Welche Fächer können als Erweiterungsfach studiert werden?
In unserer Übersicht "Fächerangebot" finden Sie in der letzten Spalte alle Angaben dazu, ob ein Lehramtsfach als drittes Erweiterungsfach studiert werden kann, ob das Studium zum Sommer- und/oder Wintersemester aufgenommen werden kann, ob es eine Zulassungsbegrenzung gibt und ob Vorleistungen erbracht werden können.
Was bedeuten Hauptfach-Umfang (HFU) und Beifach-Umfang (BFU)?
Bei einigen Fächern können Sie selbst wählen, ob Sie das Erweiterungsfach im HFU studieren möchten oder im BFU (siehe Übersicht Fächerangebot). Der HFU umfasst 120 CP und entspricht damit in etwa einem vollen Bachelor- und Master of Education Fachstudium - damit kann das Fach später bis zum Abitur unterrichtet werden. Der BFU umfasst 90 CP, was ungefähr dem Umfang eines Bachelor of Education entspricht - allerdings kann das Erweiterungsfach im BFU später auch nur bis Klasse 10 unterrichtet werden.
Wie lange dauert ein Erweiterungsfachstudium?
Die Regelstudienzeit für Erweiterungsfächer im HFU beträgt 4 Semester, die für Erweiterungsfächer im BFU beträgt 3 Semester. Diese Regelstudienzeit orientiert sich an dem Fall, dass Sie nur das Erweiterungsfach studieren, z.B. nach einem abgeschlossenen Lehramtsstudium. Wenn Sie das Erweiterungsfach parallel zu Ihrem regulären Master of Education studieren, haben Sie natürlich eine größere zeitliche Auslastung. Die maximal erlaubte Höchststudiendauer beträgt daher grundsätzlich im HFU 12 Semester und im BFU 9 Semester.
Wie schreibe ich mich für ein Erweiterungsfachstudium ein?
Beim Erweiterungsfachstudium handelt es sich um einen ergänzenden Masterstudiengang. Die Voraussetzung für die Einschreibung ist, dass Sie bereits im regulären Master of Education eingeschrieben sind oder diesen bereits abgeschlossen haben (d.h. Sie können das Erweiterungsfach auch noch nachträglich studieren, also nach einem abgeschlossenen Lehramtsstudium). In den zulassungsfreien Fächern können Sie sich direkt einschreiben - entweder im Zuge der Ein- oder Umschreibung in den Master of Education oder mit einem Antrag auf Umschreibung in Masterstudiengänge. Oder, falls Sie nachträglich (z.B. nach abgeschlossenem regulären Lehramtsstudium) nur in den ergänzenden Masterstudiengang Erweiterungsfach eingeschrieben werden möchten, mittels eines PDF-Antrags in Papierform.
ACHTUNG: Für die zulassungsbeschränkten Erweiterungsfächer Biologie, Erziehungswissenschaft und Sport müssen Sie sich vor der Ein- oder Umschreibung fristgerecht (15.07.) bewerben! Eine Immatrikulation ist nur nach erfolgter Zulassung möglich.
Was sind Vorleistungen und wie kann ich diese erbringen?
In den meisten zulassungsfreien Erweiterungsfächern (siehe Übersicht Fächerangebot) ist es möglich, bereits im Bachelor of Education sog. "Vorleistungen" für das angestrebte Erweiterungsfach zu erbringen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich bereits mind. im dritten Fachsemester befinden. Über einen Antrag auf Umschreibung in grundständige Studiengänge, den Sie beim Studierendensekretariat einreichen, lassen Sie sich für die Vorleistungen freischalten und können auf ALMA entsprechend Veranstaltungen belegen - allerdings sind als Vorleistung nur Veranstaltungen auf Bachelorniveau erlaubt. Wenn Sie sich nach dem Wechsel in den regulären Master of Education auch offiziell in das Erweiterungsfach einschreiben, werden Ihnen diese Vorleistungen entsprechend angerechnet. Unabhängig davon, wieviele Vorleistungen Sie für das Erweiterungsfach erbracht haben, werden Sie bei der offiziellen Immatrikulation in den Master of Education Erweiterungsfach in das erste Semester eingeschrieben.
Berufliches Lehramt: Studierende im beruflichen Lehramt dürfen leider keine Vorleistungen für das Erweiterungsfach erbringen, da in der Verwaltung die Vorleistung für das Erweiterungsfach technisch gesehen als Zusatzfach organisiert wird und das nur innerhalb eines Studiengangs möglich ist. Das Erweiterungsfach kann aber im beruflichen Lehramt nur nach der Prüfungsordnung für das gymnasiale Lehramt studiert werden, da es für das berufliche Lehramt keine eigene Prüfungsordnung für das Erweiterungsfach gibt. Damit ist es aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich, im beruflichen Lehramt Vorleistungen für das Erweiterungsfach zu erbringen.
Wie schließe ich ein Erweiterungsfachstudium ab?
Um das Erweiterungsfachstudium abzuschließen, muss eine Masterarbeit geschrieben werden.
Was bringt mir ein Erweiterungsfachstudium? Welche Vorteile habe ich?
Ein Erweiterungsfach bringt einen deutlichen Mehraufwand im Studium mit sich, darüber sollte man sich im Vorfeld im Klaren sein. Aber: Durch ein drittes Erweiterungsfach können Sie zum einen Ihr Fächerprofil erweitern und damit Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. Zum anderen können Sie das Erweiterungsfach in die Berechnung Ihrer Leistungszahl mit einrechnen lassen und damit Ihre Einstellungschancen erhöhen. Da es sich beim Erweiterungsfachstudium um eine freiwillige Zusatzleistung handelt, wird jeweils eine Vergleichsberechnung mit und ohne Erweiterungsfach durchgeführt. Nur die jeweils bessere Note aus der Vergleichsberechnung wird bei der Berechnung der Leistungszahl berücksichtigt, eine Verschlechterung durch das Erweiterungsfach ist damit nicht möglich.
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