Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Medienwissenschaft

04.09.2025

BMFTR: „Kulturerbe als Ressource für eine zukunftsfähige Gesellschaft“

Frist: 30. November 2025

Kulturelles Erbe ist elementar für das Selbstverständnis von Gesellschaften. Historische Kulturlandschaften und Bauten, Kunst, technische Errungenschaften, Werkzeuge oder Alltagsgegenstände transportieren ebenso wie Kulturtechniken, soziokulturelle Praktiken und Wissensbestände als materielles und immaterielles Kulturerbe Weltbilder sowie gesellschaftliche Werte und Normen. Kulturerbeforschung schafft historisches Orientierungswissen, das in die Diskussion, Entwicklung und Bewertung von Handlungsoptionen für die Gestaltung von Gesellschaft eingebracht werden kann. Die gesellschaftliche Bedeutung von Kulturerbe geht daher weit über eine historisch motivierte Forschung hinaus: Die Dokumentation und Erforschung von Kulturerbe kann wichtige Grundlagen für die Entwicklung von konkreten Lösungsideen für eine nachhaltige, resiliente und demokratisch-pluralistische Zukunft schaffen und so einen aktiven Beitrag zu gesellschaftlichen Transformationsprozessen leisten.

Die Richtlinie zielt darauf ab, Kulturerbe als Ressource zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen zu begreifen und zu erforschen und verbindet damit die historische mit einer gegenwartsbezogenen Perspektive. Gefördert werden geistes-, kultur- und sozialwissenschaftliche Forschungen zu Lösungsideen für eine nachhaltigere, resilientere und demokratisch-pluralistische Zukunft.

Forschung zu kulturellen Praktiken, Kulturtechniken und Objekten des überlieferten Kulturerbes kann wichtige und grundlegende Impulse für die Bewältigung aktueller multipler gesellschaftlicher Herausforderungen setzen: etwa Forschung zu historischen Bautechniken (zum Beispiel Deich- oder Lehmbau), lokalen und/oder indigenen Agrar-techniken (zum Beispiel Bewässerungssystemen) oder zu sozialen Praktiken und Organisationsformen (zum Beispiel die Organisation in Genossenschaften). Die Dokumentation, Erforschung, Erprobung oder auch die Wiedernutzbarmachung von Kulturerbe und kulturellen Praktiken hat somit einen ganz praktischen gesellschaftlichen Nutzen, der mit der vorliegenden Förderrichtlinie adressiert wird.

Bei der Betrachtung von Kulturerbe als Ressource rückt neben den positiv konnotierten Gestaltungsmöglichkeiten verstärkt auch das Problem der politischen Instrumentalisierung von Kulturerbe in den Fokus. Forschungsvorhaben zu politischer Instrumentalisierung und ausschließenden Kulturerbe-Praktiken können den Diskurs zu gesellschaftlichem Zusammenhalt und gesellschaftlicher Resilienz um einen wichtigen Aspekt bereichern und dadurch zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen.

In der geplanten Förderung wird ein Fokus auf das immaterielle Kulturerbe gelegt – also Kulturtechniken, kulturelle Praktiken und Wissensbestände. Auch Kulturerbe migrantisch geprägter, diverser Gemeinschaften kann dabei im Fokus stehen. Zentral sind kulturelle Praktiken mit transformativem Potenzial für Gemeinschaften. Eine rein öko¬nomische Nutzbarmachung von Kulturerbe (zum Beispiel durch Tourismus) wird mit dieser Richtlinie ausdrücklich nicht adressiert.

Gefördert werden interdisziplinäre Einzel- und Verbundprojekte, die sich anhand konkreter Beispiele und zusammen mit Praxispartnern mit entsprechend konkreten Anwendungspotenzialen für unsere Gegenwart und Zukunft aus¬einandersetzen.

Mit der Förderung soll die Zusammenarbeit geistes-, sozial- und kulturwissenschaftlicher Forschung mit Nutzungskontexten und damit die Anwendungsorientierung der beteiligten Disziplinen gestärkt und zugleich eine größere Wirkung dieser Forschung in die breite Öffentlichkeit – national wie international – erzielt werden. Die sogenannten Kleinen Fächer können zum Förderziel maßgeblich beitragen und sind daher in besonderem Maße angesprochen.

Die geförderten Projekte sollen geeignete Maßnahmen entwickeln und umsetzen, um Forschungserkenntnisse auch praktisch nutzbar zu machen. Denkbar ist dafür zum Beispiel eine enge Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft, dem Produktions- und Dienstleistungsgewerbe (insbesondere Handwerk), den Ingenieurwissenschaften oder zivilgesellschaftlichen Organisationen. Bildungseinrichtungen und Erziehungswissenschaften sind dabei – vor allem in Bezug auf implizites Wissen und als Schnittstelle von Forschung zu Praxis und Bildung – wichtige Partner für das Gelingen anwendungsorientierter geistes- und sozialwissenschaftlicher Forschung zum Transformationspotenzial von Kulturerbe.

Das erwartete Ergebnis der Fördermaßnahme ist in erster Linie die Realisierung der Potenziale von immateriellem und materiellem Kulturerbe für die Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen, unter anderem durch praktische Nutzbarmachung tradierter Techniken und Praktiken. Dabei können insbesondere länderübergreifende Herausforderungen sowie Kulturerbe aus verschiedenen Weltregionen in einer transnationalen Perspektive – auch ver-gleichend – in den Blick genommen werden. Eine mögliche Vernetzung mit Forschungs- und Praxisakteuren aus Europa und der Welt soll auch zur stärkeren Internationalisierung der deutschen Geistes- und Sozialwissenschaften beitragen.

Für alle Projekte gilt, dass deren Erkenntnisse in die breite Öffentlichkeit vermittelt werden sollen. Geeignete Konzepte für den Wissenstransfer und die Wissenschaftskommunikation sind vorzulegen. Die Maßnahmen können auch Dialog-formate und Co-Creation-Ansätze beinhalten, um einen nachhaltigen Wissenstransfer oder die Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen zu erreichen (siehe Nummer 2).

Antragsfrist für Skizzen: 30.11.2025

Weitere Informationen: www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/08/2025-08-28-bekanntmachung-kulturerbe.html

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