Stiftungen und Stipendien
Stiftungen
Eine finanzielle Entlastung kann die Förderung über eine Stiftung sein. In Deutschland gibt es Stiftungen, die sich ausschließlich an Familien und Mütter richten und diese bei geringem Einkommen und finanziellen Notsituationen unterstützen. Die "Bundesstiftung Mutter und Kind" oder die "Landesstiftung Familie in Not" sind solche.
Darüber hinaus gibt es bei Stiftungen, die die Grundförderung der Studierenden gewährleisten, wie z.B. die Begabtenförderungswerken, zusätzliche Gelder, wenn Kinder im Haushalt leben. Zum Beispiel in Form eines Kinderzuschlags oder Kinderbetreuungsgeld.
Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung Mutter und Kind hilft schwangeren Studierenden in finanziellen Notlagen und stellt beispielsweise finanzielle Mittel für die Erstausstattung des Babys, für Umstandskleidung, Kinderzimmereinrichtung, Kautions- und Umzugskosten, Unterstützung zum Lebensunterhalt bei Wiederaufnahme des Studiums oder für die Betreuung des Kleinkindes zur Verfügung.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Schwangere einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben:
Die Studierende:
- befindet sich in einer finanziellen Notlage und hat keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder die vorhandenen Möglichkeiten reichen nicht aus (z.B. Sozialhilfe).
- überschreitet eine bestimmte Einkommensgrenze nicht.
- hält sich ständig in Baden-Württemberg auf.
Leben Sie in einem anderen Bundesland, müssen Sie die Leistungen bei den dort zuständigen Stellen beantragen. - kann die Schwangerschaft durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
- muss sich von einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in einem persönlichen Gespräch beraten lassen.
Diese Beratungen sind kostenlos.
Die Dauer und Höhe der bewilligten Mittel hängt maßgeblich von den persönlichen Umständen ab. Anträge auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ können nur im Rahmen einer Schwangerschaftsberatung bzw. Schwangerschaftskonfliktberatung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an eine entsprechende Beratungsstellen für Familien oder Schwangere, wie Landratsamt Tübingen Abteilung Gesundheit, Pro Familia, die Diakonie oder Caritas. Um einen Antrag bei einer kirchlichen Einrichtung zu stellen, müssen Sie keiner Konfession angehören.
Hinweis: Gesetzliche Ansprüche (z.B. auf Sozialhilfe) haben Stiftungsleistungen gegenüber Vorrang. Sie müssen daher zuerst vorhandene gesetzliche Leistungen sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe ausschöpfen.
WICHTIG: Die Leistungen müssen vor der Geburt des Kindes beantragt werden!
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Bundesstiftung Mutter und Kind.
Landesstiftung Familie in Not
Die Stiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis (zum Beispiel Krankheit, Tod, längere Arbeitslosigkeit, Scheidung, Geburt eines Kindes) in Not geraten sind. Die Höhe der Unterstützung ist abhängig vom Einkommen und der Notlage.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Landesstiftung Familie in Not.
Stipendien
Der Stipendienfinder des Bundesministerium für Bildung und Forschung kann Ihnen beim Finden eines geeigneten Stipendiums weiter helfen: https://www.stipendienlotse.de/
Ein weiterer Stipendienfinder im Netz: http://www.mystipendium.de/