Flugkosten

 

Bei der Geltendmachung von Flugkosten ist das Folgende zu beachten:

  • Flugkosten sind grundsätzlich zu begründen,
  • diese sind in der Regel nur für die Touristen- oder Economyklasse zu erstatten, 
  • Kosten für Sitzplatzreservierungen können nicht anerkannt werden.

 

Sofern Bonusprogramme der Fluggesellschaften in Anspruch genommen werden (z.B. miles and more), so sind diese Vergünstigungen für Dienstreisen in Anspruch zu nehmen.