25.08.2021
Präsenzveranstaltungen mit 3G-Nachweis
Rundmail an alle Beschäftigten und alle Studierenden
Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie schon angekündigt, hat das baden-württembergische Wissenschaftsministerium für das Wintersemester die Rückkehr zur Präsenzlehre ausgerufen. Mit der neuen Verordnung zum Studienbetrieb, die am 24. August in Kraft getreten ist, gelten Präsenzveranstaltungen wieder als Standard. Online-Veranstaltungen bleiben jedoch ein wichtiger Bestandteil des Lehrangebots. Die bisherigen Kapazitätsbeschränkungen für Lehrveranstaltungen in Präsenz entfallen ab sofort, dafür gelten folgende Rahmenbedingungen:
Ab sofort ist für die Teilnahme an sämtlichen Präsenz-Lehrveranstaltungen ein 3G-Nachweis verpflichtend. Für Prüfungsleistungen kann das Rektorat unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen zulassen. Studierende wie auch Lehrende müssen nachweisen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind, oder ein negatives Antigen-Testergebnis vorlegen, das maximal 24 Stunden alt ist. Der Test muss unter Aufsicht bzw. an einer offiziellen Teststation durchgeführt werden – Informationen zu Tübinger Teststationen finden Sie hier: https://www.tuebingen.de/corona#/32271
Bereits bei Veranstaltungen im laufenden Sommersemester müssen Lehrende, die Einhaltung der 3G-Vorgabe bei ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern jeweils zu Beginn einer Veranstaltung überprüfen und das Ergebnis dokumentieren. Als entsprechender Nachweis gilt ein COVID-19-Impfzertifikat auf Papier oder digital oder ein sogenannter Genesenennachweis. Beide Dokumente können z.B. von Apotheken ausgestellt werden. Ein Formular für die Dokumentation der für eine Lehrveranstaltung vorgelegten 3G-Nachweise finden Sie hier: https://eworkflow.uni-tuebingen.de/form/zdv_allgemein_3g
Bitte melden Sie sich als Lehrende, die aktuell und bis zum Ende des Sommersemesters Veranstaltungen in Präsenz durchführen, zudem unbedingt in Ihrem Studiendekanat, um einen 3G-Nachweis zu Ihrer Person vorzulegen. Vorgesetzte werden gebeten, dies entsprechend an Mitarbeitende und Lehrbeauftragte zu kommunizieren.
Für das Wintersemester wird die Universität ein geeignetes Verfahren entwickeln, mit dem sich das Vorgehen durch 3G-Stichproben vereinfacht – wir informieren Sie dazu rechtzeitig.
Es gelten weiterhin die Vorgaben des Hygienekonzepts: Bitte tragen Sie in Universitätsgebäuden einen medizinischen Mundschutz und halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
Das Rektorat wünscht sich ebenfalls, im Wintersemester deutlich mehr als 50 Prozent aller Lehrveranstaltungen wieder auf dem Campus stattfinden zu lassen.
Dennoch müssen wir mit Vorsicht agieren und werden alles tun, um Präsenzlehre mit einem hohen Niveau des Infektionsschutzes zu verknüpfen.
Wir bitten Sie nochmals, nach Möglichkeit die bestehenden Impfangebote zu nutzen. Seit dem 16. August ist das Impfzentrum wieder in der Alten Archäologie (Wilhelmstraße 9) angesiedelt und bietet dort bis zum 30.
September Corona-Impfungen an. Beschäftigte und Studierende können sich hier weiterhin schnell und einfach impfen lassen. Alle Infos sowie den Anmeldelink finden Sie unter www.uni-tuebingen.de/impfen .
Die aktuelle Verordnung zum Studienbetrieb gilt vorerst bis 13. September. Auch wenn sich an der wesentlichen Stoßrichtung nichts ändern wird, müssen weitere Verordnungen das Infektionsgeschehen und bundespolitische Entscheidungen berücksichtigen. Wir halten Sie zu allen Änderungen auf dem Laufenden, das Hygienekonzept der Universität wird regelmäßig aktualisiert.
Mit besten Grüßen
Professor Dr. Bernd Engler
(Rektor)