Uni-Tübingen

Aktuelles aus dem Familienbüro:

19.11.2024 von 20:00 -21:30 Uhr Online Vortrag - Wissenschaftliche Karrieren von Müttern vor dem Aus?

Care-Krise, Fachkräftemangel, postpandemische Herausforderungen - wissenschaftliche Karrieren von Müttern vor dem Aus?

Online Vortrag mit Dr. Lena Eckert und Dr. Sarah Czerney mit anschließender Diskussion.

Von Geschlechtergerechtigkeit und Vereinbarkeit in der Wissenschaft sind wir weit entfernt. Multiple Krisen wurden und werden auf den Schultern von Müttern ausgetragen. Im Vortrag werden aktuelle Daten zur (Un-)vereinbarkeit von Mutterschaft und Wissenschaft vorgestellt, sowie ausgehend von persönlichen Erfahrungen von Wissenschaftlerinnen mit Kindern die (Un-)Vereinbarkeiten aufzeigen. Zudem werden die Auswirkungen, die diese, sich verschärfenden Situation auf die Wissenschaft haben wird, diskutiert. Und es wird um Lösungsansätze und Empowerment von Wissenschaftlerinnen mit Kind(ern) und Kinderwunsch gehen. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit zur Diskussion.

Der Zoomlink wird nach der Anmeldung zugesandt.

Bitte die formlose Anmeldung an: Team Equity-Care

Universität Tübingen unterstützt TüFA bei der Einführung einer neuen Online- Babysitterbörse

Die gemeinnützige Tübinger Familien- und Altershilfe e.V. - kurz TüFA – ergänzt ihren Vermittlungsdienst für qualifizierte Babysitter*innen mit finanzieller Unterstützung der Universität Tübingen und des Universitätsklinikums um eine Online-Babysitterbörse. Über diesen neuen Baustein in der Kinderbetreuung können Eltern und Babysitter*innen auch bei kurzfristigem Bedarf und zu eigenen Konditionen unkompliziert zusammenkommen.
Die in der Babysitterbörse eingetragenen Babysitter*innen, haben sich zuvor bei der TüFA vorgestellt und verfügen alle über Erfahrung in der Kinderbetreuung. Unter Wahrung des Datenschutzes werden sie mit Vornamen und Telefon bzw. Mailadresse in die Babysitterbörse aufgenommen und verpflichten sich, ihre Verfügbarkeitsdaten aktuell zu halten.

Zum Schutz der Babysitter*innen müssen sich auch Eltern, die Babysitter*innen suchen, kurz bei der TüFA vorstellen, eine Information unterschreiben und eine Schutzgebühr in Höhe von 20 Euro bezahlen. Dann werden sie freigeschaltet und können über die Online-Babysitterbörse die Babysitter*innen direkt kontaktieren sowie Einsatzzeiten und Honorar vereinbaren. Ein Versicherungsschutz über die TüFA besteht hierbei jedoch nicht und die TüFA übernimmt auch keinerlei Haftung.

Babysitter*innen, die einen speziellen Versicherungsschutz genießen wollen, können sich über den regulären Vermittlungsdienst der TüFa vermitteln lassen. Hierüber matcht TüFA die Eltern die einen regelmäßigen zusätzliche Kinderbetreuungsbedarf von ein- bis zweimal pro Woche haben, mit den bei der TüFA gemeldeten Babysitter*innen. Bereits seit Ende 2023 akquiriert das Familienbüro der Universität für diesen Vermittlungsdienst Babysitter*innen unter den Studierenden.

Wer Spaß an der Kinderbetreuung hat und als Babysitter*in arbeiten möchte oder Eltern, die Babysitter*innen benötigen, melden sich bitte direkt bei TüFA!
E-Mail: infospam prevention@tuefa-tuebingen.de oder telefonisch: Mo bis Fr von 8.00 -12.00 Uhr unter 07071 / 980513.

Die Babysitterbörse finden Sie unter:
https://www.tuefa-tuebingen.de/hilfsangebote/kinderbetreuung/ 

4.-8.11.2024 Bundesweite Fokuswoche zu vorsorgenden Themen

Die Verbraucherzentrale veranstaltet vom 04.11 bis 08.11.2024 eine bundesweite Fokuswoche mit verschiedenen Online-Veranstaltungen zu vorsorgenden Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht- und Betreuungsverfügung, digitaler Nachlass und weiteren.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

www.verbraucherzentrale.de/fokuswoche-vorsorge

Studentisches Elternforum Termine WS 24/25

Das  studentischen Elternforum soll dem Austausch und der Vernetzung mit anderen (werdenden) studierenden Eltern an der Uni dienen.

Termine im WS 2024/25

Ort: "elkiko" im Lorettoareal, Lilli-Zapf-Str. 17, 72072 Tübingen

Momentan werden dringend studentische Eltern gesucht, die beim studentischen Elternforum und/oder beim Ak familienfreundliche Hochschule des Studierendenrats mitarbeiten möchten.

Christiane Nüsslein-Volhard Stiftung - Bewerbungsrunde 2025

Die Christiane Nüsslein-Volhard Stiftung unterstützt hervorragende Doktorandinnen und Postdoktorandinnen, die in den experimentellen Naturwissenschaften oder der Medizin forschen und gleichzeitig Kinder zu betreuen haben, mit einer monatlichen Zuwendung von 500.- € für ein Jahr, auf Antrag auch 2 Jahre.
Bewerbungschluss ist der 30. November 2024.

Detaillierte Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

Freie Kinderbetreuungsplätze bei Tageseltern

Ab dem 14.10.2024 gibt es einen freien Kinderbetreuungsplatz bei Tageseltern in Rottenburg/Weiler. Weitere Informationen finen Sie  hier

2. Kindersportwoche erfolgreich beendet - Spiel, Sport und Wertevermittlung

Vom 5. bis 9. August 2024 fand am Institut für Sportwissenschaft die 2. Kindersportwoche der Universität Tübingen wieder als Kooperationsveranstaltung mit dem Team Equity-Care der Universität Tübingen statt und richtete sich an Kinder von Universitätsangehörigen im Grundschulalter.  Weitere Informationen hier

Universität unterzeichnete am 7. Mai 24 die Charta „Familie in der Hochschule” und trat dem Netzwerk bei

Die Universität Tübingen ist am 7. Mai 2024 offiziell dem Verein „Familie in der Hochschule“ beigetreten und unterzeichnete die gleichnamige Charta „Familie in der Hochschule“.

Mehr Informationen finden Sie hier

ELTERNGELD: Neuerungen seit 01. April 2024

Parallelbezug nur noch einen Monat möglich;

Die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, wird seit 1. April 2024 neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Ausnahmen für den parallelen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen.

Neuregelungen beim Parallelbezug

 

Neu 2024: Pflegeunterstützungsgeld pro Kalenderjahr für bis zu zehn Tage

Wer einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen unterstützen muss, hat ab 1. Januar 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Bislang war der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld auf insgesamt bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person begrenzt.

Weitere Informationen

2024 Mehr Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss und Kinderkrankentage

Eltern, die zwar genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken, erhalten zusätzlich den Kinderzuschlag. Ab dem 1. Januar 2024 wird dieser erhöht  - von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Auch der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommen wird 2024 erhöht.

Die Anzahl der regulären Kinderkrankentage erhöht sich - von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr. Für Alleinerziehende sind es statt 20 nun 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden. Dies gilt zunächst in den Jahren 2024 und 2025. Wird das Kind stationär behandelt und die Mitaufnahme des Elternteils  medizinisch notwendig ist, gibt es ab 2024 einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Der Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuer erhöht sich ebenfalls für das Jahr 2024 um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Die Freibeträge  führen dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen.

Weitere Infos

 

Unterstützung bei der Finanzierung von Kinderbetreuungskosten

Viele kennen Situationen wie diese: Ein wichtiges Meeting der Arbeitsgruppe steht an und ausgerechnet heute schließt die Kita wegen Krankheit von Erzieher*innen früher. Sie müssen Ihr Stillkind mit auf eine Forschungsreise nehmen oder sind alleinerziehend und müssen Ihre Kinder vor einer Tagung bei Verwandten vorbeibringen. Oder aber die Begehung Ihres Forschungsverbundes wurde auf einen Zeitraum außerhalb der Betreuungszeiten Ihrer Kita gelegt.


Solche Situationen stellen Eltern nicht nur vor organisatorische Schwierigkeiten, sondern bringen oft auch eine finanzielle Belastung mit sich. Die Universität Tübingen bietet als familienfreundliche Hochschule Beschäftigten und Stipendiat*innen zukünftig eine Unterstützung bei der Finanzierung von Kinderbetreuungskosten, die ihnen im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen bzw. dienstlichen Tätigkeit entstehen. Zu diesem Zweck hat das Rektorat der Universität eine "Richtlinie zur Finanzierung von Kinderbetreuungskosten" verabschiedet und das Familienbüro mit deren Umsetzung beauftragt.


Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Familienbüros:

https://uni-tuebingen.de/de/251591

 

Neues Familienzimmer in der Mohlstraße 36

Das Familienzimmer in der Mohlstr. 36 steht seit November 2023 für Angehörige der Universität mit Kindern zur Verfügung. Die Nutzung des Zimmers kann nach einmaliger Anmeldung bei gleichstellungspam prevention@wiso.uni-tuebingen.de erfolgen. Bei Anmeldung werden die Zugangsmöglichkeiten mitgeteilt. Bei Nutzung des Zimmers wird automatisch die Nutzungsordnung anerkannt. Diese hängt auch im Zimmer aus.

Babysitter gesucht

Das Familienbüro der Uni Tübingen sucht in Kooperation mit der Tübinger Familienhilfe e.V. Studierende die als Babysitter Universitätsangehörige und Studierende mit Kindern unterstützen wollen. Gezahlt werden 12.- € pro Stunde, die du on top zu deinen anderen Jobs verdienen kannst, ohne dass du sie versteuern musst oder es deine Bafög-Leistungen beeinflusst.

Wenn du 2-5 Stunden die Woche arbeiten möchtest und gerne Zeit mit Kindern verbringst, dann melde dich per Mail unter: familienbuero@uni-tuebingen.de

Stellungnahme zum Fachkraftmangel in der Kinderbetreuung / Gleichstellung

Auch an der Universität Tübingen und dem Universitätsklinikum schlägt die Diskussion über die geplanten Kürzungen der Öffnungszeiten in den städtischen Kinderhäusern hohe Wellen. Die Gleichstellungs-  und Chancengleichheitsbeauftragten auf zentraler Ebene, auf der Ebene der Fakultäten sowie im Universitätsklinikum haben zahlreiche besorgte Anfragen von betroffenen Eltern erreicht.

Sie haben daher eine Stellungnahme verfasst, die auf die gravierenden Folgen hinweist, die der Fachkraftmangel in der Kinderbetreuung für die Gleichstellung von Frauen und Männern mit sich bringt:

2023-02-02_Stellungnahme_Fachkraftmangel-Kinderbetreuung_Gleichstellung-Uni-Tübingen+Medizinische-Fakultät.pdf

English Version: 2023-03-29_Stellungnahme_Fachkraftmangel-Kinderbetreuung-Gleichstellung_englisch.pdf

Familienbüro stellt sich bei "To be honest" vor

Folge über die Zentrale Studienberatung und das Familienbüro bei "To be honest"

Hier gehts zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=fHV0PDh0JOE

 

Audit familiengerechte hochschule - Universität erhält erneut das Zertifikat

Die Universität Tübingen wurde am 13. Juni 2023 in Berlin erneut im Rahmen der 25. Zertifikatsverleihung der berufundfamilie Service GmbH für ihr Engagement geehrt, familiengerechte Arbeits- und Studienbedingungen in die Universität einzusteuern und zu optimieren. Das Zertifikat zum audit familiengerechte hochschule nahm Gabi Efferenn vom Familienbüro von John-Philip Hammersen, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, und Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH entgegen.

Das Audit familiengerechte hochschule gilt als Managementinstrument um Veränderungsprozesse hin zu mehr Vereinbarkeit von Studium, Wissenschaft und Beruf mit Familienaufgaben strukturiert zu verfolgen und umzusetzen.

Erstmals wurden der Universität Tübingen das Zertifikat familiengerechte hochschule im Jahre 2014 verliehen. Seitdem sind zahlreiche Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Studium, Wissenschaft und Beruf mit Familienaufgaben umgesetzt worden. Als Umsetzungszentrale für das Audit und als zuverlässige Anlauf- und Beratungsstelle, in der das Change Management für eine bessere Vereinbarkeit an der Universität vorangetrieben wird, wurde das Familienbüro 2013 etabliert.

Das Familienbüro hat in den letzten Jahren u.a. Familienarbeitszimmer und Familienzimmer eingerichtet, Wickeltische installiert, Belegplätze in Kinderbetreuungseinrichtungen vergeben, Vorträge zum Thema Pflege von Angehörigen angeboten, Netzwerke für studierende Eltern und Qualifikandinnen initiiert und unterstützt, regemäßige Newsletter und Rundmails mit Informationen zur besseren Vereinbarkeit veröffentlicht, die Handreichung „Studieren mit Familienaufgaben“ erstellte und ein Förderprogramm „Corona Notprogramm“ zur Unterstützung bei wegfallender Kinderbetreuung aufgrund der Covid-19-Krise konzipierte und umgesetzt. In zentralen Gremien wurden familienfreundliche Sitzungs- und Gremienzeiten in betreuungsgesicherten Zeiten eingeführt. Erstmalig kann das Familienbüro in diesem Jahr, gemeinsam mit dem Institut für Sportwissenschaft eine Feriensportwoche für 50 Grundschüler*innen für Kinder von Beschäftigten und Studierenden anbieten. Um dem Fachkräftemangel im Bereich Kinderbetreuung zu begegnen, führt das Familienbüro momentan eine Akquise unter den Studierenden für eine Babysitterbörse eines externen Anbieters durch.

Hinsichtlich der Kinderbetreuung plant die Universität die bereits bestehenden Vergaberechte für gut dreißig Plätze aufzustocken und führt diesbezüglich Gespräche mit freien Trägern, mit dem Ziel einer Ausweitung des Betreuungsangebots für die Kinder von Universitätsangehörigen. Im neuen Handlungsprogramm für die nächsten drei Jahre sind weitere Ziele formuliert, die die gute Nutzung der Flexibilitätsmöglichkeiten bei Arbeitszeit und Arbeitsort für Vereinbarkeitsbelange und die wirksame Unterstützung bei der Studienorganisation von Studierenden mit Familienaufgaben voranbringt. Die Universität wird sich weiterhin aktiv um die Optimierung der Vereinbarkeit einsetzen.

NEU: Digitale Stipendien des DAAD geeignet für Studierende mit Familienaufgaben

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet erstmals in seiner Geschichte ein rein digitales Stipendienprogramm an. Das neue Programm ermöglicht jungen Menschen ein digitales Masterstudium im Ausland. Finanziert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) soll das Pilotprogramm insbesondere Studierende ansprechen, die bisher wegen gesundheitlicher oder familiärer Gründe auf einen Auslandsaufenthalt verzichtet haben.

Leistungserbringung während Urlaubssemester aufgrund von Elternzeit und SGB II

Die Bundesagentur für Arbeit hat am 02. März 2021 neue Fachliche Weisungen für den § 7 SGB II veröffentlicht.

Die in Nr. 7.153 (beginnend Seite 64) vorgenommenen Änderungen betreffen die Anspruchsvoraussetzungen von Studierenden.

Unter Punkt 4 geht es um Verbesserungen für Studierende mit Kind in Urlaubssemestern:

(4) Eine Beurlaubung ist nach den jeweiligen Regelungen der Hochschulgesetze der Länder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Daneben können Studierende nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes und des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beurlaubt werden. Werden während einer solchen Beurlaubung nach Satz 2 im Einzelfall nach dem jeweiligen Prüfungsrecht ausnahmsweise zulässige Prüfungen erbracht, z.B. um ein Studienmodul abschließen zu können, steht dies einem Bezug von Leistungen nach dem SGB II während der Zeit der Beurlaubung nicht entgegen.

Minikühlschrank zur Ausleihe im Familienzimmer auf der Morgenstelle

Seit kurzem kann auf der Morgenstelle für stillende Mütter, die Milch abpumpen und kühlen wollen ein Minikühlschrank ausgeliehen werden. Die Ausleihe erfolgt über das Dekanat der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät.

Kidsboxen zum Ausleihen

Auf der Morgenstelle und auf dem Sand gibt es je eine KidsBox, die ausgeliehen werden darf. Diese mobilen KidsBoxen (120 * 120 *60 cm) enthalten Spielsachen für Babys und Kinder bis ins Grundschulalter und bieten Schlaf- und Wickelmöglichkeiten. Weitere Infos erhalten Sie hier.

Ruhe- und Liegemöglichkeiten auf dem Campus

Rückzugs- und Liegemöglichkeiten für schwangere und stillende Frauen finden Sie hier.

Radiobeitrag zum Thema "Studieren mit Kind"

Radiobeitrag zum Thema "Studieren mit Kind an der Uni Tübingen"

NEU: Pflege-Notfallmappe als Vorsorge für den Ernstfall

Die Pflege-Notfallmappe ist eine Vorbereitung auf den Ernstfall. Wird eine Person pflegebedürftig, fehlt den Angehörigen meist die Zeit für eine aufwendige Suche nach wichtigen Dokumenten, Vollmachten, Formularen und Unterlagen. Die hier zusammengestellte Pflege-Notfallmappe kann beim Auffinden der Dokumente hilfreich sein und für einen besseren Überblick der wichtigsten persönlichen Unterlagen sorgen. Geben Sie diese Pflege-Notfallmappe an Angehörige weiter oder nutzen Sie sie selbst für den Fall, dass sie selbst einmal von Angehörigen betreut werden müssen.

Die Pflege-Notfallmappe beinhaltet einen Überblick aller wichtigen Telefonnummern und Adressen als auch aller relevanten Dokumente (wie z.B. Reisepass, Impf- und Allergiepass, Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie Vorsorgevollmachten bis hin zum Testament) und gibt Auskunft über deren Aufbewahrungsort. So können Angehörige im Ernstfall direkt auf alle wichtigen Dokumente zugreifen.

Wickeltische auf der Morgenstelle und im Tal

Auf der Morgenstelle und im Tal gibt es in den meisten zentralen Gebäuden, in einer Damen- und einer Herrentoilette, einen Klappwickeltisch. Hier finden Sie eine Übersicht der WCs mit Wickeltisch.