Uni-Tübingen

FAQ für internationale Studierende:
Nach dem Studium

Wo kann ich mich über die beruflichen Perspektiven nach meinem Studium informieren?

Wie lange darf ich als Nicht-EU-Bürger*in nach Abschluss meines Studiums in Deutschland bleiben, um eine Arbeit zu suchen?

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie beim Ausländeramt einen Aufenthaltstitel für die Suche nach einem Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz in Deutschland beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer von maximal 18 Monaten vergeben.

Darf ich nach meinem Studienabschluss mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitssuche auch einer fachfremden beruflichen Tätigkeit nachgehen?

Nach Abschluss des Studiums an einer deutschen Hochschule sind Sie nicht mehr an die Beschränkungen für die Arbeit während des Studiums (120 ganze Tage bzw. 240 halbe Tage) gebunden. Sie können bis zum Beginn einer Vollzeitbeschäftigung in jeder Art von Job arbeiten und das Einkommen als Nachweis für eine ausreichende Finanzierung verwenden. Nach 18 Monaten benötigen Sie eine Ihrer Qualifikation entsprechende Stelle, um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.

Wie kann ich nach dem Abschluss meines Studiums mit der Universität Tübingen in Verbindung bleiben?

Das Ehemaligen-Netzwerk ermöglicht es Ihnen, nach Ihrem Abschluss mit der Universität Tübingen verbunden zu bleiben, und bietet Veranstaltungen für Alumnis, Unterstützung bei der Karriereplanung sowie Förderprogramme an.


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