Zentrum für Islamische Theologie (ZITh)

Masterprüfung (M.A. - ITEK)

Alle erforderlichen Dokumente finden Sie im Downloadbereich.

Die nachfolgenden Informationen sind allesamt in der Prüfungsordnung nachzulesen. Relevant sind insbesondere im Allgemeinen Teil die §§ 7 –  8, 15 – 17, 20 – 25, 27 – 28 und im Besonderen Teil die §§ 8 – 10.

Die Masterprüfung besteht neben den geforderten Studienleistungen und etwaig geforderten Ergänzungsleistungen aus studienbegleitenden Prüfungsleistungen und der Masterarbeit sowie einer mündlichen Abschlussprüfung am Ende des Master-Studiums über den Inhalt der Masterarbeit sowie ein weiteres Thema und einem zur Masterarbeit gehörenden Abschluss-Kolloquium. Die Masterprüfung ist bestanden, wenn diese Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht wurden. Im Besonderen Teil bzw. dem Modulhandbuch ist geregelt, in welchen Modulen endnotenrelevante studienbegleitende Prüfungsleistungen zu erbringen sind.

Bildung der Master-Gesamtnote

Die Gesamtnote der Masterprüfung ergibt sich unter Berücksichtigung der weiteren Regelungen in § 21 des Allgemeinen Teils dieser Ordnung zu 20% aus der Note des Moduls Masterarbeit (Masterarbeit und eventuell in der Tabelle in § 3  für dieses Modul vorgesehene weitere Leistungen) und zu 80% aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Durchschnitt aller Noten der übrigen benoteten Module.

Abschlusszeugnis

Hat der Kandidat oder die Kandidatin die Master-Prüfung bestanden, so erhält er oder sie ein Zeugnis. In das Zeugnis wird die Master-Gesamtnote und das Thema der Masterarbeit eingetragen. Das Zeugnis wird von dem Geschäftsführenden Direktor oder der Geschäftsführenden Direktorin des Zentrum für Islamische Theologie und von dem oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet. Es trägt das Datum des Tages, an dem die letzte zur Master-Prüfung gehörende Prüfungsleistung erbracht worden ist. Es wird in deutscher Sprache ausgestellt, auf Antrag wird eine Übersetzung in englischer Sprache ausgehändigt.

Masterarbeit

Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit. Sie soll zeigen, dass der Verfasser oder die Verfasserin in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die so gewonnenen Ergebnisse sachgerecht schriftlich darzustellen. Das Thema ist im weitesten Sinne dem Bereich der Islamischen Theologie zu entnehmen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit

Zur Masterarbeit sowie einer etwaig geforderten mündlichen Abschlussprüfung am Ende des Master-Studiums, mündlichen Prüfung über den Inhalt der Masterarbeit und / oder dem etwaig geforderten, zur Masterarbeit gehörigen Abschluss-Kolloquium kann nur zugelassen werden, wer:

  1. die für die Zulassung zu diesem Studiengang geforderten Voraussetzungen erfüllt und an der Universität Tübingen im betreffenden Fach des Master-Studienganges eingeschrieben ist,
  2. den Prüfungsanspruch (§ 32 Abs. 5 LHG) im betreffenden Fach des Master-Studienganges oder in einem verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt an einer Hochschule nicht verloren hat,
  3. die ECTS-Punkte der Module Ma 1 bis Ma 3 (insg. 27 ECTS):

Modul-kürzel

Titel der Veranstaltung

Art der

Lehrform

ECTS

Ma 1

Die Geschichte und Gegenwart des Islams in Europa

S

6

Ma 1

Die Geschichte und Gegenwart des Islams in Europa

Ü

3

Ma 2

Europäische Herausforderungen des Islamischen Rechts

S

6

Ma 2

Europäische Herausforderungen des Islamischen Rechts

Ü

3

Ma 3

Islam and Religious Pluralism –Muslim Perceptions of the Religious “Other”

S

6

Ma 3

Islam and Religious Pluralism –Muslim Perceptions of the Religious “Other”

Ü

3

Gesamt:

27

erworben hat.

Zulassungsverfahren

Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit sowie der etwaig geforderten mündlichen Abschlussprüfung am Ende des Master-Studiums, mündlichen Prüfung über den Inhalt der Masterarbeit und / oder dem etwaig geforderten, zur Masterarbeit gehörigen Abschluss-Kolloquium (Meldung) ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu stellen. In ihm ist der Studiengang anzugeben und gegebenenfalls die vom Kandidaten oder von der Kandidatin als Prüfer oder Prüferin vorgeschlagene Person zu benennen. Die Entscheidung über den Antrag obliegt dem Prüfungsausschuss, es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Prüfers. Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich.

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. das aktuelle Transcript of Records
  2. Immatrikulationsbescheinigung
  3. eine Erklärung darüber, ob der Kandidat oder die Kandidatin den Prüfungsanspruch (§ 32 Abs. 5 LHG) im Master-Studiengang oder in einem nach § 11 Abs. 2 verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt an einer Hochschule verloren hat und ob er oder sie sich in einem laufenden Prüfungsverfahren in demselben oder einem nach § 11 Abs. 2 verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt befindet. (Diese Erklärung ist bereits im Zulassungsantrag zur Masterarbeit implementiert.)

Der Kandidat oder die Kandidatin gilt als zugelassen, wenn der Antrag nicht innerhalb von zwei Wochen abgelehnt wird.

Thema der Master-Arbeit

Das Thema der Masterarbeit wird vom Kandidaten vorgeschlagen, d.h. die Themenwahl ist grundsätzlich frei. Das endgültige Thema wird jedoch (in Absprache mit dem Prüfungskandidaten) vom Prüfer gestellt. Bei der ersten Besprechung des Themas mit dem gewünschten Prüfer / Betreuer wird empfohlen, ein einseitiges Kurzexposee vorzulegen, welches die Fragestellung, eine Grobgliederung der Arbeit und die zentrale Literatur beinhaltet. Dieses Kurzexposee ist Grundlage des Beratungsgesprächs in der Sprechstunde.

Findet der oder die Studierende keine Themenstellung für die Masterarbeit, so sorgt der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf schriftlichen Antrag dafür, dass der oder die Studierende rechtzeitig ein Thema für die Masterarbeit erhält. Das Thema wird über den Prüfungsausschuss ausgegeben. Dem oder der Studierenden ist Gelegenheit zu geben, Vorschläge für das Thema der Masterarbeit zu machen; ein Anspruch auf deren Berücksichtigung besteht jedoch nicht.

Umfang der Masterarbeit

Ca. 50-70 Seiten, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie Anhänge sind nicht eingeschlossen.

Formale Gestaltung

Rand oben / links / rechts

2,5 cm

Schriftgröße

12 pt

Zeilenabstand

1,5

Zeilenabstand bei Anmerkungen und Literaturverzeichnis

1,0

 Bitte bemühen Sie sich um einen grammatikalisch und orthographisch fehlerfreien Text und einen guten Stil. Beides wird bei der Benotung berücksichtigt.

Bitte halten Sie Ihre Arbeit schlicht und professionell und verzichten Sie auf Bilder und Farben, sofern diese nicht aus inhaltlichen Gründen unbedingt erforderlich sind.

Das Deckblatt der Masterarbeit muss folgende Angaben enthalten:

  • Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Zentrum für Islamische Theologie
  • Masterarbeit, Titel
  • Name des Verfassers / der Verfasserin
  • Matrikelnummer
  • Name des Prüfers / der Prüferin
  • Abgabedatum

Das Logo der Uni dürfen Sie auf dem Deckblatt nicht verwenden.

Bearbeitungsfrist

Die Bearbeitungsfrist der Masterarbeit beträgt 4 Monate (16 Wochen), das Thema ist so festzulegen und die Aufgabenstellung ist vom Betreuer oder von der Betreuerin so zu begrenzen, dass die Masterarbeit innerhalb dieser Frist angefertigt werden kann. Die Bearbeitungsfrist beginnt mit dem Bekanntgeben des Themas. Bitte beachten Sie, dass das Anmeldeformular zur Master-Arbeit erst nach der Zulassung zur Master-Arbeit ausgehändigt wird!

Nicht fristgerecht eingereichte Arbeiten werden mit „nicht ausreichend“ bewertet.

Verlängerung der Bearbeitungsfrist

Die Abgabefrist kann in begründeten Fällen auf Antrag vom Prüfungsausschuss verlängert werden. Der Antrag ist innerhalb der Bearbeitungsfrist zu stellen. Bitte belegen Sie die Gründe für Ihren Antrag in Ihrem eigenen Interesse (ärztliches Attest etc.).

Rückgabe des Themas

Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden; in diesem Fall beginnt die Frist für die Bearbeitung des Themas erneut von vorne zu laufen. Die Möglichkeit zur Rückgabe eines Themas kann nur einmalig in Anspruch genommen werden.

Wiederholung der Master-Arbeit

Eine Masterarbeit, die nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, kann einmal wiederholt werden; eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Der Antrag auf Wiederholung muss spätestens zwei Monate nach Bestandkraft des Prüfungsbescheides eingereicht werden; bei Versäumnis dieser Frist erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, der oder die Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Eine Rückgabe des Themas ist bei einer Wiederholung jedoch nur dann zulässig, wenn der oder die Studierende bei der Anfertigung seiner oder ihren ersten Arbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.

Die Wiederholung einer bestandenen Masterarbeit ist nicht zulässig.

Sprache

Die Arbeit soll, soweit im Besonderen Teil dieser Ordnung nichts Abweichendes geregelt ist, nach Wahl des oder der Studierenden in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein; über Anträge auf Abfassung in einer anderen Sprache entscheidet der Prüfungsausschuss.

Abgabe

Die fertige Masterarbeit ist innerhalb der Bearbeitungsfrist in zwei gebundenen Exemplaren und zusätzlich in elektronischer Fassung als pdf-Datei bei Frau Dietz abzugeben. Legen Sie außerdem die vorgesehene eidesstattliche Erklärung (s. Downloadbereich) bei. Vor Plagiaten wird dringend gewarnt; sie führen zur Aberkennung der Leistung.

Bewertungsverfahren

Das Bewertungsverfahren dauert ca. 4 Wochen. Die Masterarbeit wird von zwei Personen als Prüfer oder Prüferinnen bewertet, von denen eine der Betreuer oder die Betreuerin der Arbeit sein kann. Weichen die Einzelbewertungen um mehr als eine ganze Notenstufe voneinander ab oder lautet eine von ihnen „nicht ausreichend“, holt der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Bewertung eines weiteren Prüfers oder einer weiteren Prüferin ein. Liegt das Ergebnis vor, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Das Ergebnis erfahren Sie dann beim Prüfungsausschuss.

Mündliche Prüfung

Nach Bekanntgabe der Note der Masterarbeit muss innerhalb von 8 Wochen eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Die mündliche Prüfung besteht aus der Verteidigung der Masterarbeit und einem weiteren Thema aus einem der Fachbereiche der Islamischen Theologie. Für das weitere Prüfungsthema sprechen Sie bitte mit einer oder einem für den jeweiligen Fachbereich Ihres angestrebten Prüfungsthemas zuständigen Dozenten oder Dozentin ab. Dieser Dozent oder diese Dozentin wird Sie u.a. auch bei der mündlichen Prüfung prüfen.

Die mündliche Prüfung wird von zwei Personen als Prüferinnen oder Prüfer bewertet und findet in zusätzlicher Gegenwart eines Beisitzers oder einer Beisitzerin statt. Ein Prüfer oder eine Prüferin ist der Betreuer oder die Betreuerin der Masterarbeit. Der Zweitprüfer wird aus dem jeweiligen Fachbereich des weiteren Prüfungsthemas gewählt. Für die Benotung gilt § 14 der Prüfungsordnung.

Kolloquium

Im Rahmen des Moduls „Masterarbeit und Kolloquium“ (Ma 9) muss ein Kolloquium besucht werden, in welchem der bzw. die Studierende Sein bzw. Ihr Masterarbeits-Thema vorstellt. Teilnahmevoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Module Ma 1 – Ma 3.