Die Vereinigung für Koreaforschung erstattet auf Antrag die vorher bewilligten Reisekosten für Konferenzteilnehmer.
Bitte reichen Sie die Belege bis zum 25.11.2014 ein, um eine Kostenabrechnung noch in diesem Jahr zu ermöglichen.
Die Kosten für eine Übernachtung, und zwar vom 14. auf den 15.11.2014 in einem der beiden reservierten Konferenzhotels, werden seitens der Veranstalter getragen. Diese werden der VfK direkt durch die Hotels in Rechnung gestellt.
Die Konferenzteilnehmer zahlen somit nur die Nächte , die Sie ohnehin selbst tragen müssen. Ein Erstattungsantrag ist daher nicht erforderlich.
Sollten Sie Übernachtungen in einem anderen Hotel gebucht hat, so können wir diese leider aus organisatorischen Gründen nicht übernehmen.
Wir bitten um Mitteilung bis zum 15. Oktober 2014, sollten Sie nicht in unseren Konferenzhotels übernachten, so dass wir die Zimmer rechtzeitig stornieren können.
Die VfK erstattet die Reisekosten in Höhe von maximal 250 EUR pro Teilnehmer (2. Klasse). Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie eine Reisemöglichkeit wählen könnten, die möglichst günstig und zumutbar ist.
Wir weisen darauf hin, dass Konferenzteilnehmer aus Korea keine Erstattungen für Reisekosten jeglicher Art erhalten, d.h. auch keine Erstattungen für Fahrten innerhalb von Deutschland.
Erstattungsverfahren
Bitte übergeben oder übersenden Sie uns per Post das
an
AOI Abt. für Sinologie und Koreanistik
Jee-Un Kim
Wilhelmstr. 133
72074 Tübingen
Bei Fragen können Sie sich ebenfalls gern an Frau Kim wenden.
Das Antragsformular für die Erstattung der Reisekosten steht hier zum Download bereit.
Zudem erhalten Sie dieses auch vor Ort während der Konferenz ausgehändigt.