Uni-Tübingen

Informationen und Vorgehensweisen für Dozierende

Vorgehensweise:

Unabhängig von dem Mutterschutzgesetz haben Sie die allgemeine Gefährdungsbeurteilung für Ihre Lehrveranstaltungen ausgefüllt und an die Abteilung für Arbeitssicherheit geschickt.

Nun zum konkreten Fall: Eine schwangere / stillende Studentin Ihrer Veranstaltung kommt auf Sie zu. Sie besprechen mit der Studentin die möglichen Gefahren und ggf. mögliche Maßnahmen zur Abwehr derselben. Zwei grundsätzliche Fälle sind hierbei zu unterscheiden:

  • „Grüne“ Lehrveranstaltungen (laut Allgemeiner Gefährdungsbeurteilung):
    Handelt es sich um eine Vorlesung oder ein Seminar ohne Experimente im Hörsaal oder im Seminarraum, wurde die Lehrveranstaltung gemäß allgemeiner Gefährdungsbeurteilung vermutlich als „grün“ eingestuft. In diesem Fall brauchen Sie auf dem Formular „Dokumentation und individuelle Beratung“ bei Ihrer Lehrveranstaltung lediglich ankreuzen, dass es sich um eine „grüne“ Lehrveranstaltung handelt, und in der entsprechenden Zeile zu unterzeichnen.  Es muss *keine* spezifische Gefährdungsbeurteilung ausgefüllt werden. Achtung: Sollte sich die allgemeine Gefährdungsbeurteilung ändern, lassen Sie diese bitte der Arbeitssicherheit sofort zukommen.

  • Alle anderen Lehrveranstaltungen:
    Füllen Sie das Formular „Spezifische Gefährdungsbeurteilung für Lehrveranstaltungen“ aus. Erläutern Sie im Gespräch mit der Studentin die Beurteilung der Lehrveranstaltung und deren Konsequenzen für den weiteren Verlauf der Veranstaltung.
    • Grün: problemloser Weiterbesuch der Veranstaltung (z. B. wenn der „gefährliche“ Teil bereits absolviert wurde)
    • Gelb: Besuch nur mit Veränderungen in der Veranstaltung möglich. Erörtern Sie –falls vorhanden- die Möglichkeiten für Ersatzleistungen bzw. nehmen Sie –wenn möglich- Anpassungen der Veranstaltungs­bedingungen vor (z.B. Einrichtung eines geschützten Laborarbeitsplatzes, Umgang mit ungefährlichen Stoffen, Ersatzleistungen, Vorziehen von Veranstaltungsinhalten, Änderungen des Veranstaltungsformats usw.). Ziel ist es, Benachteiligungen, die durch die Mutterschaft bzw. Stillzeit entstehen zu verhindern bzw. möglichst gering zu halten.
    • Rot: sofortiges Veranstaltungsverbot, da zum gegebenen Zeitpunkt keine Veränderungen und Anpassungen mehr möglich sind.

Unterzeichnen Sie auf dem Formular „Spezifische Gefährdungsbeurteilung für Lehrveranstaltungen und Maßnahmen“ gemeinsam mit der Studentin sowie auf dem Formular „Dokumentation und individuelle Beratung“ bei Ihrer Lehrveranstaltung.

Die Studentin wendet sich mit dem ausgefüllten Formular an die/den Beauftragte/n für den studentischen Mutterschutz (MuSchG), um den weiteren Studienverlauf zu planen und um Benachteiligungen, die durch die Mutterschaft bzw. Stillzeit entstehen zu verhindern bzw. möglichst gering zu halten. Gemeinsam mit dem/der Beauftragten wird anhand der Ergebnisse der individuellen Gefährdungsbeurteilungen ggf. ein veränderter Studienplan erstellt.

Bitte beachten Sie, dass eine schwangere / stillende Studentin die Lehrveranstaltung zu Ruhe-/Stillzwecken verlassen darf. Die Liste der Ruhemöglichkeiten sind unter Dezernat VIII.2 (Arbeitsschutz) aufgeführt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Arbeitssicherheit (Dezernat VIII Abt. 2).

Alle Informationen, Formulare und das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzgesetzes sind auf der Internetseite des Familienbüros zu finden.

www.uni-tuebingen.de/studentischer-mutterschutz