Uni-Tübingen

Änderung der Arbeit bei Eintritt einer schweren Erkrankung oder Pflege eines nahen Angehörigen

Kurzzeitige Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge

Dem formlosen Antrag an die Personalabteilung bitte eine Bescheinigung der behandelnden Ärztin/des Arztes beilegen, aus der die Notwendigkeit der Anwesenheit der/des Beschäftigten zur vorläufigen Pflege ersichtlich wird.

Längerfristige Arbeitsbefreiung ohne Fortzahlung der Bezüge

 

Familiengerechte Arbeitszeit

Möchten oder können Sie die vom Gesetzgeber speziell geschaffenen Möglichkeiten zur Vereinbarkeit einer Pflegesituation mit der Erwerbsarbeit nicht in Anspruch nehmen, da sie beispielsweise die damit verbunden finanziellen Einbußen nicht ausgleichen können oder Ihnen das eingeräumte Maximum von 2 Jahren bei der Familienpflegezeit nicht ausreicht, so können Sie auch eine familiengerechte Arbeitszeit beantragen (§13 Chancengleichheitsgesetz für den öffentlichen Dienst) oder sich die Möglichkeit des Wechsels in generelle Teilzeit (nicht öffentlicher Dienst) überlegen.

Wenn Sie in die Situation kommen, sich um ein pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern zu müssen, sollten Sie sich zunächst an die Ihnen vorgesetzte Führungskraft wenden. Gemeinsam können die nächsten Schritte besprochen werden. Unterstützung und Beratung erhalten Sie außerdem bei uns, oder beim: