Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Geschichtswissenschaften

07.03.2025

TWAS-DFG: Cooperation Visits Programme 2025 für Forscher*innen in frühen Karrierephasen aus den Ländern Subsahara-Afrikas

Frist: 19. Mai 2025

Einladung von Forscher*innen in frühen Karrierephasen aus den Ländern Subsahara-Afrikas
Auf Grundlage der Vereinbarung mit The World Academy of Sciences for the Advancement of Science in Developing Countries (TWAS) macht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Wissenschaftler*innen an deutschen wissenschaftlichen Einrichtungen auf die Möglichkeit aufmerksam, promovierte Forscher*innen in frühen Karrierephasen aller Fachrichtungen aus Ländern Subsahara-Afrikas zu einem dreimonatigen Forschungs- und Kooperationsaufenthalt an ihre Einrichtung in Deutschland einzuladen.

Die DFG zahlt an die gastgebende Einrichtung eine monatliche Pauschale von 2350 Euro zur Deckung der Aufenthalts- und Visakosten des*der Gastwissenschaftler*in. Zusätzlich werden die Flug- und Bahnkosten für die An- und Abreise bis zu einem Betrag von 1350 Euro erstattet. Die gastgebende Einrichtung kann darüber hinaus monatlich bis zu 700 Euro Sachmittel für Projektausgaben, beispielsweise für Material- und Laborkosten, erhalten.

Antragsvoraussetzungen aufseiten der Gastwissenschaftler*innen sind:

  • Die Antragsteller*innen müssen seit mindestens fünf Jahren vor der Ausschreibung in einem afrikanischen Land südlich der Sahara in einem wissenschaftlichen System (einschließlich Graduierten- und Postgraduiertenausbildung, Forschung, Lehre) tätig gewesen sein.
  • Erlangung der Promotion nicht vor dem Jahr 2020. Gastwissenschaftlerinnen mit Kindern dürfen pro Kind zwei Jahre (insgesamt maximal sechs Jahre – 2014) früher die Promotion erlangt haben.
  • Keine aktuelle Tätigkeit in Deutschland oder laufende Forschung mit der gastgebenden Einrichtung

Für die Wiederholung von Aufenthalten, vor allem mit dem Ziel der Ausarbeitung gemeinsamer Forschungsprojekte, steht das DFG-Förderinstrument Aufbau internationaler Kooperationen zur Verfügung.

Der Antrag ist bis zum 19. Mai 2025 durch die Gastwissenschaftler*innen bei TWAS einzureichen. Teil des Antrags ist eine offizielle Einladung durch die Gastgeber*innen, die das Forschungsthema der Kooperation benennt (kein Projektantrag) und Angaben zur Infrastruktur enthält, die den Gastwissenschaftler*innen zur Verfügung gestellt wird.

Die Gastgeber*innen werden gebeten, sich im Vorfeld der Einladung vom Potenzial einer wissenschaftlichen Kooperation mit den Gastwissenschaftler*innen zu überzeugen. Im Bewilligungsfall sollten die gastgebenden Einrichtungen die Gastwissenschaftler*innen bei der Organisation des Aufenthalts, beispielsweise bei der Flugbuchung und Organisation der Unterkunft, unterstützen.

Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, mit verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen, Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Weitere Informationen:
https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2025/ifw-25-21 
 

Zurück