Dienstreisen

 

Dienstreisen sind nach der Legaldefinition Reisen

  • die von dem zuständigen Vorgesetzten schriftlich angeordnet oder genehmigt sind.


Die Dauer einer Reise ist hingegen kein Merkmal der gesetzlichen Definition. Eine Dienstreise ist deshalb durch das Landesreisekostengesetz zeitlich nicht begrenzt.