Einige Lizenzverträge enthalten als Bedingung das Verbot oder die Begrenzung der Abbestellung von Zeitschriftenabos. Hintergrund dieser Bedingung ist die Befürchtung der Verlage, dass die Lizenzierung ganzer Zeitschriftenpakete zu erheblichen Umsatzeinbrüchen führt.
Die Einhaltung dieser Bedingungen ist unbedingt erforderlich, anderenfalls erheben die Verlage Ausgleichsgebühren oder kündigen den Vertrag einseitig.
Wir möchten Sie daher eindringlich bitten, die Abteilung für Zeitschriften und elektronische Medien der UB rechtzeitig zu informieren, wenn Sie Abbestellungen von Zeitschriften planen. Wir können Ihnen dann sagen, ob eine Abbestellung möglich ist oder ob Sie sie ggf. noch aufschieben müssen.
Für die Koordination der Abbestellungen mit der UB gibt es das Koordinationsformular für Zeitschriftenabbestellungen. Bitte füllen Sie dieses bei Abbestellwünschen aus und schicken es per E-Mail an das Team Medienpakete und Datenbanken (emedienspam prevention@ub.uni-tuebingen.de). Die UB teilt Ihnen dann baldmöglichst mit, ob Sie die gewünschten Abbestellungen durchführen können. Geben Sie anschließend mit dem gleichen Formular bekannt, welche Zeitschriften Sie dann tatsächlich abbestellt haben.
Die UB geht Vertragsverpflichtungen für die ganze Universität ein. Um die Vertragsbedingungen einhalten zu können, und damit auch weiterhin ein verlässlicher Vertragspartner für die Verlage zu bleiben, sind wir hier in hohem Maße auf Ihre Kooperationsbereitschaft, insbesondere durch die Einhaltung der Nichtabbestellklauseln, angewiesen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachreferenten oder die Leiterin der Abteilung Akquisition und Metadaten.