Coronavirus: Vorgehen bei (Dienst-)Reisen
Nach der Rückkehr von einer Reise
Einreise oder Rückreise nach Deutschland
Bezüglich Quarantänebestimmungen gilt die Verordnung Einreise und Quarantäne des Sozialministeriums. Weitere Informationen können Sie dem FAQ des Landes für Reiserückkehrer entnehmen.
Bitte beachten Sie Folgendes: Beschäftigte, die sich in Quarantäne begeben müssen, sind nach den Vorgaben der baden-württembergischen Landesregierung verpflichtet, ihre Arbeit im Homeoffice zu erledigen, soweit das technisch und organisatorisch möglich ist. Betroffene setzen sich bitte möglichst frühzeitig mit ihren Vorgesetzten in Verbindung.
Beratung durch das Gesundheitsamt
Rückkehrende aus dem Ausland können sich im Hinblick auf medizinische Fragen vom Gesundheitsamt Tübingen beraten lassen. https://www.kreis-tuebingen.de/corona.html
Bei Symptomen Kontakt zum Hausarzt / zur Hausärztin aufnehmen
Falls sich typische Erkältungs- oder Grippesymptome einstellen, sollten sich Rückkehrende aus dem Ausland zunächst nach telefonischer Voranmeldung und mit Hinweis auf die zurückliegende Reise mit ihrem Hausarzt bzw. ihrer Hausärztin oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst ( Telefon 116117) beraten.
Beratung durch den Betriebsärztlichen Dienst
Der Betriebsärztliche Dienst steht Ihnen zudem beratend zur Verfügung, +49 7071 29-87092, täglich 8.30-13.30 Uhr.