Uni-Tübingen

Sommerschulen und Kurzzeitprogramme

Knappes Zeitbudget und knapper Geldbeutel? Dennoch Lust auf Universität im Ausland? Kein Problem: Für Tübinger Studierende, die kein komplettes Semester oder länger im Ausland studieren wollen, gibt es ein breites Angebot von Sommerschulen und Kurzzeitprogrammen an unseren ausländischen Partnerhochschulen. 

CIVIS Blended Intensive Programmes (BIP)

Im Rahmen der CIVIS Allianz, zu der die Universität Tübingen gehört, können Studierende mehrmals im Jahr an Blended Intensive Programmes (BIP) teilnehmen. Das ERASMUS+ Kurzzeitprogramm besteht aus Online-Kursen zusammen mit einem einwöchigen Studienaufenthalt an einer der CIVIS Partneruniversitäten.

Kontakt: civis.mobilityspam prevention@uni-tuebingen.de

Zum Kurskatalog mit den aktuellen Kursen und Link zum Bewerbungsportal: https://civis.eu/en/civis-courses

Bewerbungsverfahren

  1. Besuchen Sie eine ERASMUS+ Informationsveranstaltung und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem/der Erasmus-Fachkoordinator*in des jeweiligen Fachbereichs. Klären Sie mit den Fachkoorinator*innen der Universität Tübingen ab, ob eine Anerkennung der Leistungen möglich ist und wie der Ablauf ist. Liste der ERASMUS-Partnerhochschulen und der Fachkoordinator/inn/en
  2. Klicken Sie im CIVIS-Kurskatalog auf das gewünschte BIP und führen Sie die Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist durch. Sie dürfen sich für max. 2 BIP-Kurse bewerben!
  3. Dozierende der BIPs (Program Coordinators) und das ERASMUS-Team werten Ihre Bewerbung aus.
  4. Wenn Sie eine Zusage erhalten, werden Ihnen im Anschluss alle erforderlichen ERASMUS-Dokumente vom International Office der Universität Tübingen zugesandt.

Teilnahmebedingungen

Um an einem BIP-Programm teilnehmen zu dürfen und sich für ein ERASMUS+ Stipendium zu qualifizieren, gelten die folgenden Bedingungen:

  • Ordentlich an der Universität Tübingen eingeschrieben während der Bewerbungsphase, sowie während der kompletten BIP-Programmlaufzeit (virtuelle und pysische Phase).*
  • Sie streben einen Studienabschluss an der Universität Tübingen an. Als exchange student können Sie leider nicht teilnehmen.
  • Sie dürfen nicht gleichzeitig an einem anderen Studierendenprogramm im Ausland teilnehmen.
  • Sie dürfen nicht gleichzeitig weitere Stipendien beziehen wie ERASMUS+, DAAD-Stipendium, BW-Stipendium, PROMOS etc.
  • Sie müssen an beiden Teilen des Programms, virtuell und physisch, teilnehmen.
  • Wurden Sie für 2 BIPs ausgewählt, dürfen sich die physischen Phasen nicht überschneiden und zeitlich nicht aneinander angrenzen.
  • Sie müssen mindestens 3-6 ECTS im BIP Kurs erreichen, aber nicht anrechnen lassen.
  • Die Teilnahme ist auch ohne Inanspruchnahme des Mobilitätzuschusses (als sog. 'Zero-Grant-Studierende') möglich, sofern die gültigen ERASMUS-Bedingungen erfüllt sind. ERASMUS-Studierende der Universität Tübingen (auch Zero-Grant-Studierende) können nicht durch das Baden-Württemberg-Stipendium gefördert werden.

* nicht immatrikulierte Doktoranden/Doktorandinen dürfen teilnehmen, wenn sie einen alternativen Nachweis der Hochschulzugehörigkeit erbringen können.

ERASMUS+ Dokumente

Folgende ERASMUS+ Dokumente müssen Sie fristgerecht und vollständig einreichen, um ein Mobilitätsstipendium zu erhalten:

VOR dem Aufenthalt:

  • Angaben zur Person und zum Studium
  • Learning Agreement (Lernvereinbarung): muss die Unterschriften von Ihnen, der Fachkoordination an der Universität Tübingen und der Fachkoordination an der Partneruniversität enthalten.
  • Grant Agreement: muss von Ihnen 2-fach per Hand in Papierform unterzeichnet und im International Office abgegeben werden.
  • Optional: Ehrenwörtliche Erklärung zum Social Top Up
  • Optional: Ehrenwörtliche Erklärung zum Green Mobility Top Up

WÄHREND des Aufenthaltes:

  • Confirmation of Attendance: nur gültig mit Unterschrift und Stempel der Partneruniversität

NACH dem Aufenthalt:

  • Erfahrungsbericht
  • EU-Survey (Online-Umfrage): der Link wird automatisch von der EU-Kommission verschickt
  • Transcript of Records (Datenabschriftsblatt) der an der Partneruniversität erbrachten Leistungen
  • Optional: Anerkennungsnachweis 

HINWEISE:

  • Nehmen Sie an zwei BIPs teil, müssen Sie alle Dokumente in 2-facher Ausfertigung einreichen.
  • Auch als "zero-grant" Teilnehmende/r müssen Sie alle Dokumente einreichen.
  • Allgemeine Informationen der Universität Tübingen zum ERASMUS+ Programm

Hinweise zum Mobilitätsstipendium

  • Das ERASMUS+ Mobilitätsstipendium kann für die An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung an der Partneruniversität verwendet werden.
  • Das ERASMUS+ Stipendium ist ein Zuschuss und deckt nicht die kompletten Ausgaben Ihres Aufenthaltes.
  • Die Universität Tübingen kann keine zusätzlichen Reisetage auszahlen.
  • Nur wenn alle hier genannten ERASMUS+ Dokumente fristgerecht und vollständig erfüllt werden, können Sie eine ERASMUS+ Mobilitätsförderung erhalten.
  • Es müssen mind. 3 bzw. 6 ECTS Punkte erreicht werden. Ansonsten kann es zur Rückforderung des Stipendiums kommen!
  • Auszahlunsregelungen: 80% des Erasmus-Stipendiums werden VOR der physischen Phase zugeteilt, 20% NACH Einreichen des Transcript of Records.
  • Wir bitten Sie unbedingt eine Vorfinanzierung für den Aufenthalt einzukalkulieren!

Weitere Informationen zum Thema Finanzierung:

Reiseplanung und Unterkunft

  • Sie sind selbständig für die Planung und Organisation der An- und Abreise, sowie der Buchung einer Unterkunft verantwortlich.
  • Kontaktieren Sie ggf. im Vorfeld die Koordinator*innen der CIVIS Partneruniversität um sich nach Tipps zu erkundigen.
  • Wir bitten Sie unbedingt eine Vorfinanzierung für den Aufenthalt einzukalkulieren!
  • Bitte bewahren Sie Reisebelege, z.B. Nachweise für Green Mobility für 5 Jahre auf.