Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Mathematik

04.11.2020

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Anträge auf Zuschüsse zu FuE Vorhaben können laufend gestellt werden.

Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen marktreifen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Das ZIM ist themen- und technologieoffen.

Gegenstand der Förderung:

  • ZIM-Einzelprojekte: Gefördert werden einzelbetriebliche FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.
  • ZIM-Kooperationsprojekte:
    Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Sie sollen in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt werden, bei der alle Partner innovative Leistungen erbringen. Zusätzlich zu den FuE-Projekten kleiner und mittlerer Unternehmen können bei KMU Leistungen zur Markteinführung gefördert werden.
  • ZIM-Kooperationsnetzwerke aus mind. 6 Unternehmen. Zusätzlich können Forschungseinrichtungen, Hochschulen, andere Unternehmen und sonstige Einrichtungen wie beispielsweise Verbände oder Gebietskörperschaften mitwirken.

Internationale Kooperationen

ZIM-Kooperationsprojekte können auch mit ausländischen Partnern (Unternehmen und Forschungseinrichtungen) durchgeführt werden.

Ausschreibungen für transnationale FuE-Projekte, bei denen die deutschen Projektpartner durch ZIM gefördert werden können und oft eine komplementäre Förderung der beteiligten Unternehmen in den Partnerländern möglich ist, werden unter www.zim-bmwi.de veröffentlicht.

Anforderungen an FuE-Projekte

  • Es werden neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen entwickelt, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen.
  • Die Forschung und Entwicklung orientiert sich am internationalen Stand der Technik und erhöht das technologische Leistungsniveau und die Innovationskompetenz des Unternehmens.
  • Das Projekt ist mit einem erheblichen, aber kalkulierbaren technischen Risiko behaftet.
  • Die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wird nachhaltig erhöht, es eröffnen sich neue Marktchancen und Arbeitsplätze werden geschaffen bzw. gesichert.
  • Das Projekt ist ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisierbar.

Das Projekt darf nicht

  • im Rahmen anderer Förderungen unterstützt,
  • vor bestätigtem Antragseingang begonnen oder
  • im Auftrag Dritter durchgeführt werden.

Anforderungen an die Unternehmen und Einrichtungen. Die Unternehmen und Einrichtungen müssen

  • über ausreichend qualifiziertes wissenschaftlich technisches Personal verfügen oder zeitweilige Personalaufnahmen oder entsprechende Neueinstellungen vorsehen,
  • nach Abzug des Personals für das Projekt durch die verbleibende Personalkapazität (einschließlich der Geschäftsführung) den weiteren Geschäftsgang sicherstellen können,
  • etwaige vorausgegangene Förderprojekte ordnungsgemäß abgeschlossen haben und
  • über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen.

Die Unternehmen

  • sollen ihre Gründung abgeschlossen haben und
  • müssen den erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufbringen.

Zuwendungsfähige Projektkosten bei allen Projekten:

  • Personaleinzelkosten
  • Kosten für
    • projektbezogene Aufträge an Dritte
    • FuE-Aufträge an wissenschaftlich qualifizierte Dritte
  • übrige Kosten

Ergänzende Leistungen zur Markteinführung

Es können Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der wirtschaftlichen Vermarktung der FuE-Projektergebnisse gefördert werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU mit bis zu 250 MitarbeiterInnen, deren FuE-Projekt bewilligt wurde.

Die Antragstellung ist formgebunden. Das Verfahren ist einstufig. Anträge können laufend gestellt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der vollständigen Ausschreibung unter:
https://www.zim-bmwi.de/ 

Im Falle einer Antragstellung würden wir uns über eine kurze Nachricht an das Sachgebiet Wirtschaftskoordination (Frau Dr. Ißleib, Herr Hirsch, Frau von Ameln) in der zentralen Verwaltung freuen. E-Mail: wirtschaftskoordinationspam prevention@uni-tuebingen.de 

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