. von Herrn/Frau …..
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