Verpflegungskosten/Tagegeld

 

Die für die Verpflegung entstandenen Mehraufwendungen werden pauschal abgegolten. Ein Nachweis dieser Aufwendungen wird nicht gefordert.
Bei dem Tagegeld handelt es sich um die Abgeltung von Mehraufwendungen für die Verpflegung bei Dienstreisen.

 

Die derzeitige Höhe des Tagegeldes ist abhängig von der Abwesenheitszeit:

  1. von mindestens 8 Stunden, aber weniger als 14 Stunden:
    6 Euro,
  2. von mindestens 14 Stunden, aber weniger als 24 Stunden:
    12 Euro,
  3. von 24 Stunden:
    24 Euro.

 

Bei Mahlzeiten, die der Dienstreisende unentgeltlich erhält, ermäßigt sich das Tagegeld, wie folgt:

·         je Frühstück um 20 %

·         je Mittagessen um 50 %

·         je Abendessen um 30 %