Neue Satzung für die Sporteingangsprüfung für den außerschulischen Studiengang B.Sc.
Ab diesem Jahr gibt es eine modifizierte Satzung für das Aufnahmeprüfungsverfahren des Studiums im Fach Sportwissenschaft für die B.Sc.-Profile.
Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Aufnahmeprüfung entfällt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die Abiturprüfung im Leistungsfach Sport mit mindestens 9 Notenpunkten bestanden hat. Zudem müssen die Bewerberinnen und Bewerber in vier der folgenden Sportarten eine Prüfung bestehen. Dabei sind jeweils zwei aus dem Bereich der Individualsportarten und zwei aus dem Bereich der Spielsportarten zu wählen.
Achtung: Diese Regelungen gelten nur in Tübingen für den außerschulischen Studiengang B.Sc. Sportwissenschaft mit den Profilen Sportmanagement, Gesundheitsförderung oder Medien und Kommunikation. Für den Lehramtsstudiengang B.Ed. gilt die bisherige Satzung.
In diesem Jahr findet der Haupttermin der Sporteingangsprüfung am 23.05.2025 statt. Anmeldezeitraum ist vom 15. März bis zum 15. Mai. Weitere Informationen zur Sporteingangsprüfung finden Sie hier.