Dienstreisegenehmigung
Für die Leiter von
Exkursionen sind die Exkursionsreisen Dienstreisen.
Sofern die Reisekosten aus
Mitteln der Zentralen Verwaltung erstattet werden sollen, muss vor Beginn
der Exkursion eine Dienstreisegenehmigung bei der Zentralen Verwaltung,
Sachgebiet Reisekosten eingeholt werden.
Sollen keine Reisekosten erstattet werden, so genügt die Genehmigung des
Institutsdirektors, bzw. des Dekans.
Exkursionsleiter ohne Dienstreisegenehmigung
Lehrbeauftragte und Professoren, die aus dienstrechtlichen Gründen
keine Dienstreisegenehmigung benötigen, können auf die vorherige
Genehmigung durch die Zentrale Verwaltung grundsätzlich verzichten. Es
besteht dann allerdings kein Anspruch auf Reisekostenerstattung. Ebenso
tragen Sie im Schadensfall die Beweislast, dass es sich um eine dienstliche
Reise gehandelt hat.
Als Reisekostenerstattung werden in diesen Fällen nur die nachgewiesenen
notwendigen Auslagen ersetzt.
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