Zahlung von Exkursionsleiterkosten

 

Sind Rechnungen für Exkursionsleiter vor der Exkursion zu zahlen, können diese direkt durch die Reisekostenabteilung (Dez. IV, Abt. 1) angewiesen werden. Voraussetzung ist, dass die Rechnung separate Kosten des Exkursionsleiters ausweist und ein durch die Zentrale Verwaltung genehmigter Dienstreiseantrag vorliegt.

 

Sofern die Exkursionsleiter eigene Kosten vor Ort haben, werden diese in der Reisekostenrechnung geltend gemacht. Bei zu erwartenden hohen Auslagen können nach Prüfung des Einzelfalls im Voraus Abschläge gezahlt werden (siehe hierzu Stichwort Abschläge).