Uni-Tübingen

04.10.2021

Neue Corona-Verordnung

Rundmail des Rektors an alle Beschäftigten und Studierenden

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
liebe Studierende,

die baden-württembergische Landesregierung hat am 20. September eine neue Corona-Verordnung zum Studienbetrieb erlassen. Vor dem Hintergrund zahlreicher Gespräche mit dem Wissenschaftsministerium dürfen wir davon ausgehen, dass mit dem nun vorliegenden Regelwerk die wichtigsten Rahmenbedingungen für das kommende Wintersemester gesetzt sind. Mit der Verordnung macht die Regierung nochmals deutlich, dass die baden-württembergischen Hochschulen so weit wie möglich zur Präsenzlehre zurückkehren sollen. Dabei wird es dennoch darauf ankommen, die noch immer bestehende Infektionsgefahr im Blick zu behalten. Im Folgenden möchte ich Ihnen die Kernpunkte der Verordnung sowie die vom Rektorat festgelegten, ergänzenden Regeln kurz vorstellen:

  • Nach der neuen Verordnung ist die Präsenzlehre an den Hochschulen wieder der Regelfall. Dementsprechend müssen Präsenzlehrveranstaltungen künftig vom Rektorat nicht mehr genehmigt werden.
  • Für alle Präsenzlehrveranstaltungen gilt 3G, das heißt, an einer solchen Lehrveranstaltung darf nur teilnehmen, wer geimpft, genesen oder negativ auf Covid-19 getestet ist. Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind, können durch einen negativen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test nachweisen, dass sie nicht an Covid-19 erkrankt sind. Die entsprechenden Testergebnisse von Antigen-Schnelltests müssen tagesaktuell sein, das heißt, der Test darf zum Zeitpunkt der Lehrveranstaltung maximal 24 Stunden zurückliegen; PCR-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können ein Bußgeld in empfindlicher Höhe nach sich ziehen.
  • Die Universität ist zur Kontrolle des 3G-Status verpflichtet. Die Lehrenden sind verpflichtet, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihrer Lehrveranstaltungen stichprobenartig zu überprüfen. Studierende, die sich der Überprüfung entziehen oder keinen 3G-Nachweis erbringen, sind von der Lehrveranstaltung auszuschließen.
  • Das von der Universität Tübingen entwickelte Modell sieht vor, dass in jeder Lehrveranstaltung eine Stichprobe von zehn Prozent der anwesenden Studierenden einmal pro Woche überprüft wird. Weitere Details entnehmen Sie bitte der folgenden Webseite, auf der das Modell im Detail erläutert wird: https://uni-tuebingen.de/de/217998
  • Die Überprüfung des 3G-Status auf der Basis von Stichproben findet statt im Rahmen eines Modellversuchs und wird von Forschenden des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft methodisch begleitet. Die Universität ist verpflichtet, der Landesregierung alle vier Wochen über den Modellversuch Bericht zu erstatten.
  • Das Rektorat hat entschieden, in Prüfungen auf 3G zu verzichten. Hier werden wir weiterhin auf die Ihnen bekannten Hygieneregeln setzen, die sich in den vergangenen Monaten sehr bewährt und als praktikabel erwiesen haben. Die Details finden Sie im Hygienekonzept der Universität.
  • Bei der Nutzung von Bibliotheken und dem Universitätsarchiv gilt ebenfalls 3G, das heißt Zutritt haben auch hier wieder ausschließlich Personen, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
  • In allen Gebäuden der Universität gilt weiterhin grundsätzlich Maskenpflicht.
  • Auf dem gesamten Universitätsgelände gilt Maskenpflicht auch im Freien, soweit ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Vom Tragen einer Maske kann in Lehrveranstaltungen und Prüfungen abgesehen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten wird. Dies gilt auch für lehrende oder vortragende Personen. Diese sollen aber möglichst 3 Meter Abstand einhalten.
  • Bei Präsenzveranstaltungen ist weiterhin eine Kontaktnachverfolgung für jede einzelne Lehrveranstaltung erforderlich. Wir empfehlen allen Lehrenden den Einsatz einer elektronischen Kontaktnachverfolgung mit Hilfe eines QR-Codes. Informationen zum Einsatz der elektronischen Kontaktnachverfolgung finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/198598. Alternativ dazu können Lehrende nach wie vor auch einen Erfassungsbogen auf Papier nutzen, den Sie auf der Corona-Infoseite zum Download finden (https://uni-tuebingen.de/universitaet/infos-zum-coronavirus/).
  • Eine Kontaktnachverfolgung ist zudem bei der Nutzung von Archiven und Bibliotheken erforderlich. Ausgenommen sind lediglich die Abholung und Rückgabe von Medien in Archiven und Bibliotheken.
  • Die zentrale Verwaltung der Universität und das Technische Betriebsamt haben zwischenzeitlich die große Mehrheit der Veranstaltungsräume im Hinblick auf eine vertretbare Belegung überprüft und die Maximalbelegung festgeschrieben. Hierbei gilt, dass in Lehrveranstaltungen mit bis zu 35 Teilnehmenden die Räume zu 80 Prozent und bei Lehrveranstaltungen mit mehr als 35 Teilnehmenden die Räume zu 60 Prozent ausgelastet werden dürfen. Räume, die für Lehrveranstaltungen mit hohem Praxisanteil genutzt werden (wie bspw. Labore), können mit der vollen Kapazität belegt werden. Die für das Wintersemester 2021/22 verbindlichen Daten finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/einrichtungen/verwaltung/viii-bau-arbeitssicherheit-und-umwelt/abteilung-2/belegung-lehrraeume/ (Achtung Intranet, bitte vorher einloggen)
  • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen erfolgt im Studienbetrieb durch die Nutzerinnen und Nutzer selbst; hierfür werden geeignete Materialien zur Verfügung gestellt. Tuchspender sind vor größeren Hörsälen aufgestellt. Kleine Räume werden mit Packungen versorgt, aus denen Reinigungstücher herausgezogen werden können.

Die baden-württembergische Landesregierung will einen erneuten Lockdown vermeiden. Ich bin davon überzeugt, dass wir an der Universität Tübingen in den Sommermonaten unseren Beitrag dazu geleistet haben. Im Rahmen unserer höchst erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Tübinger Impfzentrum konnten zahlreiche Beschäftigte und Studierende, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten geimpft werden. Zudem wurde allen neu immatrikulierten Studierenden, die in diesem Herbst erstmals an die Universität kommen, eine Impfung gegen Covid-19 angeboten. Eine Umfrage des Instituts für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung ergab, dass 74 Prozent der mehr als 4.000 befragten Studierenden bereits Anfang August vollständig geimpft waren. Weitere 18 Prozent hatten zumindest die erste Impfung erhalten. Dies lässt darauf schließen, dass wir an der Universität Tübingen mit einer außerordentlich hohen Impfquote ins Wintersemester starten werden.

Mir ist völlig bewusst, dass die Impfung keinen vollständigen Schutz bietet. Das gilt auch für alle anderen Maßnahmen, die wir in den vergangenen eineinhalb Jahren eingeführt haben; von der Maskenpflicht über die Abstandsregel, den Einsatz von Schnelltests, die Kontaktnachverfolgung bis hin zum regelmäßigen Lüften. Ich denke, eine kluge Kombination unterschiedlicher Schutzmaßnahmen ist daher der richtige Weg, um in den kommenden Monaten wieder mehr Präsenz in Forschung und Lehre sowie mehr Begegnung im universitären Alltag wagen zu können. Helfen Sie bitte mit dabei, dass wir diesen Weg erfolgreich gemeinsam meistern können.

Mit besten Grüßen und allen guten Wünschen für das kommende Semester

Professor Dr. Bernd Engler
(Rektor)

Back