03.04.2025
Die Baden-Württemberg-Stiftung hat eine Ausschreibung "Sonderprogramm für internationale Wissenschaftsfreiheit" veröffentlicht. Die Ausschreibung folgt in erster Linie dem Ansatz, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Ländern mit zunehmend eingeschränkter Wissenschaftsfreiheit (beispielsweise USA) Forschungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg zu bieten.
Das Förderprogramm gliedert sich in zwei Schienen. Zum einen können Stipendienmittel für Postdoktoranden über eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren beantragt werden. Die von der Hochschule zu benennenden Kandidaten müssen sich in bestehende Strukturen und Projekte der antragstellenden Universität eingliedern. Zum anderen erfolgt eine finanzielle Unterstützung zur Einrichtung international attraktiver Nachwuchsforschergruppen an den Universitäten des Landes.
Die Nachwuchsgruppen und Stipendien sollen mit geeigneten Kandidatinnen bzw. Kandidaten aus dem Ausland oder Inland, deren Möglichkeiten aufgrund der oben genannten Einschränkungen nachgewiesenermaßen begrenzt wurden, besetzt werden. Bei inländischen Kandidaten kann dies z.B. die Absage eines bereits geplanten und zugesagten Forschungsaufenthaltes im Ausland sein.
Kriterien für die Auswahl ist die Exzellenz der Kandidatinnen oder Kandidaten, die thematisch in Bereichen angesiedelt und integrierbar sein müssen, die nachgewiesenermaßen deutliche Schwerpunkte der Hochschule sind, wie zum Beispiel Exzellenzcluster, Innovationscampus oder SFB.
Die Vorauswahl der Kandidat:innen erfolgt über die Universität. Die Universität Tübingen kann bis zu zwei Vorschläge für Postdoktorand:innen-Stipendien einreichen, einen für eine Nachwuchsgruppe.
Die interne Frist für Interessenbekundungen zu den Postdocstipendien ist der 14.04.2025.
Diese sollten enthalten:
Die interne Frist für Interessenbekundungen zu der Nachwuchsgruppe ist der 13.05.2025.
Diese sollten enthalten:
Bitte richten Sie Ihre Interessenbekundungen bis spätestens zu den genannten Fristen direkt an nathalie.walkerspam prevention@uni-tuebingen.de
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