Uni-Tübingen

Transport von biologischem Material

Verpackung von Gefahrgut

Der Absender von ansteckungsgefährlichen Stoffen muss sicherstellen, dass die Versandstücke so vorbereitet sind, dass sie ihren Bestimmungsort in gutem Zustand erreichen und keine Gefahr für Personen oder Tiere während der Beförderung darstellen.

Verpackungsvorschrift 650

muss für Biologische Stoffe der Kategorie B (UN 3373) angewandt werden.

Die Verpackung muss enthalten:

(a) Innenverpackungen bestehen aus:

(b) Eine Außenverpackung von ausreichender Festigkeit; diese muss aber nicht UN-zertifiziert sein.

Max. 1 l/kg pro Primärbehälter, 4 l/kg in Außenverpackung

Eine detaillierte Liste des Inhalts muss zwischen der Sekundärverpackung und der Außenverpackung beigelegt werden.

Mindestabmessungen:
Raute 50 x 50 mm,
Linie 2 mm,
Buchstaben/Zahlen 6 mm