Universitätsbibliothek

Creative Commons

Was sind Creative-Commons-Lizenzen?

Sobald jemand ein Werk erschafft, entstehen automatisch Urheberrechte zugunsten des Erschaffers. Während man auf die damit verbundenen Urheber-Persönlichkeitsrechte nicht verzichten kann, ist es durchaus möglich, die sog. Nutzungsrechte auch auf andere zu übertragen.
Bei den Nutzungsrechten gilt zunächst zugunsten des Urhebers, dass ihm alle Rechte vorbehalten sind. Das bedeutet, er allein entscheidet, wer, wie und wie lange andere Personen oder Dritte sein Werk verwerten dürfen.
Ausnahmen bilden hierzu nur die gesetzlich festgelegten Ausnahmen, die alle Urheber dulden müssen.
Möchte nun aber jemand anderes als der Urheber ein geschütztes Werk auf eine bestimmte Art und Weise verwenden, bedarf es der Zustimmung des Urhebers. Diese kann er entweder einzeln, z.B. auf direkte Nachfrage, oder pauschal in Form einer Lizenz abgeben.

Und um solche pauschalen standardisierten Lizenzen handelt es sich bei den Creative-Commons-Lizenzverträgen. Das Ziel war es, dem Urheber die Möglichkeit zu bieten, aus dem zuerst geltenden

„Alle Rechte vorbehalten“

auf einfache, verständliche Weise ein

„Manche Rechte vorbehalten“

für alle potentiellen Nutzer des Werkes freizugeben.
Wie weit diese Freigabe erfolgen soll, entscheidet der Urheber durch Wahl der entsprechenden Bausteine, die durch Creative Commons zur Verfügung gestellt werden.

Die Creative-Commons-Lizenzen gibt es seit 2013 in der Version 4.0 international.
Bitte beachten Sie, dass die Vergabe älterer Versionen zwar möglich, aber in den meisten Fällen nicht empfehlenswert ist. Vor allem die Voraussetzungen einer wirksamen Vergabe der alten Lizenzversionen unterscheidet sich von den hier aufgeführten Informationen!

Welche Lizenzbausteine gibt es?

(eScouts der Ruhr-Universität Bochum Christine Ruthenfranz & Matthias Kostrzewa, licensed under CC-BY-SA-4.0)

Insgesamt gibt es vier unterschiedliche Bausteine.

Wie vergibt man eine CC-Lizenz?

Sie können für Ihre Publikation eine Lizenz Ihrer Wahl vergeben.

Seitens der Universitätsbibliothek empfehlen wir die Open-Access-kompatiblen Lizenzen CC-BY und CC-BY-SA. Diese sind auch im Sinne der Open Access-Policy der Eberhardt Karls Universität Tübingen.

Bitte beachten Sie zudem, dass die Förderung von Open-Access-Publikationen nur im Falle einer Lizenzierung unter CC-BY bei Aufsätzen und CC-BY bzw. CC-BY-SA für sonstige Werke erfolgt.

Um eine Creative-Commons-Lizenz für Ihr Werk zu vergeben, müssen Sie hierzu vor allem noch im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte sein.
Haben Sie Ihre Publikation bereits in einem Verlag veröffentlicht, entscheiden die Bestimmungen Ihres Autorenvertrages. Im Falle einer solchen Zweitveröffentlichung müssen der Autorenvertrag und die Lizenz, die Sie vergeben möchten, kompatibel sein! Dies gilt insbesondere auch für kumulative Dissertationen!
Es ist daher stets ratsam, sich bereits vor der Erstpublikation genau zu überlegen, was man in Zukunft alles mit seinem Werk machen möchte und dementsprechend die Rechte an Dritte zu vergeben.

Haben Sie sich für eine der CC-Lizenzen entschieden, muss für eine gültige Vergabe der Lizenztext an die Arbeit gehangen werden. Dies geschieht im Normalfall auf der Rückseite des Titelblattes bzw. im Impressum in Form eines Hinweises mit dem Link zum gewählten Lizenztext. Wichtig ist dabei, dass der Link nicht zu der meistens verwendeten Zusammenfassung führt, sondern zum genauen Lizenztext (s. Bsp.). Sollte es aufgrund des technischen Formats nicht möglich sein einen abrufbaren Link einzufügen, muss der Link ausgeschrieben werden.

Bsp.: This work is licensed under a CC BY 4.0 license.

Eine eigenmächtige Änderung der vorgegebenen Lizenztexte von Creative Commons ist nicht möglich. Die Lizenzverträge gelten bewusst als Standardlizenzverträge, um eine einheitliche Verwendung zu garantieren.

Bitte bedenken Sie, dass eine CC-Lizenz nicht geändert oder nachträglich praktisch wirksam widerrufen werden kann.

Welche Vorteile hat die Vergabe einer CC-Lizenz?

  • Nachnutzung klar geregelt
  • Große Reichweite
  • Schnellere Verbreitung als durch traditionelle Lizenzen
  • Einfacher, unkomplizierter Zugang zu Informationen
  • Keine tieferen juristischen Kenntnisse nötig
  • Förderung von Innovationen und gesellschaftlicher Solidarität