Ab dem 01.01.2013 gelten neue Regeln für den Versand von Packstücken die zu kühlzwecken Trockeneis oder tiefgekühlte Gase wie Stickstoff oder Argon enthalten.
Die Verpackung muss folgende Kriterien erfüllen:
- Die Versandstücke dürfen durch das Kühlmittel nicht beeinträchtigt oder geschwächt werden.
- Die Proben müssen so verpackt werden das eine Bewegung nach der Dissipation des Kühlmittels verhindert wird
- Die Verpackung muss dauerhaft und lesbar gekennzeichnet werden (je nach verwendetem Mittel)
- In Packstücken:
- KOHLENDIOXID, FEST, ALS KÜHLMITTEL
- KOHLENDIOXID, FEST, ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL
- In Cryo-Behältern:
- STICKSTOFF ALS KÜHLMITTEL
- STICKSTOFF ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL
- ARGON ALS KÜHLMITTEL
- ARGON ALS KONDITIONIERUNGSMITTEL
- Das Fahrzeug muss mit dem nebenstehenden Warnschild an allen Zugängen gekennzeichnet sein
- Das Warnschild muss ebenfalls die Angabe über das verwendete Kühlmittel enthalten.
Paketversand national
Für einen Transport von Trockeneis mit einem Paketversand innerhalb Deutschlands ist die Verpackung folgendermaßen zusätzlich zu den Adressinformationen zu beschriften:
"UN 1845 KOHLENDIOXID, FEST, ALS KÜHLMITTEL"
Paketversand international
Die Verpackung besteht aus einem geeignetem Kühlbehälter (Styropobox) und einer für Gefahrgut zugelassenen Kiste aus Pappe, Stahl oder Aluminium.
Kisten aus Pappe sind zu bevorzugen.
Für einen Transport von Trockeneis mit einem Paketversand in das Ausland per Luftfracht ist die Verpackung folgendermaßen zusätzlich zu dem Paketschein zu beschriften:
- Shipper's Name and Address (Absender in Englisch)
- Consignee Name and Address (Empfänger in Englisch, Wichtig: Bezeichnen als Consignee)
- DRY ICE, UN 1845
- _(Net.Weight CO2)___ KG
- Gefahrgutetikett nach ICAO Klasse 9
Achtung: Trockeneis ist im Luftverkehr als Gefahrgut zu handhaben. Lehrgang Versender (A)*** erforderlich!