Uni-Tübingen

Personalversammlungen

Allgemeine Info zu Personalversammlungen

Es findet jährlich mindestens eine Personalversammlung an der Universität Tübingen statt. Alle Beschäftigten haben das Recht, an der Personalversammlung teilzunehmen. Diese findet grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Die Teilnahme bedarf nicht der Zustimmung der Vorgesetzten (siehe dazu auch das Landespersonalvertretungsgesetz § 51). Wird Ihnen die Teilnahme durch Vorgesetzte verweigert, wenden Sie sich bitte an den Personalrat. Wenn der Betrieb in einer Einrichtung nicht aufrecht erhalten werden kann, weil die Beschäftigten zur Personalversammlung gehen, kann die Einrichtung für die Dauer der Versammlung geschlossen werden.

Personalversammlungen sind ein wichtiges Instrument der Personalratsarbeit. Die Versammlungen dienen zur Information der Beschäftigten über die aktuellen Aufgaben des Personalrats aber auch über Entwicklungen und Probleme innerhalb der Universität. Die Beschäftigten sind aufgefordert, ihre Meinung auf der Versammlung zu äußern.

Präsentationen und Berichte zu vorherigen Personalversammlungen (PV)

Um die Präsentationen der Personalversammlungen zu sehen, müssen Sie sich im Intranet der Universität Tübingen anmelden.