Dienstreisegenehmigung

 

Notwendigkeit einer Dienstreisegenehmigung

Dienstreisen müssen grundsätzlich vor Antritt der Reise schriftlich genehmigt werden. Eine nachträgliche Genehmigung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.

Beantragen Sie daher die Dienstreisegenehmigung mindestens 10 Tage
vor Reiseantritt schriftlich. Nur dann kann die Reisekostenabteilung Sie über mögliche Einschränkungen rechtzeitig informieren.

 

Zweck einer Dienstreisegenehmigung

Die schriftliche Dienstreisegenehmigung

 

  • dient der Rechtssicherheit und liegt im Interesse sowohl des verantwortlichen Vorgesetzten als auch des Dienstreisenden (z. B. im Hinblick auf Ansprüche auf Reisekostenvergütung, Unfallfürsorge bei einem Unfall während der Dienstreise).
  • veranlasst Vorgesetzten und Dienstreisenden zu gründlicher Prüfung der Notwendigkeit der Dienstreise, des Vorhandenseins entsprechender Mittel und der Einzelheiten ihrer Durchführung.

·         vereinfacht die Reisekostenabrechnung und schafft zugleich eine ausreichende Grundlage für die Festsetzung der Reisekostenvergütung und der Rechnungslegung.

 

Formales Erfordernis bei Dienstreisegenehmigungen

Dienstreisegenehmigungen müssen in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Das Original der Dienstreisegenehmigung wird der Antragstellerin/dem Antragsteller nach Genehmigung zurück gesandt. Dieses ist nach Beendigung der Dienstreise der Reisekostenabrechnung beizufügen.

Das andere Exemplar verbleibt in den Akten der genehmigenden Stelle zum Zwecke etwaiger Nachfragen oder zum Nachweis bei Schadensfällen.

 

Bitte fügen Sie dem Dienstreiseantrag immer Einladungen, Programme,  Teilnahmebestätigungen oder sonstigen Schriftverkehr bei.