Uni-Tübingen

Was ist bei Mehrarbeit bzw. Überstunden zu beachten?

Grundsätzlich ist zwischen Mehrarbeit und Überstunden zu unterscheiden; eine allgemeingültige Definition gibt es jedoch nicht.

Unter Mehrarbeit wird i. d. R. die Arbeitszeit verstanden, die über die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinausgeht und durch Freizeit ausgeglichen wird. In Abhängigkeit von der Tageszeit (abends, nachts) und dem Wochentag (Samstag, Sonntag, Feiertag) können Zuschläge anfallen, die auf Antrag ausbezahlt werden. 

Unter Überstunden wird hingegen die Arbeitszeit verstanden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu erbringen ist. Überstunden müssen angeordnet werden und können – nach Wahl der/des Beschäftigten – zusätzlich vergütet, oder mit Freizeit ausgeglichen werden. Auch bei Überstunden müssen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zur maximal an einem Arbeitstag zulässigen Arbeitszeit und zu den Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen eingehalten werden. Damit die Überstunden plus Zuschläge (bzw. bei Freizeitausgleich nur die Zuschläge) ausbezahlt werden, ist ebenfalls ein Antrag zu stellen.

Das Antragsformular kann im Downloadbereich der Personalabteilung (Anmeldung erforderlich) unter ‚Z‘, ‚Zeitzuschläge‘ herunter geladen werden.

Stand: 04/21