Beurlaubung
Eine Beurlaubung ist
erforderlich:
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wenn die Dienstreise nicht genehmigt wurde,
oder
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kein überwiegend dienstliches Interesse
vorliegt.
Soweit die Teilnahme an bspw.
Tagungen, Kongressen, Lehrgängen etc. Dienstaufgabe ist, handelt es sich
um eine Dienstreise.
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