Evangelisch-Theologische Fakultät

07.02.2025

Anmeldung zum Hebraicum

Frist: 31.01.2025; Prüfung: 7.02. oder 14.03.

Die schriftliche Prüfung für das Hebraicum findet statt am

Freitag, 7. Februar 2025
9.00–12.00 Uhr, in Seminarraum 315
Liebermeisterstr. 18, 72076 Tübingen.

In den Räumen, in denen die Hebraicums-Klausuren geschrieben werden, darf außer einem Hebräisch-Deutschen Wörterbuch nichts mitgebracht werden. Papier wird gestellt.

Die mündlichen Prüfungen finden ab Montag, 10. Februar 2025 statt. Der genaue Termin der mündlichen Prüfung wird unmittelbar nach dem Ende der Klausur durch den aufsichtführenden Dozenten bekannt gegeben.

Als Alternativtermin steht 

Freitag, 14. März 2025
14.00–17.00 Uhr, in Seminarraum 315
Liebermeisterstr. 18, 72076 Tübingen.

für die schriftliche Prüfung und Montag, 17. März 2025 für die mündlichen Prüfungen zur Verfügung.

Die Anmeldung für das Hebraicum muss schriftlich bis spätestens

Freitag, 31. Januar 2025, 12.00 Uhr

im Dekanat der Evangelisch-Theologischen Fakultät, Liebermeisterstraße 12, 72076 Tübingen, erfolgen. Die Anmeldung kann auf dem Postweg oder per E-Mail (ev.theologie@uni-tuebingen.de; Betreff: Hebraicum Anmeldung WS 2025 o.ä.), unter Angabe Ihres gewünschten Prüfungstermins, vorgenommen werden.

Eventuelle Abmeldungen müssen bis spätestens Montag, 3. Februar 2025, 12.00 Uhr, dem Dekanat vorliegen. Nach diesem Termin kann ein Rücktritt von der Prüfung nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgen. Wer zur Klausur oder zur mündlichen Prüfung nicht erscheint und sein Fernbleiben nicht durch ein ärztliches Attest begründet, hat das Hebraicum nicht bestanden. 

Zur Anmeldung sind notwendig:

  1. Ein Antrag an die Fakultät auf Zulassung zum Hebraicum. Etwaige Wiederholung bitte mit Datum des schon unternommenen Prüfungsversuchs angeben. Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.
  2. Wenn die Vorbereitung nicht durch den Hebräischkurs der Fakultät erfolgte, ist vor der Anmeldung die Zulassung mit dem Dozenten PD Dr. Harald Samuel zu klären.
  3. Alle Unterlagen können im Scanformat bei der Anmeldung angehängt werden.

Anträge mit unvollständigen Unterlagen oder zu spät eingereichte Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

gez. Prof. Dr. Jakob Wöhrle, Prodekan

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