Uni-Tübingen

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung. In Deutschland wird es 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bezahlt. Bei Mehrlingsgeburten bis 12 Wochen nach der Geburt. Studentinnen haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, das zu Beginn der Mutterschutzfrist noch besteht oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber/der Arbeitgeberin zulässig aufgelöst wurde oder das Arbeitsverhältnis erst nach dem Anfang der Schutzfrist beginnt.

Sind Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, so ist das Mutterschaftsgeld direkt bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Zusätzlich muss die Bescheinigung des Arztes/der Ärztin über den voraussichtlichen Entbindungstermin beigelegt werden.