Uni-Tübingen

Wohngeld

In der Regel erhalten Studierende kein Wohngeld, da sie entweder Leistungen nach BAföG erhalten oder ihr oder das Einkommen der Eltern zu hoch ist. Es gibt aber Ausnahmen.

Gründe hierfür können beispielsweise sein, wenn BAföG als Bankdarlehen bezogen wird oder die Förderungshöchstdauer überschritten worden ist. Ein weitere Anspruch besteht, wenn es im Haushalt mindestens eine Person (Kind, Partnerin, Partner oder ein anderes Familienmitglied) gibt, die weder dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG, noch auf Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld hat.

Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss und ist nicht für den allgemeinen Lebensunterhalt vorgesehen. Daher ist ein regelmäßiges Einkommen eine Grundvoraussetzung für den Erhalt von Wohngeld (Plausibilitätserklärung).

Für die Berechnung des Wohngeldanspruchs werden die Anzahl sowie die Umstände der im Haushalt lebenden Personen, das Familieneinkommen und der Mietpreis herangezogen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohngeld.php

Beratung und Antragstellung mit Wohnsitz in der Stadt Tübingen:

Universitätsstadt Tübingen
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